Isabell Spilker

Hamburg / Buchholz in der Nordheide

3 subscriptions and 0 subscribers
Article

Schluss mit leise?

Ab 2019 müssen EU-weit alle neu zugelassenen Elektromobile mit einem akustischen Warnsystem ausgestattet sein, das Motorengeräusche imitiert. Denn die lautlos herannahenden Stromer sind ein zu großes Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer. Ist der Traum vom geräuschlosen Straßenverkehr jetzt ausgeträumt?

Mit der E-Mobilität waren immer auch viele Hoffnungen auf einen leiseren Autoverkehr verbunden, verursachen E-Motoren doch weder Geräusche beim Anlassen noch beim An- und Wegfahren. Eine schon 2014 verabschiedete EU-Verordnung lässt diese Illusion platzen: Ab 1. Juli 2019 müssen nach Verordnung Nr. 540/2014 alle neu zugelassenen Hybridelektro- und reine Elektrofahrzeuge mit einem sogenannten Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ausgestattet werden.


„Selbstverständlich war mit der E-Mobilität die Hoffnung verbunden, dass der Alltag in den Städten leiser werden würde“, bestätigt Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV). „Aber allein die Annahme, dass ein Elektromobil keine Geräusche mache, ist schon trügerisch.“ Spätestens ab 30 Stundenkilometer sei das Geräusch, das Reifen durch den Abrieb auf der Straße verursachen, lauter als ein herkömmlicher Verbrennungsmotor. Die Verordnung aus Brüssel ist entsprechend angepasst: Das AVAS darf sich ab 20 km/h ausschalten, weil dann gewährleistet ist, dass das Fahrzeug akustisch wahrgenommen werden kann. „Kommunikation ist im Verkehr wichtig, und Erfahrungen zeigen, dass der Mensch hier mit allen Sinnen kommuniziert.“


Warnsystem für die Wahrnehmung


Vor allem für Fahrradfahrer und Fußgänger, insbesondere für visuell eingeschränkte, ist ein sich geräuschlos näherndes Fahrzeug eine potenzielle Gefahr. „Nicht nur Blindenverbände haben schon lange ein solches Warnsystem gefordert“, erklärt Welf Stankowitz, Referatsleiter für Fahrzeugtechnik beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) , „auch viele andere Interessengruppen sehen die Gefahr.“ Ob auf Parkplätzen oder bei Einfahrten, es gebe viele gefährliche Situationen, in denen der Verkehr nicht immer einsehbar oder einschätzbar sei. Eine entsprechende Studie der US-amerikanischen Verkehrsbehörde National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) ergab ein zweifach höheres Unfallrisiko für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Europaweit fehlt eine ebenbürtige Studie, weil schlichtweg zu wenige Stromer auf den Straßen unterwegs sind.


Das AVAS für Elektromobile und Hybride muss gemäß Verordnung dem Geräusch eines anderen Fahrzeugs nachempfunden sein. „,Geht weg, ich bin ein Porsche‘ ist ebenso wenig erlaubt wie Hundegebell“, bekräftigt Stankowitz. Der Ton muss aus mindestens zwei Terzbändern bestehen, eines davon unterhalb von 1.600 Hertz für ältere Menschen mit eingeschränkter Hörfähigkeit. Die Lautstärke muss mindestens 56 Dezibel betragen, darf aber 75 dB nicht übersteigen. Entscheidend ist auch, dass die Frequenz bei Beschleunigung nach oben gehen und beim Abbremsen tiefer werden muss.


Zeitlückenwahl eingeschränkt


„Fußgänger orientieren sich über die Geschwindigkeitswahrnehmung“, bestätigt auch Brockmann. „Wir sprechen von Zeitlückenwahl, die über die wahrgenommene Geschwindigkeit getroffen wird.“ Das Fahrzeug müsse dem Fußgänger mitteilen, dass es sich schnell nähere. Stankowitz geht die neue Regelung noch nicht weit genug. „Es gibt keine Vorgaben für ein Anlassgeräusch beispielsweise, man hört es erst, wenn das Fahrzeug bereits rollt.“ Darüber hinaus häuften sich statistisch betrachtet die Unfälle generell bei langsam fahrenden Fahrzeugen. „Selbst Verbrennungsmotoren sind heutzutage so leise geworden, dass sie leicht überhört werden können“, betont Stankowitz. Für sie gilt die Regel allerdings nicht, ebenso wenig müssen ältere Elektromobile nachgerüstet werden.

Schluss mit leise also? Noch nicht ganz. Die EU-Verordnung sieht vor, dass bei der Entwicklung des AVAS die allgemeine Lärmbelastung für die Umgebung berücksichtigt werden soll. Eine an die Umgebung anpassbare Geräuschhöhe wäre für die Experten die Konsequenz. Welf Stankowitz ist zuversichtlich, dass hier noch viele Optimierungen folgen werden. „Wenn die ersten Evaluationen erfolgt sind, können Verbesserungen vorgenommen werden. Alles ist besser, als in der Praxis herauszufinden, dass Fußgänger Schaden nehmen.“


Das AVAS für Elektromobile und Hybride muss gemäß Verordnung dem Geräusch eines anderen Fahrzeugs nachempfunden sein. Der Ton muss aus mindestens zwei Terzbändern bestehen, die Lautstärke muss zwischen 56 und 75 Dezibel  liegen und die Frequenz soll bei Beschleunigung höher und beim Abbremsen tiefer werden. Ein Beispiel liefert die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (United Nations Economic Commission for Europe, UNECE) auf Ihrer Website.