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Klimaneutralität: Von Fleischsteuer bis Solarpflicht: fünf Ideen für die Klimawende

Deutschland muss bis 2045 klimaneutral werden, so steht es im Klimaschutzgesetz. Bisher verabschiedete Maßnahmen reichen nach einem Bericht des Umweltbundesamtes aber nicht aus, um die vorgenommenen Klimaziele zu erreichen. Und auch in den Wahlprogrammen tun sich die Parteien schwer, über Zielvorstellungen hinauszugehen.

Damit die neue Bundesregierung nachsteuern kann, hat die Stiftung Klimaneutralität 50 Vorschläge für ein klimaneutrales Deutschland zusammengetragen. Gemeinsam mit der Agora Energiewende, einer Denkfabrik, die nach Lösungen im Stromsektor sucht, und der Agora Verkehrswende, einer gemeinsamen Initiative der Stiftung Mercator und der European Climate Foundation, stellt sie konkrete Lösungsansätze vor.

ZEIT ONLINE hat fünf von ihnen genauer betrachtet: Was würden sie bringen? Und: Wer oder was steht ihnen im Weg?

1. Energiewirtschaft: Fotovoltaikpflicht

Deutschland ist nicht gerade die Sahara, aber selbst hierzulande steigt die Zahl der jährlichen Sonnenstunden kontinuierlich. Neben Wind ist die Sonnenenergie mittlerweile die zweitwichtigste Quelle, um die Deutschen mit erneuerbaren Energien zu versorgen.

Richtig durchgesetzt hat sich die Technologie aber bisher nicht. Nur auf rund sieben Prozent der Neubauten werden laut Stiftung Klimaneutralität in Deutschland aktuell freiwillig Solarzellen auf den Dächern installiert. Dabei sind die Kosten für Fotovoltaikanlagen seit 2006 um mehr als 74 Prozent gesunken. Hinderlich sind auch bürokratische Hürden, die es etwa Hausgemeinschaften erschweren, gemeinsam erzeugten Solarstrom selbst zu nutzen.

Um die Technik voranzutreiben, schlägt die Stiftung vor, alle Neubauten zur Installation einer Fotovoltaikanlage zu verpflichten.

Neu ist die Idee nicht. Erst Anfang Juni schlug die Bundesregierung im Entwurf zum Klimasofortprogramm 2022 eine Fotovoltaikpflicht vor, verwarf den Vorschlag dann aber wieder. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier () setzte sich schließlich mit seinem Vorschlag für Investitionsvorschüsse statt einer Pflicht durch.

Sieben Bundesländer versuchen es nun im Alleingang. Wer beispielsweise in Baden-Württemberg ab Mai 2022 ein Haus baut, muss eine Fotovoltaikanlage auf seinem Dach installieren. Gleiches gilt für Hausbesitzer, die ab 2023 ihr Dach grundlegend erneuern.

Matthias Futterlieb, Energieexperte des Umweltbundesamts (UBA), hält mehr Fotovoltaik grundsätzlich für hilfreich, um CO₂-Emissionen einzusparen. "Die Technik ist etabliert, breit erforscht und bereits millionenfach im Einsatz", sagt er. Mit einer FV-Pflicht könnte laut Umweltbundesamt zusätzlich eine Leistung von rund einem Gigawatt Strom auf Neubauten und von drei Gigawatt durch Dachsanierungen jährlich erbracht werden. Umweltbundesamt und Agora gehen davon aus, dass zum Erreichen der deutschen Klimaziele 150 Gigawatt zusätzlich aus Solarstrom bis 2030 notwendig wären.

Um wirklich erfolgreich zu sein, müssten Solardächer sich Futterlieb zufolge aber auch wirtschaftlich lohnen. Wer aktuell eine Anlage betreibt, erzeugt nicht nur Strom für den Eigenverbrauch, sondern speist auch Strom in das deutsche Netz ein. Dafür gibt es Geld, eine sogenannte Einspeisevergütung. Im Sommer liegt der erzeugte Strom meist über dem eigenen Bedarf, ihn zu verkaufen ist daher lukrativ. Ältere Anlagen profitieren noch von hohen Einspeisevergütungen. Um die Jahrtausendwende waren das 50 Cent pro Kilowattstunde. Heute sind es weniger als acht Cent pro Kilowattstunde. Allerdings waren alte Anlagen auch deutlich teurer.

"​​Gegenwärtig werden aus verschiedenen Gründen Anlagen nicht gebaut, obwohl sie wirtschaftlich wären", sagt Futterlieb. Außerdem würden häufig Anlagen gebaut, die kleiner sind als die vorhandene Dachfläche. Er rät deshalb zu einer Mischung aus Nutzungs- oder Katasterpflicht. Das bedeutet: Eigentümerinnen können ihre Dachfläche in ein öffentliches Register eintragen lassen. So können sie sich entscheiden: Entweder installieren und betreiben sie eine Fotovoltaikanlage selbst oder sie tragen ihre Dachfläche in ein Kataster ein, sodass diese dann von Dritten für eine Fotovoltaikanlage gepachtet werden kann.

2. Industrie: digitaler Produktpass

Rauchende und rußschleudernde Fabrikschlote weichen in der deutschen Industrielandschaft zunehmend moderner Technik. Dennoch ist der Industriesektor noch immer die zweitgrößte Emissionsquelle in Deutschland. Etwa ein Fünftel der Treibhausgase wird hier produziert.

Ein wesentlicher Teil dieser Emissionen ließe sich laut Agora Energiewirtschaft vermeiden, indem Materialien effizienter eingesetzt werden. Die Denkfabrik schlägt der neuen Regierung deshalb produktspezifische Nachhaltigkeitskriterien vor. Unternehmen müssten demnach die Emissionsbilanz und Recyclingfähigkeit ihrer Produkte und Materialien offenlegen. Ein digitaler Produktpass würde die Herkunft und Zusammensetzung von Komponenten aufführen und über Reparatur- und Demontagemöglichkeiten sowie über die fachgerechte Entsorgung informieren.

Die Idee schließt an eine seit März 2021 geltende Ökodesign-Richtlinie der EU an. Diese soll Hersteller dazu verpflichten, bestimmte Elektrogeräte langlebiger zu bauen. Das Problem: Die Verordnung ist kleinteilig. Auf mehr als 100 Seiten werden Anforderungen aufgelistet. Laut Erika Bellmann, Industrieexpertin der internationalen Klimaschutzorganisation Bellona, können Produkthersteller darin nicht wirklich erkennen, was für sie erlaubt und was verboten ist.

Zudem überwacht keine zentrale Institution in der EU, wer die Vorschriften einhält. Darum muss sich jeder Mitgliedsstaat selbst kümmern. In Deutschland prüfen Behörden die Umsetzung nur stichprobenartig. Bei Verstößen kann maximal ein Bußgeld von 50.000 Euro verhängt werden. "Für einige Unternehmen ist das nicht viel Geld. Viele machen daher noch immer keine Aussagen über die Herkunft ihrer Produkte", sagt Bellmann. Sie hält den digitalen Pass daher für sinnvoll. Genau wie Bündnis 90/Die Grünen, die in ihrem Wahlprogramm die Einführung des digitalen Passes fordern.

Der digitale Pass würde es auch leichter machen, Produkte, die den Kriterien zufolge schwer zu recyceln sind, zu verbieten. Beispielsweise Handys, deren Akkus nicht austauschbar sind. "Produkte, in denen Materialien miteinander verklebt sind und die dadurch nur noch verbrannt werden können, müssen dringend gekennzeichnet werden", sagt Bellmann.

Große Unternehmen seien dabei keine Vorbilder. "Trauriger Vorreiter ist ausgerechnet die Marke Apple. Der durch die iPhones markierte Trend zu immer weniger Reparierbarkeit und immer weniger Recyclingfähigkeit muss dringend gestoppt werden", sagt Bellmann. Die Produktinformation sei ein erster Schritt in die richtige Richtung. Verbraucher könnten sich dadurch eine bessere Meinung bilden und selbst entscheiden, ob sie ein recycelbares oder ein Einwegprodukt kaufen möchten.

Eine weitere Hürde sieht Bellmann im deutschen Patentrecht. Welche Materialien wie verwendet werden, reicht in den Bereich der Betriebsgeheimnisse herein. Das zu beheben, sei eine Frage des politischen Willens. "Es muss gesichert sein, dass den Unternehmen dadurch nicht unfaire Nachteile entstehen", sagt Bellmann.

3. Verkehr: Tempolimit

Mit einem Tempolimit von 130 Kilometer pro Stunde ließen sich die Emissionen des Verkehrs um jährlich 1,9 Millionen Tonnen CO₂ mindern. Bei einem Tempolimit von 120 Kilometer pro Stunde wären es sogar 2,6 Millionen Tonnen, zeigt eine Studie des Umweltbundesamtes. Das sind rund 6,6 Prozent der Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Autobahnen.

Seit Jahren spaltet das Thema Tempolimit die deutsche Gesellschaft. Dabei würde es nichts kosten. Kein einziger Arbeitsplatz würde verschwinden, kein Verbraucher belastet werden. Die auf anderen Gebieten üblichen Verteilungskämpfe entfallen also. "Mit mehr als 200 Kilometer pro Stunde trotz Klimakatastrophe über die Autobahn zu rasen, ist ein nicht rational erklärbares Dogma, an dem das Verkehrsministerium noch immer eisern festhält", sagt Dorothee Saar, Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

Verkehrsminister Andreas Scheuer (CDU) nannte das Tempolimit "ein politisches Kampfinstrument, für manche sogar ein Fetisch". Er lehnt es strikt ab. Auch FDP und haben sich gegen ein generelles Tempolimit ausgesprochen.

Befürworterinnen finden sich unter den Parteien Die Linke, und Bündnis 90/Die Grünen. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) verkündete, ein Tempolimit von 130 Kilometer pro Stunde werde eine der ersten Amtshandlungen sein, sollte es seine Partei in die Regierung schaffen. Bei einer rot-grünen Koalition wäre der Weg dafür geebnet.

Sogar der ADAC hat mittlerweile die Hälfte seiner Mitglieder an das Tempolimit verloren. 2020 gab es laut einer Umfrage unter seinen Mitgliedern zum ersten Mal seit mehr als 25 Jahren mehr Befürworter als Gegnerinnen. Dieses Jahr stieg ihre Zahl weiter: 50 Prozent der Mitglieder sprachen sich für ein Tempolimit aus, 45 Prozent dagegen.

DHU-Expertin Saar sowie die Partei Die Linke fordern ein noch schärferes Tempolimit als die Grünen: 120 Kilometer pro Stunde auf Autobahnen, 80 auf den Landstraßen und 30 innerorts. Letzteres muss aber nicht besser für die CO₂-Bilanz sein. Eine Studie des ADAC sowie Ergebnisse des Umweltbundesamtes zeigen sogar einen höheren Verbrauch von rund drei Prozent mehr CO₂ als bei einem Stadtverkehr mit 50 Kilometer pro Stunde. Der Grund: Viele Getriebe sind derzeit besser auf Tempo 50 ausgelegt, verbrauchen im vierten Gang also deutlich weniger. Saar hält dennoch daran fest. Durch Lärmminderung und sinkende Unfallgefahr könnten mehr Menschen in der Stadt angeregt werden, Fahrrad zu fahren.

4. Landwirtschaft: Umsatzsteuer auf tierische Produkte

Die Tierhaltung verursacht laut Bundesumweltamt mehr als 60 Prozent der Treibhausgasemissionen aus der deutschen Landwirtschaft. Das sind fünf Prozent der deutschen Gesamtemissionen. Zum Vergleich: Die Stahlindustrie ist für sechs Prozent verantwortlich.

Während Obst oder Gemüse durchschnittlich weniger als ein Kilogramm CO₂ pro geerntetem Kilo verursachen, liegt der Wert bei tierischen Produkten deutlich höher. Besonders Rindfleisch belastet das Klima: Zwischen sieben und 28 Kilo Kohlenstoffdioxid entstehen pro Kilogramm - je nach Futter und Haltung.

Hinzu kommt die Überdüngung. Die Massentierhaltung sondert regional mehr Gülle ab, als umweltverträglich auf Feldern verteilt werden kann. Dadurch sickert Nitrat aus der Gülle ins Grundwasser ein und verunreinigt es. Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) belaufen sich die Umweltschäden durch die Überdüngung jährlich auf drei Milliarden Euro.

Obwohl Tierprodukte also die Umwelt erheblich belasten, verbilligt der Staat sie bislang sogar: Statt der üblichen 19 Prozent erhebt er auf Grundnahrungsmittel eine Umsatzsteuer von lediglich sieben Prozent. Agora fordert, diese Privilegierung im Fall von Tierprodukten aufzuheben, um die Nachfrage nach Fleisch und Milcherzeugnissen zu senken. 400 Gramm Gouda würden dann beispielsweise nicht mehr durchschnittlich 1,99, sondern 2,21 Euro kosten.

Politiker der SPD, Grünen und CDU sprachen sich bereits während der Fleischdebatte im Bundestag 2019 für eine höhere Steuer auf Tierprodukte aus, um den Konsum von tierischen Produkten bis 2050 zu halbieren. Die Linke fürchtete die finanzielle Belastung für sozial Benachteiligte. Auch FDP, AfD und der Deutsche Bauernverband sprachen sich gegen eine höhere Steuer aus: Eine künstliche Preiserhöhung könnte deutsche Produkte aus dem Markt verdrängen.

Reinhild Benning, ausgebildete Landwirtin und Expertin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), plädiert ergänzend für eine Fleischabgabe von mindestens 40 Cent auf Fleisch aus den untersten Haltungsstufen. "Viele Höfe stehen in den Startlöchern, um ihre Ställe umzubauen. Dazu brauchen sie gesetzliche Definitionen für tier- und umweltgerechte Tierhaltungen und sie brauchen finanzielle Hilfe", sagt sie. Die Fleischabgabe sollte dann direkt für Landwirte wiederverwendet werden, die ihre Ställe umbauen wollen.

Auch Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) spricht sich für diese Abgabe aus, die von der sogenannten Borchert-Kommission in ihrem Auftrag erarbeitet wurde.

5. Gebäude: Sanierungspflicht

Rund 40 Prozent der deutschen Emissionen von Gebäuden könnten bis 2030 vermieden werden, wenn sie weniger Wärme über ihre Wände, Dächer und Fenster verlören und mit erneuerbaren Energien beheizt würden. Dafür müssten zwischen 2,5 und vier Prozent aller Gebäude jährlich saniert werden, sagt Jens Schuberth, Energieeffizienzexperte des Umweltbundesamtes. Aktuell wird aber nur umgerechnet ein Prozent jährlich vollständig saniert.

Die Agora Energiewende schlägt der neuen Bundesregierung deshalb vor, diese Zahl mithilfe einer Sanierungspflicht zu erhöhen. Aktuell sind Sanierungen für viele Eigentümer zu teuer, Schuberth zufolge mangelt es an Anreizen. Es fehlen aber auch Rohstoffe und Handwerker. Schnell und einfach sei die Pflicht daher nicht umzusetzen.

Sanierungspflichtige Gebäude müssten auch erst einmal gefunden werden. Eine Chance ergibt sich immer dann, wenn Häuser ihre Eigentümer wechseln. Das passiert in Deutschland bei rund 280.000 Gebäuden pro Jahr. Weitere 530.000 werden vererbt oder neu vermietet.

Gibt es einen neuen Eigentümer, könnte ein Sanierungsfahrplan vereinbart werden. Das schlagen auch die Grünen in ihrem Wahlprogramm vor. Schuberth schlägt als Basis dafür den Energieausweis eines Hauses vor: "Da hat man schon eine Klassifizierung, auf der man aufbauen kann." Als Erstes müssten dann Eigentümer von Gebäuden mit den untersten Effizienzklassen, beispielsweise G und H, aktiv werden. Laut Umweltbundesamt wären das rund 15 Prozent der deutschen Einfamilienhäuser und etwa zehn Prozent der Mehrfamilienhäuser. Häufig handelt es sich um Altbauten aus der Gründerzeit, Nachkriegswohnungen oder Wohnhäuser der Sechziger- und Siebzigerjahre.

Bei höheren Energiepreisen würde sich eine Sanierung eher rechnen. Dafür bräuchte es einen höheren CO₂-Preis. "Den CO₂-Preis gibt es mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz schon. Nur ist er noch zu niedrig, um Wirkung zu entfalten", sagt er. Ein beliebtes Wahlkampfthema der Grünen und SPD. Der CO₂-Preis soll nach ihren Vorstellungen vom Vermieter getragen werden, um klimafreundliche Investitionen zu lenken.

In den Bereichen Verkehr und Wärme wollen die Grünen den CO₂-Preis bis 2023 auf 60 Euro pro Tonne erhöhen. Derzeit liegt er bei 25 Euro. Die Einnahmen daraus wollen die Grünen als Energiegeld pro Kopf an die Menschen zurückgeben.

Die CDU macht keine konkreten Angaben zum CO₂-Preis, im Wahlprogramm heißt es nur, dass er gestrafft werden solle. Die FDP fordert lediglich einen CO₂-Preis, der weltweit einheitlich und marktwirtschaftlich ist. Um die steigenden CO₂-Kosten sozial auszugleichen, will die Partei unter Christian Lindner eine Klimadividende einführen. Damit sollen die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben werden - im Grunde wie beim Energiegeld der Grünen. Linke und AfD lehnen einen CO₂-Preis ab.

Die "Klima-Sanierungsoffensive" im Wahlprogramm der Grünen sieht zudem höhere Bau- und Sanierungsstandards vor (KfW 40 für Neubauten, KfW 55 im Bestand), weitere Förderprogramme durch die staatliche KfW für die Verwendung nachhaltiger Baustoffe und ein Investitionsprogramm für zwei Millionen hocheffiziente Wärmepumpen bis 2025.

Die SPD will bis 2030 sogar fünf Millionen Häuser über energieeffiziente Heiz- und Energiesysteme wie Wärmepumpen versorgen.

Weniger präzise ist die Union zu Sanierungen. Sie will sie schrittweise stärker fördern. Die AfD lehnt eine komplette Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien ebenso ab wie das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG).

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