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Die Verwendung von Marken in (freien) Bildungsmedien

Nehmen wir an, eine Lehrerin möchte mehrere Arbeitsblätter zum Thema „Autoindustrie als Wirtschaftsfaktor" gestalten. Darin sollen Infografiken vorkommen, etwa zu Mitarbeiterzahlen und Standorten, Umsatz- und Absatzzahlen von großen, deutschen, weltbekannten Autoherstellern. Diese will sie den Logos der jeweiligen Hersteller illustrieren.

Dabei tauchen folgende Fragen auf: Darf sie diese geschützten Wort-Bild- und grafischen Bildmarken einfach so in die Arbeitsblätter übernehmen? Darf sie sie an die Schülerinnen in ihrer Klasse verteilen? Und wie sieht es bei der Weitergabe an Kolleginnen ihrer Schule aus oder gar bei einer Veröffentlichung auf der Schulwebseite?

Muss sie dafür - als Autorin der Arbeitsblätter beziehungsweise als diejenige, die sie verbreitet - die Autohersteller fragen, ob diese die Nutzung erlauben? Und muss sie womöglich gesondert um Erlaubnis fragen, ob sie die Logos auch zeigen darf, wenn sie ihr Material unter freien Lizenzen veröffentlicht?

Das Markenrecht schützt Marken

Logos und Marken können einen besonderen Schutz genießen. Diesen Schutz regelt das im Markengesetz verankerte Markenrecht. Es gehört - wie das Urheberrecht und das Patenrecht - zu den sogenannten Immaterialgüterrechten, die sich alle dem geistigen („immateriellen") Eigentum widmen.

Markenrechtlichen Schutz können sowohl Logos, Bilder, Wort-Bild-Marken, Klänge, Werbeslogans, aber auch einzelne Namen und Wörter genießen. Zudem können bestimmte Formen, Farben, Sounds oder Schriften Teil der Markengestaltung und des Schutzes sein.

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