Polizisten dürfen im Einsatz nicht anonym bleiben. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden. Demnach müssen Polizisten immer dann, wenn sie unmittelbaren Zwang anwenden, identifizierbar sein - zum Beispiel über eine individuelle Nummer.
OriginalMarcus Engert
Hamburg
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