1 subscription and 3 subscribers
Article

Forensik: Als Forscher begannen, Kriminelle zu überführen

Spurensicherung mit Reagenzglas: Wissenschaftliche Entdeckungen revolutionierten zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Arbeit von Ermittlern. Für Verteidiger war der Fortschritt eine Herausforderung.

Ludwig Tessnow trat den Ermittlern im Anzug mit Weste, Hemd, Schlips und Hut gegenüber. Der junge Tischlergeselle war gekleidet wie ein respektabler Bürger, doch bei genauerem Hinsehen entdeckten die Ermittler zahlreiche rotbraune Flecken an seiner Kleidung: auf dem Anzug, der Hemdbrust, dem Schlips und der Hutkrempe.

Rückstände von Blut?

Die Ermittler vermuteten, dass die Flecken Tessnows Täterschaft in einem grausigen Doppelmord beweisen könnten: Am Abend des 1. Juli 1901 waren die beiden fünf- und siebenjährigen Söhne des Fuhrmanns Grawert im Seebad Göhren auf Usedom nicht vom Spielen im Wald nach Hause zurückgekehrt. Ein eilig gebildeter Suchtrupp hatte in den frühen Morgenstunden die Leichen der beiden Kinder gefunden. Sie waren grauenvoll verstümmelt, Körperteile und Organe im näheren Umkreis verstreut. In unmittelbarer Nähe lag ein braunrot verschmierter Stein.

Zeugen gaben an, den Tischlergesellen Ludwig Tessnow mit den Jungen gesehen zu haben, viele waren sicher: Der Mann, laut "Greifswalder Zeitung" vom 7. Juli 1901 "eine Bestie in Menschengestalt, mittelgroß, schlank, dunkelblond, mit tief liegenden Augen und einer Galgen-Physiognomie", musste der Täter sein.

Die Flecken auf seinem Anzug schienen den Verdacht gegen den 29-Jährigen zu erhärten. Tessnow behauptete jedoch standhaft, die Flecken stammten von Tischerlerbeize. Sie hinterlässt ähnlich rotbraune Flecken wie Blut, mit dem bloßen Auge kaum zu unterscheiden.

Nachweis von Arsen

Forensische Untersuchungen wie etwa der Sprühtest mit Luminol, der Blutspuren unter blauem Licht deutlich hervortreten lässt, gab es noch nicht. Die Ermittler hatten nur wenige kriminalwissenschaftliche Methoden zur Hand. 1832 hatte der britische Chemiker James Marsh einen Test zum Nachweis von Arsen entwickelt: Endlich konnten Giftmorde nachgewiesen werden - etwa die von Serienmörderin Mary Ann Cotton, die im Verdacht stand, mehr als 20 Angehörige mit Arsen getötet zu haben. Und 1835 wurde ein Londoner Mordfall mithilfe von ballistischen Untersuchungen aufgeklärt: Fachleute konnten die am Tatort gefundene Munition einer Gussform im Haus des Tatverdächtigen zuordnen.

Kriminalwissenschaftliche Labore wurden erst nach der Jahrhundertwende fester Bestandteil der Kriminalarbeit. Der Franzose Edmund Locard richtete 1910 auf dem Dachboden der Polizeidienststelle von Lyon das erste Kriminallabor ein. Erst 14 Jahre später nahmen auf der anderen Seite des Atlantiks in Los Angeles Forensiker ihre Arbeit auf.

So waren die Möglichkeiten der deutschen Ermittler 1901 noch begrenzt: Wer nicht mit frischem Blut an Händen oder Kleidung ertappt wurde, konnte sich bei verdächtigen Flecken mit Verweis auf Farbe, Kaffee oder andere Flüssigkeiten herausreden - zum Beispiel Tischlerbeize.

Verdächtiger im Doppelmord an zwei Mädchen

Schon einmal hatte Tessnow sich auf diese Art retten können. Im September 1898 wurde er eines grausamen Doppelmordes an zwei jungen Mädchen nahe Osnabrück verdächtigt. Auch damals fanden die Ermittler auffällige Flecken an seiner Kleidung, die er als Tischlerbeize erklärte. Die Beamten mussten ihn laufen lassen.

Als Tessnow 1901 auf Usedom erneut unter Verdacht geriet, stieß der zuständige Staatsanwalt auf ein Verfahren des Forschers Paul Uhlenhuth. Der Bakteriologe lehrte am Hygiene-Institut der nahe gelegenen Universität Greifswald und hatte nur wenige Monate vor dem Mord eine Studienschrift in der "Deutschen Medizinischen Wochenschrift" veröffentlicht: "Eine Methode zur Untersuchung der verschiedenen Blutarten, im Besonderen zum differenzialdiagnostischen Nachweise des Menschenblutes".

Für den Serum-Präzipitin-Test - nach seinem Entdecker auch Uhlenhuth-Probe genannt - hatte der Bakteriologe ein Antiserum gewonnen, das Antikörper gegen die Eiweiße im menschlichen Blutserum enthielt. Vermischt man das Antiserum mit menschlichem Blutserum, reagieren die Antikörper mit den Eiweißen in der menschlichen Probe. In einer Fällungsreaktion sinken die Eiweiße auf den Boden des Reagenzglases.

Die Uhlenhuth-Probe war ein Meilenstein: Erstmals ließ sich menschliches Blut, ob frisch oder getrocknet, eindeutig nachweisen. Je nach Verklumpungsgrad des Niederschlags konnte Uhlenhuth Menschen- von Tierblut unterscheiden und sogar feststellen, von welcher Spezies es stammte.

Frühes Opfer des NS-Euthanasieprogramms

Tessnows Kleidung und der Stein vom Tatort wurden an Uhlenhuth geschickt. Die Erkenntnisse waren eindeutig: "Das im August 1901 vorgelegte Gutachten verweist auf Menschenblut an insgesamt 22 Stellen von Tessnows Kleidung, Schafblut kann Uhlenhuth an neun Stellen nachweisen" schrieben Fallanalytiker Dieter Naumann und Kriminalistik-Dozent Rainer Leonhardt 2018 in der Berliner Zweiwochenschrift "Das Blättchen".

Zwar sagten vier gerichtliche Gutachter aus, Tessnow sei bei der Tat geisteskrank gewesen, dennoch wurde er am 4. Juli 1902 zum Tode verurteilt. Ein Revisionsverfahren scheiterte.

Nachforschungen von Kriminalistik-Professor Wirth und Jan Armbruster, Arzt für forensische Psychiatrie und Psychotherapie, ergaben 2016, dass Tessnow nicht wie lange angenommen 1904 im Hof des Greifswalder Gefängnisses enthauptet wurde. Stattdessen wurde seine Todesstrafe wenige Jahre nach seiner Verurteilung in lebenslange Haft umgewandelt, Tessnow kam in eine Heilanstalt.

Laut Akten der Landesheilanstalt Stralsund erklärte man ihn 1939 als ungeheilt und verlegte ihn in eine westpreußische Anstalt. Dort wurde Ludwig Tessnow in den Wäldern nahe Danzig offenbar als eines der ersten Opfer des NS-Euthanasieprogramms für Geisteskranke per Genickschuss hingerichtet.

Paul Uhlenhuth wiederum, dessen Verfahren Tessnows Schuld bewiesen hatte, machte selbst mit einer Verbindung zum Nationalsozialismus Schlagzeilen. Vier Jahrzehnte nach seinem Tod wurde bekannt, dass er 1933 an der Entlassung von jüdischen und politisch oppositionellen Kollegen an der Universität Freiburg mitgewirkt hatte.

Abdruck im frisch gestrichenen Geländer

Während neue Ermittlungsmethoden die Überführung von Straftätern erleichterten, stellten sie deren Verteidiger vor völlig neue Probleme. Der amerikanische Anwalt William G. Anderson protestierte 1911 vergeblich dagegen, dass sein Mandant Thomas Jennings auf Basis einer neuen, noch wenig erprobten Methode vor Gericht stand: dem Abgleich von Fingerabdrücken.

Jennings war in der Nacht des 19. September 1910 kurz nach einem tödlich verlaufenen Einbruch in der South Side von Chicago aufgegriffen worden. Der Eisenbahnangestellte Clarence Hiller hatte versucht, einen Einbrecher in seinem Haus zu stellen. Während eines Handgemenges stürzten beide die Treppe des Hauses hinunter, dann fielen drei Schüsse. Der Einbrecher entkam, Clarence Hiller erlag seinen Verletzungen.

Als die Polizei auf Jennings traf, trug er einen zerrissenen, blutverschmierten Mantel und einen Revolver. Am Tatort fiel den Polizisten das entscheidende Detail auf: Auf einem frisch gestrichenen Geländer zeichneten sich deutliche Fingerabdrücke ab. Der Einbrecher hatte sich daran festgehalten, als er sich auf der Flucht aus dem Fenster schwang. Die Polizei fotografierte das Geländer, sägte das Beweisstück kurzerhand heraus und untersuchte den Abdruck.

Präzedenzfall in US-Rechtsprechung

Während der Abgleich von Fingerabdrücken in Europa seit Ende des 19. Jahrhunderts vorgenommen wurde, erfuhren amerikanische Ermittler erst auf der Weltausstellung von St. Louis 1904 von der Methode. Vier Fachleute bezeugten vor Gericht, dass Jennings Fingerabdrücke mit denen vom Tatort übereinstimmten. Jennings wurde schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt.

Anwalt Anderson ging gegen die Entscheidung vor dem Supreme Court in Illinois in Revision: Das Verfahren sei nicht wissenschaftlich etabliert, die Expertenaussagen vor Gericht nicht zulässig. Die Experten hatten im Zeugenstand ausführlich über die Methode und identifizierbare Merkmale wie Bögen, Windungen, Schleifen und Deltas ausgesagt.

Deshalb, folgerte das Gericht, "existiert eine wissenschaftliche Grundlage für das System der Identifikation von Fingerabdrücken und das Gericht ist berechtigt, diese Art von Beweisen zuzulassen; diese Methode der Identifikation ist so weit verbreitet, dass sich das Gericht nicht weigern kann, sie juristisch zur Kenntnis zu nehmen." Der Staat versus Jennings wurde zum Präzedenzfall in der amerikanischen Rechtsprechung. Jennings wurde am 16. Februar 1912 am Strang hingerichtet.

Grundsätzlich hatte Anderson jedoch in einem Punkt recht: Auch forensische Beweise sind nicht unfehlbar. 2004 wurde der amerikanische Anwalt Brandon Mayfield verdächtigt, die Bombenanschläge auf die Züge in Madrid verübt zu haben, nachdem das FBI Fingerabdrücke vom Tatort in Madrid falsch zugeordnet hatte.

Erst zwei Wochen nach seiner Festnahme teilten spanische Behörden mit, dass die am Tatort gefundenen Fingerabdrücke von einem Algerier stammten. Die amerikanische Regierung musste sich bei Mayfield entschuldigen - und zahlte ihm zwei Millionen Dollar Schmerzensgeld.

Original