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Gleicher Lohn? Doch nicht

Ein Pole, der auf einer Baustelle in Berlin arbeitet. Ein Rumäne, der in einem Hühnermastbetrieb in Brandenburg beschäftigt ist. Eine Tschechin, die in einem hessischen Restaurant kocht und putzt. Solche Arbeitnehmer sind sogenannte entsandte Beschäftigte, wenn sie bei einem Unternehmen außerhalb von Deutschland angestellt sind.

Ihnen müssen ihre ausländischen Arbeitgeber den deutschen Mindestlohn zahlen, nicht aber die vor Ort gültigen Tarifsätze. Eine neue EU-Gesetzgebung will das ändern. Im Sommer 2018 wurde die reformierte EU-Entsenderichtlinie verabschiedet, die die Gleichstellung dieser Beschäftigten mit inländischen Arbeitnehmern festlegt. Der Grundsatz lautet: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort, kurz: Equal Pay. Bis zum 30. Juli 2020 muss sie in nationales Recht umgesetzt werden.

In Deutschland bedeutet das vor allem: Das Arbeitnehmerentsendegesetz muss geändert werden. 

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