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Laserspiel künftig erst ab 14 Jahren?

Laserspiel künftig erst ab 14 Jahren?

Ist es ein Killerspiel oder eine neue Sportart? Beim Lasertag schießt man mit einem Infrarotstrahl auf seine Gegner. Ob das Spiel künftig erst ab 14 Jahren freigegeben werden sollte, darum geht es in einem Prozess vor dem Münchner Verwaltungsgericht.

Dass es etwas zu regeln gibt, das steht außer Frage. Nur was genau, das war bei der Verhandlung an diesem Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht in München nicht von Anfang an klar.

Schießen in der Lasertag-Arena in Ingolstadt

Herbert Schmid betreibt in Ingolstadt eine Lasertag-Arena. Lasertag, das ist ein Spiel, bei dem zumeist zwei Teams gegeneinander antreten. Ziel ist es, den Gegner mit einem Laserstrahl zu treffen. Die Teilnehmer tragen dabei spezielle Westen mit angebrachten Sensoren.

Fördert Lasertag Gewaltphantasien?

Ist Lasertag nun ein Spiel, das Gewalt-und Kriegsphantasien fördert und deswegen für Kinder unter 14 Jahren verboten werden muss? Ja, findet das Jugendamt in Ingolstadt. Es beruft sich dabei auf Artikel 7 des Jugendschutzgesetzes: Sobald das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen gefährdet ist, darf die zuständige Behörde regulierend eingreifen, zum Beispiel in Form von Altersbegrenzungen. Das hat das Jugendamt in Ingolstadt getan. Es hat einen Bescheid gegen Schmids Betrieb erlassen, der Spiele für unter 14-jährige stark einschränkt. Dagegen hat Herbert Schmid geklagt, da sich diese Auflage negativ auf seinen Umsatz auswirkt.

Jugendschutz von großer Bedeutung

Das Jugendamt hätte Leitplanken einbauen wollen, erklärte der Vertreter der Behörde vor Gericht. Auch die Vorsitzende Richterin betont, dass der Jugendschutz in Zusammenhang mit Lasertag von großer Bedeutung sei. Nur brauche es eine konkrete Grundlage, um zugunsten des Jugendschutzes regulierend in ein Gewerbe einzugreifen. Und die gibt es bisher im Fall Schmid nicht. Denn es fehlen genaue Spielbeschreibungen und die dazu zugehörigen Altersangaben. Die aber hätte das Jugendamt als Grundlage für den regulierenden Bescheid gebraucht.

Spiel- und Altersangaben müssen nachgereicht werden

Der Betreiber der Lasertag-Arena hat nun eine Woche Zeit, um konkrete Spiel-und Altersangaben nachzureichen. Erst dann kann das Jugendamt konkret prüfen, ob eine Gefährdung für bestimmte Altersgruppen nach dem Jugendschutzgesetz besteht. Deswegen machte die Richterin den Vertretern der Stadt Ingolstadt am Mittwoch wenig Hoffnung, auf einen Erfolg in dem Verfahren.


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