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Klappe die erste: Videoüberwachung im Spa

In einigen Umkleiden des Spas „Vabali“ werden die Besucher gefilmt. Fotos: Johannes Drosdowski

Katharina Nocun stören die Kameras. Erst als sie wieder angezogen die Umkleide des Spas Vabali verlässt, merkt sie: Hier wird gefilmt. In der Gemeinschaftsumkleide eines Wellnessbetriebs, in dem der Gast maximal Bademantel trägt. So schildert die ehemalige Geschäftsführerin der Piratenpartei und blochende Datenschützerin ihren Besuch im April im Vabali am Hauptbahnhof.


„Da sind die Menschen ja nackt"

Cornelius Riehm ist einer der drei Geschäftsführer der Spa-Kette. Immer wieder käme es in der Wellness- und Bäder-Branche dazu, dass Spinde aufgebrochen würden. „Videopräsenz hat sich in der Branche als erfolgreichste Maßnahme gegen Kriminalität erwiesen." Auch andere Unternehmen wie etwa Tropical Islands filmen in Umkleidebereichen. Doch nicht jedes Bad tut das. Die Berliner Bäderbetriebe filmen in ihren Bädern nicht, gibt Sprecher Matthias Oloew an. „Da sind die Menschen ja nackt."


Den Einsatz von Sicherheitskameras in öffentlich zugänglichen Räumen regelt unter anderem Paragraf 6b des Bundesdatenschutzgesetzes: Videos dürfen nur aufgenommen werden, wenn sie nötig sind, um das Hausrecht zu wahren, oder zu „berechtigten Interessen für konkret festgelegte Zwecke". Es dürfen „keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen".


Ob Unternehmen sich daran halten, prüft die Datenschutzbeauftragte in Berlin. Ihre Behörde ist Ansprechpartnerin für Bürger, berät und stellt sicher, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingehalten wird. Im Mai reichte Katharina Nocun dort eine Beschwerde gegen das Vabali ein. Laut der Datenschutzbehörde, wurde daraufhin festgestellt, dass der Einsatz von Videokameras im Kabinenbereich aktuell nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.


Bevor Kameras in Umkleiden genutzt werden dürfen, muss laut Dalia Kues, der Sprecherin der Datenschutzbeauftragten, erst jede denkbare andere Maßnahme getestet werden. Bäder müssten etwa erst zusätzliches Wachpersonal einstellen. Laut Cornelius Riehm hat Vabali an vielen seiner Standorte in Deutschland alle Maßnahmen getestet, aber ohne Erfolg. Es sei trotzdem in die Spinde eingebrochen worden.


"Unsere Gäste bevorzugen die überwachte Umkleidebereiche"

Wer per Video überwacht, muss nach Datenschutzbehörde den Kunden die Möglichkeit geben, sich auch in nicht überwachten Bereichen umzuziehen, die ebenso groß sind wie die mit Kamera. Im Juni 2017 forderte die Datenschutzbehörde dies nach eigener Aussage auch vom Vabali. Inzwischen gibt es dort große Gemeinschaftsumkleiden ohne Kameras. Riehm zufolge allerdings würden die Gäste allerdings die überwachten Bereiche bevorzugen.


Dass Kameras installiert sind, ist - so das Gesetz - den Gästen „erkennbar zu machen". Im Vabali stehen im Eingangsbereich zwei Schilder: Es gibt Videoüberwachung, die Aufnahmen werden nur im „Schadensfall" angesehen und nach 12 Stunden gelöscht. Auch an den Eingängen zu dem Umkleiden sind diese Schilder aktuell zu sehen.


Nocun entdeckte sie erst am Ende ihres Besuchs, sie seien zu dezent gewesen, lautet ihr Vorwurf. Im Juni, so die Datenschutzbehörde, hätte man sich mit dem Vabali deswegen darauf geeinigt, Gäste mündlich am Empfang auf die Kameras hinzuweisen. Im Oktober hätte das Unternehmen allerdings mitgeteilt, an dieser Abmachung nicht weiter festzuhalten. Drei Wochen später drohte die Datenschutzbehörde deshalb mit „aufsichtsrechtlichen Maßnahmen". Im Eingangsbereich hört man nun, wie Personal die Kunden auf die Kameras hinweist.


„Ist mir egal, ob mich jemand aufnimmt."

In einem der überwachten Umkleidebereiche zieht sich ein Mann aus. Er zuckt mit den Schultern: „Ist mir egal, ob mich jemand aufnimmt." Linda G. sieht das anders. Die regelmäßige Besucherin von Spas sagt, sie habe keine Lust, nackt gefilmt zu werden. „Ich wusste nicht mal, dass das legal ist."


Für Nocun ist es ein Unterschied, ob sie nackt ist, oder nackt gefilmt wird. Eine Erinnerung ist vergänglich. Videos können illegaler Weise veröffentlicht werden. „Wenn wir die Grenze für Überwachung nicht an einer Saunaumkleide ziehen, gibt es gar keine Grenzen mehr."


Und sie sorgt sich: Bereits Kinder ab sieben Jahren haben Zutritt zum Vabali und könnten gefilmt werden. „Die können eine solche Überwachung noch gar nicht abschätzen, geschweige denn das damit verbundene Risiko einschätzen." Auch für die Datenschutzbehörde sind Kinder besonders schutzwürdig. Sie schlägt vor, Kinder deswegen nur in kamerafreie Bereiche zu lassen.


Vom 18.11.2017

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