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DAK bleibt hart: Josephine ist zwei Jahre zu alt für die Kur

Sükriya Dursun ist verzweifelt: Die DAK genehmigt die Mutter-Kind-Kur für ihre kranke Tochter nicht.© Katrin Greschner

Rodgau - Sükriya Dursun ist verzweifelt: Die Alleinerziehende möchte mit ihren Kindern zur Mutter-Kind-Kur. Die Krankenkasse DAK genehmigt dies für ihre zwei jüngeren Kinder. Doch Josephine (16) soll zu Hause bleiben. Das Problem: Sie ist schwer krank und braucht Betreuung. Von Katrin Greschner


„Ich habe alles Menschenmögliche probiert, es hat nicht geklappt", sagt Sükriya Dursun aus Rodgau. Die alleinerziehende Mutter von drei Kindern sitzt am Küchentisch. Sie lehnt über einem Stapel von Formularen und Briefen. Unterlagen von einem halben Jahr, die sie gesammelt hat. Sie ist müde, verzweifelt und hat keine Kraft mehr zu kämpfen. Das Drama beginnt im Januar. Dursun beantragt bei ihrer Krankenkasse DAK eine Mutter-Kind-Kur. Die wird zunächst abgelehnt. Aufgrund fehlender Atteste, heißt es von der Krankenkasse. Dursun legt Widerspruch ein und reicht die Atteste nach. Nach langem Hin und Her wird die Kur bewilligt - aber nur für zwei ihrer drei Kinder.

Der zwölfjährige David und die 14-jährige Juliette dürfen sich auf drei Wochen im Caritas-Haus Feldberg mit ihrer Mutter freuen, während die schwer kranke, 16-jährige Josephine alleine zu Hause bleiben soll. Erholung vom stressigen Alltag hat vor allem ihre Mutter dringend nötig. Doch bis jetzt kostet Sükriya Dursun die geplante Kur nur Nerven. Trotz zahlreichen Telefonaten, Mail- und Schriftverkehr mit der Krankenkasse über Monate hinweg hat sie nichts erreicht: Ihre Tochter Josephine soll drei Wochen alleine zu Hause bleiben. Sie ist schwer krank, war im vergangenen Jahr mehrere Monate in der Klinik. „Das weiß die Krankenkasse auch", sagt Dursun. „Ich kann sie in ihrem Zustand nicht alleine lassen, das geht nicht", sagt die besorgte Mutter. „Unter den Umständen kann ich mich in der Kur weder erholen noch abschalten."

Sie erkundigt sich auch beim Kurhaus: „Die haben mir geraten, eine Haushaltshilfe zu beantragen, aber auch die bekommt man nur für Kinder bis zwölf Jahre." Die DAK wiederholt immer wieder ihre Begründung: Josephine sei zwei Jahre zu alt. „Wir haben eine strikte Altersgrenze von 14 Jahren. Da können auch keine Ausnahmen gemacht werden", sagt Claus Uebel, Pressesprecher der DAK Hessen. Er ergänzt: „Es gibt viele Kurhäuser, die Kinder über 14 nicht mehr erlauben. Die Kinder sind dann kontraproduktiv für den Kurverlauf." Nicht so in der Klinik am Feldberg: „Bei uns können grundsätzlich auch Kinder über 14 Jahre unterkommen", sagt Martina Bauer vom Caritas-Haus Feldberg. Auch Josephine wäre willkommen. Doch die DAK zahlt den Aufenthalt nicht.

Zeitdruck: Nur noch wenige Wochen bis zur Kur

Claus Uebel verweist auf das Jugendamt. Doch auch an das hat sich Sükriya Dursun bereits gewandt - erfolglos. „Wir werden den Fall erneut prüfen", sagt Kordula Egenolf, Pressesprecherin des Kreis Offenbach. Sollte Dursun auch vom Jugendamt keine Unterstützung erhalten, müsste sie den Aufenthalt für ihre Tochter selbst zahlen: „Das sind 1500 Euro, das kann ich mir einfach nicht leisten", sagt sie traurig. Die besorgte Mutter weiß nicht weiter, denn die Zeit drängt: Bereits Ende des Monats soll die Kur beginnen und immer noch ist offen, was in der Zeit mit ihrer ältesten Tochter geschehen soll. Dursun hat weder Verwandte noch Freunde, bei denen Josephine in den drei Wochen unterkommen kann.

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