Rückkehr nach der Elternzeit
Nach der Elternzeit können Mütter und Väter normalerweise an ihren ursprünglichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückkehren. Wer während der Elternzeit Teilzeit gearbeitet hat, muss rechtlich danach mit der Stundenzahl tätig sein, die er vorher im Vertrag hatte. Wollen Eltern dann weiterhin reduziert arbeiten, müssen sie eine Arbeitszeitreduzierung beantragen.
Antrag auf Teilzeit stellen
Drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit sollte der Mitarbeiter den Antrag stellen, am besten schriftlich, um im Streitfall einen Nachweis zu haben. Wer direkt im Anschluss an die Elternzeit reduzieren möchte, stellt den Antrag also bevor die letzten drei Elternzeit- Monate beginnen. Brückenteilzeit muss in Textform beantragt werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Spätestens einen Monat vor dem gewünschten Teilzeitbeginn muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schriftlich zustimmen. Reagiert er nicht, verringert sich die Arbeitszeit automatisch in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang.
Ablehnung aus betrieblichen Gründen
Aus betrieblichen Gründen kann der Betrieb den Antrag auf Teilzeit ablehnen, wenn die verringerte Arbeitszeit beispielsweise Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Ist ein Arbeitnehmer mit der Ablehnung nicht einverstanden, kann er vor dem zuständigen Arbeitsgericht klagen. Der Arbeitgeber muss die betrieblichen Gründe für seine Ablehnung beweisen.
Teilzeit-Modelle
Das klassische Teilzeit-Modell ist die Verringerung der Stunden an jedem Arbeitstag (Teilzeit classic) oder der Arbeitstage pro Woche oder Monat (classic vario). Zweites Modell ist...