Von 2023 an gilt für die Gastronomie eine Mehrweg-Pflicht. Dies ist am Mittwoch so beschlossen worden. Der Staat darf die Wirte dabei aber nicht alleine lassen, kommentiert unsere Autorin.
Filder/Esslingen - Die Bundesregierung hat am Mittwoch beschlossen, dass große Gastronomie-Betriebe von 2023 an für die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken eine Mehrweg-Option zur Einweg-Verpackung anbieten müssen. Für diese Betriebe bedeutet dies: erhebliche Mehrkosten sowie ein größerer Aufwand. Widerstand gegen die Auflagen wäre daher verständlich.
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