Brüssel (dpa) - Eine deutsche Firma hat im Markenstreit gegen den italienischen Fußballverein vom Gericht der Europäischen Union Recht bekommen. Das geht aus einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil hervor. Der Spitzenclub hatte Klage eingereicht, weil er beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) damit scheiterte, sein Logo und seinen italienischen Namen "AC Milan" unter anderem auf Stifte und Blöcke drucken zu dürfen. Denn das Nürnberger Unternehmen stellte sich quer, weil es eine Verwechslungsgefahr mit ihrer gleichnamigen Marke für Büro- und Schreibwaren "Milan" sah. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim EuGH eingelegt werden (Rechtssache: T-353/20).
Das Gericht entschied nun, dass "die Ähnlichkeiten zwischen den beiden in Rede stehenden Zeichen insgesamt groß genug sind, um eine Verwechslungsgefahr zu bejahen". Mitunter begründete das Gericht sein Urteil damit, dass die ältere Marke in Deutschland ernsthaft benutzt worden war und das Logo des Vereins nicht geeignet erscheint, "die Unterscheidungskraft des Wortelements der älteren Marke in ihrer eingetragenen Form zu beeinflussen".
Da der AC Mailand kein klassischer Papier-, Büro- und Schreibwaren-Händler sei, habe man einen außergerichtlichen Vergleich angeboten, teilte das Nürnberger Unternehmen mit. "Der AC Milan hat stattdessen allerdings Klage erhoben." Der italienische Fußballverein hat auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht auf das Urteil reagiert.
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Rechtssache AC Milan vs InterEs Handels- und Dienstleistungs GmbH & Co. KG
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