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Eine Nummer, sie alle zu finden

Abb.: imago images/Ikon

Wir schauen bei Google Maps, wo der Verkehr besonders zäh fließt, und wählen eine Route. Wir loggen uns bei Instagram mit unserem Facebook-Profil ein, weil wir da sowieso immer online sind. Wir lassen Whatsapp unser Adressbuch nach Kontakten durchforsten und geben Telegram den Zugriff auf unsere Fotos. Und plötzlich fordert Multimilliardär Elon "Tesla" Musk dazu auf, wegen veränderter Datenschutzrichtlinien von Whatsapp zum wesentlich besser geschützten Messenger Signal zu wechseln, und Tausende folgen ihm.

Schutz der persönlichen Daten versus praktische Handhabung - ein ewiges Dilemma. Der neueste Streitpunkt auf diesem Gebiet ist eigentlich ein ganz alter: Ende Januar hat der Bundestag das Registermodernisierungsgesetz verabschiedet. Am 5. März entscheidet der Bundesrat darüber. Mit dem Gesetz soll die Verwaltung modernisiert werden. Kernpunkt ist die Einführung eines Personenkennzeichens, manche nennen es auch Bürgernummer. Die Nummer selbst gibt es schon: Es ist die Steueridentifikationsnummer, die 2007 eingeführt wurde - schon damals unter Protest. Bisher hat nur das Finanzamt Zugriff auf die hinterlegten Daten. Doch das soll sich nun ändern: 50 weitere Institutionen von Einwohnermeldeamt bis Krankenkasse sollen über die Steuer-ID Daten hinterlegen und abrufen können.

Die Bundesregierung verkauft das als "nutzerfreundlich". Auf ihrer Homepage schreibt sie: "Behörden werden die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr stets erneut bitten müssen, Angaben wieder und wieder zu machen und Nachweise beizufügen, die an anderen Stellen der Verwaltung bereits vorliegen. Gemeint sind damit zum Beispiel eine Meldebescheinigung oder Geburtsurkunde."

Das klingt praktisch. Und ist ein weiterer Schritt zum gläsernen Bürger. 

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