Elterngeld Plus können Eltern beantragen, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden. Das bisherige Elterngeld heißt ab sofort Basiselterngeld. Als Alternative gibt es das neue Elterngeld Plus. Das bietet zusätzliche Wahlmöglichkeiten, erklärt André Reichenbächer vom Kommunalen Sozialverband Sachsen.
"Ich kann im Prinzip sagen, ich nehme anstelle von einem Monat Basiselterngeld zwei Monate Elterngeld Plus."
Eltern können mit dem Elterngeld Plus so früher wieder in den Job einsteigen und Teilzeit arbeiten. Erlaubt sind bis zu 30 Wochenstunden. Sie erhalten dann bis zur Hälfte des ursprünglichen Elterngeldbetrags, das aber dafür doppelt so lange. Werden Mutterschaftsleistungen bezogen, müssen die ersten beiden Lebensmonate als Basiselterngeld genommen werden. Die Partner können sich die Elterngeld Plus-Monate teilen.
"Allerdings mit einer kleinen Einschränkung. Der Elterngeld-Plus-Bezug ist daran gekoppelt, dass mindestens ein Partner immer das bezieht und beim Wechsel darf keine Lücke sein. Ansonsten endet der Elterngeld-Plus-Bezug."
Die Berechnung des Elterngelds ist kompliziert, weil die Elterngeldstelle einkommensabhängige Pauschalen für Sozialversicherung und Steuern vom Bruttoeinkommen beziehungsweise Gewinn abzieht. Das Elterngeld beträgt dann 65 bis 100 Prozent dieses Nettobetrags.
"Also ich kann jedem nur empfehlen, wer sich da einen Überblick verschaffen will, sollte den Elterngeldrechner des Bundes nehmen. Der ist inklusive diesem Planer für die Monate eigentlich sehr gut und liefert ungefähr einen Eindruck davon, was am Ende rauskommen könnte."
"Alleinerziehende kriegen nur vier Monate. Sie müssen halt nachweisen, dass sie tatsächlich alleinerziehend sind und - das ist auch neu im Gesetz geregelt worden - die Voraussetzungen im Sinne des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende müssen bei demjenigen vorliegen."
Eltern können nun also Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus beliebig kombinieren. Maximal ergeben sich 36 Monate. Diese Flexibilität lohnt sich besonders für Selbstständige. Sie können permanent Zuflüsse haben. Am Ende wird daraus das durchschnittliche Einkommen ermittelt. Die Stundenzahl weisen sie durch eine Erklärung nach. Obwohl es sich beim Elterngeld Plus die Bezugszeit verdoppelt, ergibt sich kein Nachteil beim Elterngeld nach der Geburt eines weiteren Kindes.
"Durch den längeren Bezugszeitraum ist es ja durchaus denkbar, dass dann das zweite Kind schon da ist. Da hat der Gesetzgeber gesagt, also solche Zeiträume die werden ausgeklammert aus der Einkommensberechnung."
Soll heißen, für die neuerliche Elterngeld-Berechnung wird nicht die Zeit zugrunde gelegt, in der man Elterngeld erhalten hat, sondern das Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes. Ab dem 15. Lebensmonat kann übrigens neben Elterngeld Plus auch Betreuungsgeld bezogen werden.
Zum Nachhören: http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2015/07/01/dlf_20150701_1154_7b6ec497.mp3
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