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Jetzt noch mit Air Berlin fliegen?

Für nur 79 Euro nach Paris, für 333 Euro in die USA: Damit wirbt jetzt Air Berlin. Mit neuen Billig-Angeboten will die insolvente Fluggesellschaft Kunden locken. Doch viele Fluggäste sind verunsichert und fragen sich, ob sie noch bedenkenlos zuschlagen können. Denn wie es mit der Airline weitergeht, ist weiterhin offen.

Zumindest bei kurzfristigen Flügen könnten Reisende durchaus buchen, sagt Stefanie Müller vom Verbraucherportal Flightright. „Diese Flüge finden statt.“ Schließlich habe Air Berlin angekündigt, den Flugplan auch weiterhin einzuhalten. Finanzieren will die insolvente Airline das mit dem Übergangskredit der Bundesregierung in Höhe von 150 Millionen Euro. Das soll der Flugbetrieb für drei Monate sichern.

Jetzt einen Flug für das nächste Jahr zu buchen, ist allerdings riskant. „Das ist ein Blick in die Blackbox“, sagt Müller. Schließlich weiß heute niemand, wie es weitergeht, wenn die drei Monate rum sind. Was dann mit bereits gebuchten Tickets passiert, hänge vor allem von den denkbaren Übernahmeszenarien ab. „Für die Verbraucher wäre es optimal, wenn ein Käufer die Fluggesellschaft vollständig übernimmt und die Marke Air Berlin weiterführt“, sagt Müller. „Denn damit wären auch alle verkauften Tickets gesichert.“

Nutzt der künftige Käufer jedoch die Flugverbindungen von Air Berlin für die eigene Marke, würden die verkauften Tickets an sich verfallen. Dass es dazu kommt, hält Müller allerdings für unwahrscheinlich. „Das wäre schließlich auch für das eigene Markenimage schlecht.“ Generell, sagt Müller, sollten sich Kunden immer sofort bei der Airline melden, wenn sie Ansprüche haben – trotz der Insolvenz. Das gelte für Flugausfälle über Verspätungen bis hin zum verlorenen Koffer. „Das Recht auf Entschädigung verwirkt nicht“, sagt Müller. Für die Kunden sei es dennoch eine unbefriedigende Situation. Diese müssten viel Geduld haben. Denn: „In den kommenden Wochen wird da erst einmal nichts passieren.“

Auch die Verbraucherzentrale Brandenburg sorgt sich um die Folgen für die Fluggäste der Airline. „Niemand kann seriös sagen, wie lange es Air Berlin noch geben wird“, sagt Rechtsexpertin Sabine Fischer-Volk.  Gehen die Forderungen der Kunden in der Insolvenzmasse auf, dürften diese sich keine allzu großen Hoffnungen auf Entschädigungen machen. „Die Kunden rangieren in der Reihe der Gläubiger in der Regel weiter hinten“, sagt Fischer-Volk.

Fallen Flüge aus, stehen nach Meinung der Verbraucherschützerin die Pauschalurlauber besser da. „Hier ist der Reiseveranstalter gefragt, einen anderen Charter zu finden“, sagt Fischer-Volk. Vorsicht ist allerdings bei Online-Buchungsportalen geboten: Denn die würden zumeist nur als Reisevermittler auftreten. Die abgeschlossenen Verträge gelten also nur zwischen dem Kunden und den vermittelten Anbietern. Bei Verspätungen könnten Fluggäste ihre Ansprüche ohnehin nur gegenüber der Airline geltend machen – ob nun Pauschalreise oder nicht.

Wem die Sorge vor Flugausfällen zu groß wird, kann sein bereits gebuchtes Ticket zurückgeben – allerdings zu den üblichen Konditionen. In der Regel bekommen Fluggäste nur einen Bruchteil des Ticketpreises erstattet und müssen Stornogebühren zahlen. Für die Reisenden wäre das also ein großes Verlustgeschäft. Sowohl die Verbraucherzentralen als auch Flightright raten deshalb davon ab, bereits gebuchte Tickets jetzt überstürzt zu stornieren.

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