1 subscription and 3 subscribers
Article

Zu Unrecht verurteilt

Grünes Bekenntnis zur Gleichstellung: Cem Ozdemir auf dem CSD in Stuttgart Foto: Deniz Calagan/dpa

Endlich: Die Grünen fordern mit einem Gesetzesentwurf die Entschädigung der Opfer des Paragraphen 175, der Homosexualität unter Strafe stellte


Fast fünfzig Jahre warten sie schon auf eine Entschuldigung: Homosexuelle Männer, die zu Beginn der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verurteilt worden sind - nach heutigen Wertmaßstäben ein Verbrechen und keine Rechtsprechung. Nachdem Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im Mai erneut eine Rehabilitation der Verurteilten angekündigt hatte, haben die Grünen nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die rasche Entschädigung von Opfern des ehemaligen Paragraphen 175 fordert. „Das ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaates", zitierten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe aus dem Gesetzesentwurf der Grünen-Bundestagsfraktion. Bis zum Ende der Sommerpause sollen die zuständigen Politikerinnen und Politiker aller Fraktionen eine gemeinsame Entscheidung gefällt haben. Die offizielle Rehabilitation ist schon seit Jahren eine der zentralen Forderungen des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD). „Seit der Ankündigung von Heiko Maas ist noch nicht viel passiert, da muss weiter Druck gemacht werden," sagt Pressesprecher Markus Ulrich dem Freitag.

Obwohl die Vorwürfe gegenüber schwulen und lesbischen Menschen schon lange als menschenverachtend und überholt gelten, sind homosexuelle Handlungen noch keine 25 Jahre straffrei: Erst am 10. März 1994 wurde der Paragraph 175 aus dem deutschen Strafgesetzbuch gestrichen. Und ließ tausende Männer mit Vorstrafen zurück.

Die Kriminalisierung von Homosexualität stammt noch aus der Kaiserzeit und steht in engem Zusammenhang mit dem Katechismus der Katholischen Kirche (KKK), laut dem jede sexuelle Handlung, die nicht die Fortpflanzung zum Ziel hat, „Ausdruck des Lasters der Unkeuschheit" ist. Gleichgeschlechtliche Liebe wurde 1872, als das heute so umstrittene Gesetz in Kraft tat, als Sünde angesehen. Tatsächlich verboten war jedoch nur gelebte Homosexualität unter Männern.

Frauen spielten in der männerdominierten Gesellschaft des 19. Jahrhunderts erstens eine geringere Rolle. Außerdem, so die Argumentation, würde beim weiblichen Orgasmus kein potenzielles Leben getötet, wie es der Samen eines Mannes darstellt. Deswegen seien Menschen mit homosexuellen Tendenzen, die ihren Sexualtrieb unterdrücken, laut der aktuellen, 1992 von Papst Johannes Paul II. angeordneten Version des katholischen Katechismus, immerhin mit „Achtung, Mitleid und Takt" zu begegnen.

Am härtesten geahndet wurde das Ausleben homosexueller Neigungen in der NS-Zeit und mit dem Paragraphen 175a auf „erschwerte Fälle" ausgeweitet. Die DDR kehrte anschließend zur alten Gesetzesfassung zurück, hielt die strafrechtliche Verfolgung von Homosexualität für die sozialistische Gesellschaft ohnehin für unwesentlich und schaffte den Paragraphen 1968 ganz ab. Die Bundesrepublik hingegen hielt zwei Jahrzehnte lang an den verschärften Fassungen der Paragraphen 175 und 175a der Nationalsozialisten fest, die erst 1969 und 1973 liberalisiert und 1994 wahrscheinlich deswegen abgeschafft wurden, weil die DDR nach der Wiedervereinigung diesbezüglich Vorreiterin war, vermutet auch Markus Ulrich. „Ich denke, das liegt daran, dass der Einfluss der Kirchen in den neuen Bundesländern nicht so groß war. Wenn es um rigide Sexualmoral geht, ähnlich wie bei der Verurteilung von Schwangerschaftsabbrüchen, wird meistens religiös argumentiert."

Selbstbestimmung der eigenen Liebe und der eigenen Sexualität, die für die Identität eines Menschen prägend ist, scheint heute selbstverständlich. Dass die strafrechtliche Verfolgung dessen bis heute nicht aufgearbeitet wurde, zeigt das Fortbestehen heteronormativer Normen auf. Erst in diesem Jahr hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes den Staatsrechtler Martin Burgi mit einem Gutachten beauftragt, das im Mai veröffentlicht wurde und zu dem Schluss kommt, dass Deutschland in der rechts- und sozialstaatlichen Pflicht steht, homosexuelle Männer, die zwischen 1945 und 1969 aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt wurden, zu rehabilitieren.

Drei weitere Monate warten die Überlebenden der circa 50.000 Opfer in der Bundesrepublik nun schon darauf. „Wir erwarten eigentlich, dass das diese Legislaturperiode auch endlich mal passieren wird, damit wenigstens noch einige Leute leben, wenn der Staat anerkennt, dass er ihnen Unrecht getan hat. Das ist die Bundesrepublik ihnen eigentlich auch schuldig", sagt Markus Ulrich. Der nun erfolgte Vorstoß der Grünen ist deswegen mehr als überfällig.


Original