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Schnelltest-Anbieter rechnete offenbar falsche Leistungen ab

Die Schnelltest-Kette MediCan soll unter anderem ärztliche Leistungen abgerechnet und überhöhte Materialkosten für die Tests veranschlagt haben. Das erfuhren , und SZ aus Justizkreisen.

Von M. Grill, A. Henze, J. Lange, G. Mascolo, C. Basl und P. Milling,  NDR/WDR

Seit mehr als einer Woche sitzen die beiden Chefs der Schnelltest-Kette MediCan in Untersuchunghaft. Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte gegen den Inhaber Oguzhan C. und seinen Sohn und Geschäftsführer Sertac C. Haftbefehle erlassen, weil sie als ärztliche Zentren abgerechnet haben sollen, obwohl ihnen dafür die Voraussetzung fehlte, wie WDR, NDR und "Süddeutsche Zeitung" aus Justizkreisen erfuhren. Außerdem sollen sie Antigentests zu höheren Preisen beim Bund abgerechnet haben als sie tatsächlich im Einkauf gekostet hatten.

Die Staatsanwaltschaft untersucht außerdem den Verdacht, das Unternehmen habe insgesamt eine deutliche höhere Zahl von Tests bei der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet, als in den mehr als 50 Zentren tatsächlich durchgeführt wurden. Die vermutete vorläufige Schadenssumme liege im niedrigen zweistelligen Millionenbereich, so die Einschätzung der Staatsanwaltschaft.

Einer der Beschuldigten wird von Rechtsanwalt Reinhard Peters vertreten. Wie er auf Anfrage mitteilt, habe es am vergangenen Freitag "eine stundenlange Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft gegeben". Herr C. Senior bleibe dabei: "Alle Tests, die er abgerechnet hat, sind auch durchgeführt worden." Zu den zuvor im Impressum von MediCan genannten Ärzten habe Peters noch gar keine Erkenntnisse - "die sind meines Wissen nach, also laut der Akte, auch noch nicht vernommen worden".

Insgesamt sagte Peters zu den Vorwürfen: "Wenn es hier Rückforderungen gibt, dann wird das auch in voller Höhe erstattet. Das ist überhaupt keine Frage." Sein Mandant habe auch nicht versucht, irgendetwas zu verschleiern, sondern habe alles ganz offen gemacht. "Ich glaube einfach, dass man hier möglicherweise auch manches falsch verstanden hat. Aber eine Betrugsabsicht sehe ich dahinter überhaupt nicht."

Ärzte, die fast nie vor Ort waren

Erst vergangene Woche hatten WDR, NDR und SZ berichtet, wie leicht es die Testverordnung macht, überhöhte Preise für Schnelltests beim Bund abzurechnen.

Bis zur Aufdeckung des Falls MediCan waren auf der Website der Kette im Impressum auch drei Mediziner als "verantwortliche Ärzte für die Durchführung des Tests und Personalschulung" genannt. Seither sind die Namen dieser Ärzte verschwunden. Grundsätzlich können für Bürgertests, die in Schnelltestzentren unter ärztlicher Leitung gemacht werden, pro Test drei Euro mehr abgerechnet werden als bei normalen Schnelltestzentren, deren Vergütung bei 18 Euro pro Test gedeckelt ist. Alle drei genannten MediCan-Ärzte waren in Vollzeit als plastische Chirurgen in einem Krankenhaus in Niedersachsen fest angestellt, wie das Krankenhaus aus Anfrage bestätigte, das von der Nebentätigkeit der Mitarbeiter nichts wusste.

Nach eigener Auskunft sei Dr. W. seit Dezember für MediCan tätig gewesen, Dr. P. und Dr. A. hingegen erst seit April. Ihre Aufgabe habe darin bestanden, "telefonische Rückfragen des Vor-Ort-Personals zu beantworten", wie die Klinik im Namen der Ärzte mitteilt. Dr. W. habe zudem Personalschulungen vor Ort durchgeführt. Auch habe er alle ein bis zwei Wochen vor Ort kontrolliert, ob die Hygienevorschriften eingehalten wurden. "Die Herren Dr. P. und A. waren nie vor Ort", teilt das Klinikum auf Anfrage mit.

Künftig keine Unterscheidung bei Abrechnungen mehr

Ob und wann Testzentren den höheren ärztlichen Preis für Schnelltests abrechnen dürfen, ist nicht ganz klar geregelt. Während etwa die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein betont, dass "ein Arzt physisch vor Ort sein muss" und auch die KV Berlin mitteilt, dass ein approbierter Mediziner "stetig präsent sein muss", teilt Roland Stahl, Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit, dass der Arzt die Abstrichentnahme zwar delegieren könne, aber "überwiegend vor Ort" sein müsse.

Das Gesundheitsministerium wiederum stellt sich auf den Standpunkt, dass ein Schnelltestzentrum nur dann als ärztlicher Leistungserbringer abrechnen kann, wenn "die ärztliche Leitung eng in die Versorgungs- und Organisationsstrukturen eingebunden ist". Es sei zwar "nicht zwingend erforderlich, dass die Ärztin oder der Arzt permanent physisch anwesend" sei. "Gleichzeitig reicht es aber nicht aus, wenn eine Teststelle allein formal unter ärztlicher Leitung steht, etwa, weil sie durch ein übergeordnetes Unternehmen unter ärztlicher Leitung geführt wird", schreibt das Ressort.

Auf der Website von MediCan waren vor Bekanntwerden des Falls bundesweit 54 Testzentren gelistet, Oguzhan C. selbst sprach davon, dass die Firma 102 Standorte betreibe. Auffällig ist, dass nicht nur MediCan, sondern viele Testanbieter mit den Namen von Ärzten auf ihren Websites werben. Wer davon auch den höheren Satz als ärztlicher Leistungserbringer abrechnet, ist unklar, zumal die Kassenärztlichen Vereinigungen auch keine Fragen zu einzelnen Anbietern beantworten. Dabei handelt es sich bei den von ihnen ausbezahlten Summen letztlich um Steuergelder.

Auch noch Sicherheitslücke bei MediCan

Mit der neuen Testverordnung will das Bundesgesundheitministerium diese Verwirrung beenden. Es solle in Zukunft keinen Unterschied mehr zwischen "der Vergütung von ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringern" geben. Beide sollen künftig nur noch acht Euro für den Test bekommen und eine Pauschale für das Testmaterial. Manche Teststellen-Betreiber wie der Hamburger Platzhirsch Moritz Fürste klagen bereits, dass sie dann nicht mehr gewinnbringend arbeiten können und ihre Zentren schließen müssten. Auf der Plattform "Linkedin" schreibt Fürste: "Bei einer Reduzierung auf acht Euro hätte ich keine andere Wahl als alles zuzumachen."

Bei Medican kommt hinzu, dass die Firma offenbar auch Datensicherheitsprobleme hatte. Vollständige Namen, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Registrierungsdatum der Kunden waren demnach mit wenig Aufwand einsehbar. Das geht aus einem Bericht des IT-Sicherheitskollektivs "Zerforschung" an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hervor, der WDR, NDR und SZ vorliegt.

Demnach seien Buchungscodes von Kunden lediglich mit dem siebenstelligen Zeitstempel der Registrierung abrufbar gewesen. Damit seien die persönlichen Daten von Kunden aus dem Mai einsehbar gewesen: "In kurzen Stichproben waren mehr als 15 Prozent der Versuche erfolgreich", heißt es in dem Bericht. Ob auch Testergebnisse einsehbar waren, sei nicht mehr ermittelbar gewesen.

Der Anwalt von MediCan bestätigte, dass es eine Datenlücke bei den Buchungsbestätigungen gegeben hat. Der Server ist inzwischen offline. Die Testzentren von MediCan gibt es nicht mehr.

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