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Kommentar: Soforthilfe nützt am Ende nur den Banken

Symbolfoto Geldnot wegen der Corona-Krise: Zahlreiche Banknoten zu 10, 20 und 50 Euro liegen auf einem Tisch. Foto: Monika Skolimowska

Damit sich die Gastronomie und Hotelbranche im Landkreis Kitzingen wirklich erholen kann, muss die Soforthilfe sie auch erreichen – nicht die Banken und Vermieter.


Die Corona-Krise hat die Gastronomie und Hotels im Landkreis Kitzingen hart getroffen. Zwar dürfen sie nun schrittweise wieder öffnen, mehr als zwei Monate lang fehlten ihnen jedoch jegliche Einnahmen.

Die staatlichen Sofortzahlungen, die sich nach der Anzahl der Mitarbeiter richten, helfen hier nicht viel. Denn Unternehmen in diesen Branchen beschäftigen vergleichsweise wenig Angestellte. Eine Gaststätte mit fünf Mitarbeitern etwa kann einmalig maximal 9000 Euro beantragen. Die Erfahrung der Betroffenen zeigt: Das reicht kaum für Miete, Nebenkosten und Hypotheken.

Die Gastro- und die Hotelbranche haben keine Chance, verpassten Umsatz auszugleichen. Schließlich werden Kunden die verpassten Mahlzeiten in ihrem Lieblingslokal kaum gezielt nachholen.

93 Prozent in Kurzarbeit

Wie prekär die Situation ist, zeigt auch ein Blick auf den Arbeitsmarkt: Deutschlandweit befanden sich im März und April über 93 Prozent der Gastro-Beschäftigten in Kurzarbeit. In der Hotellerie waren es 87 Prozent. Die restlichen Prozent wurden wohl entlassen.

Die staatlichen Soforthilfen nützen nicht den betroffenen Unternehmen und schon gar nicht deren Mitarbeitern. Die Zahlungen sind nicht dafür gedacht, Personalkosten oder Lebensunterhalt zu decken. Laut bayerischem Wirtschaftsministerium soll lediglich die Liquidität der Unternehmen sichergestellt werden. Das nützt am Ende nur Vermietern und Banken.

Soforthilfe muss sich nach dem Bedarf richten

Wie soll sich eine Branche erholen, die derzeit gerade so ihre Mieten und Hypotheken zahlen kann und ihre Mitarbeiter reihenweise in die Kurzarbeit schicken oder gar entlassen muss? Abhilfe schaffen können weitere Zahlungen – aber auch nur, wenn sie dort ankommen, wo sie am meisten gebraucht werden.

Dazu muss sich die Soforthilfe nach dem Bedarf und nicht nach der Zahl der Mitarbeiter richten und auch die Personalkosten berücksichtigen. Möglich ist es. Ihren Bedarf nämlich müssen die Unternehmen bei ihrem Antrag auf die Zahlung schon heute eidesstattlich erklären.

Zudem sollten sich Banken und Vermieter solidarisch zeigen und in der Krise auf Forderungen verzichten. Es stehen nicht nur die Existenzen der Unternehmer auf dem Spiel, sondern auch die der Arbeitnehmer in diesen Branchen.

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