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Betrug mit Steuerdeals geht laut Finanzaufsicht weiter

Im vorigen Jahr haben internationale Recherchen zu den Cum-Ex-Files ein System zur Steuervermeidung aufgedeckt. Ein offizieller Bericht bestätigt nun Recherchen und zeigt: Die Deals gehen weiter.

Von Manuel Daubenberger, Jennifer Lange, Felix Rohrbeck, Christian Salewski und Oliver Schröm

Nach der Veröffentlichung der Cum-Ex-Files hat die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA eine eigene Untersuchung gestartet. Dabei hat die Behörde Hinweise darauf gefunden, dass steuergetriebene Geschäfte wie Cum-Ex und Cum-Cum bis heute in Europa stattfinden. Der nun publizierte Zwischenbericht, der sich auf Daten bis Ende 2018 stützt, bestätigt damit die Rechercheergebnisse der Cum-Ex-Files. Diese wurden unter der Leitung des Recherchebüros "Correctiv" beim NDR-Magazin Panorama, bei "Zeit", "Zeit Online" und weiteren europäischen Medien im Oktober 2018 veröffentlicht.

Die Recherche-Kooperation hatte herausgefunden, dass Betrüger mit steuergetriebenen Aktiengeschäften wenigstens 55,2 Milliarden Euro aus den Steuerkassen Deutschlands und mindestens zehn weiterer europäischer Ländern wie Frankreich, Belgien, Großbritannien und anderen umgeleitet hatten. Die Reporter erhielten damals auch ein Marktangebot eines Aktienhändlers, das belegte, dass diese Geschäfte bis heute andauern. Für diese Recherche hatten sie sich als Milliardäre getarnt und das Gespräch mit dem Aktienhändler in der Suite eines Londoner Luxushotels mit versteckter Kamera gefilmt. Die ESMA leitete ihre Untersuchung auf Basis der Cum-Ex-Files ein.

Cum-Cum-Geschäfte dienen dazu, eine Steuererstattung zu ergattern, die einem eigentlich nicht zusteht. Bei Cum-Ex werden Steuern doppelt, manchmal sogar noch häufiger zurückerstattet, die jedoch nur einmal bezahlt wurden. Während bei Cum-Cum-Geschäften in Deutschland bisher nicht von Strafbarkeit ausgegangen wird, ermittelt die Strafjustiz wegen zahlreicher Cum-Ex-Verdachtsfälle.

Die Deals funktionierten in Deutschland rund um den Zeitpunkt, an dem die großen Aktiengesellschaften ihre Dividende ausschütteten - dem jährlichen Dividendenstichtag. "Wir hatten eine Teufelsmaschine kreiert, sie lief aber immer nur im Frühjahr", erklärt ein Insider. "Also ist man auf die Idee gekommen, eine Ganzjahresmaschine zu kreieren", sagt er. "Dafür boten sich Aktien anderer Länder an, wie Frankreich, Spanien und Italien, aber auch kleinere Länder wie Österreich, Belgien, Dänemark."

Anstieg rund um die Dividendenstichtage

Konkret hat die ESMA nun in ihrer Untersuchung einen Anstieg der Aktienleihen rund um die - für diese Geschäfte relevanten - Dividendenstichtage festgestellt. Dies betrifft unter anderem Frankreich, Dänemark, Schweden, Belgien, die Niederlande und das Vereinigte Königreich. In Deutschland und Österreich sind diese verdächtigen Anstiege dagegen seit Gesetzesänderungen und umfangreicher Medienberichterstattung deutlich zurückgegangen.

Der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold fordert deshalb, dass die ESMA nicht nur Cum-Ex und Cum-Cum, sondern alle Steuerbetrügereien mit Aktien untersucht. Denn in einigen Staaten wie Belgien, Dänemark und Schweden hätten die Auffälligkeiten in den vergangenen Jahren sogar zugenommen.

"Cum-Cum-Geschäfte weiterhin möglich"

Für den Steuerprofessor Christoph Spengel von der Universität Mannheim zeigen die rückläufigen Zahlen in Deutschland, dass Deutschland zwar deutlich zu spät gehandelt habe, aber dass die eingeleiteten Schritte abschreckend wirkten. "Dennoch sind in Deutschland steuergetriebene Cum-Cum-Geschäfte weiterhin möglich", sagt Spengel. Außerdem werde deutlich, dass andere Länder weiterhin im Visier seien. "Alles in allem dokumentiert der ESMA-Bericht recht eindrucksvoll die europäische Dimension der rechtlich fragwürdigen bis illegalen Aktientransaktionen."

Die ESMA bewertet die Zahlen vorsichtiger. Für eine eindeutige Bewertung fehlen ihr zum Beispiel die Zahlen der Steuerrückerstattungen der Mitgliedsländer. Die ESMA empfiehlt folgerichtig einen besseren Informationsaustausch zwischen Finanzmarktaufsicht und Steuerbehörden.

Rechtliche Situation weiter nicht geklärt

Nach Veröffentlichung der Cum-Ex-Files hatte das Europäische Parlament die ESMA und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA dazu aufgefordert, die Geschäfte zu überprüfen. Die ESMA leitete daraufhin die erste Untersuchung in ihrer Geschichte zur Integrität des Finanzmarkts ein.

In ihrem gerade veröffentlichten Zwischenbericht stellt sie fest, dass noch unklar sei, ob die steuergetriebenen Geschäfte systematisch gegen entsprechende EU-Regularien verstießen. Klar sei jedoch, dass diese praktiziert würden und vor allem dem Zweck dienten, mehrfache Steuererstattungen zu generieren. "Selbst wenn nationale Steuergesetze diese Praktiken erlauben, könnten sie doch als moralisch fragwürdig bewertet werden", so der Bericht.

Nicht nur Geldwäschevorwürfe prüfen

Giegold sieht es als großen Erfolg, dass die ESMA sich das ganze Bild des Dividenden-Steuerraubs in Europa anschaut. Die Finanzmarktaufsicht erkenne an, dass Betrügereien im großen Stil die Integrität der Finanzmärkte gefährden können. "Nachdem BaFin und Bundesfinanzministerium viel zu lange die Hände in den Schoß legten, muss die ESMA nun auch Pflichtverletzungen der nationalen Aufseher prüfen", so der Grünen-Europaabgeordnete weiter.

Außerdem fordert Giegold die europäische Bankenaufsicht EBA erneut auf, ebenfalls eine Untersuchung der Cum-Ex-Betrugsmodelle einzuleiten und dabei nicht nur Geldwäschevorwürfe zu prüfen.

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