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Diskurse zu Kollektivlizenzen und Urhebervertragsrecht

Bernd Holznagel, Verfassungsrechtler an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, bei der 7. Urheberrechts-Konferenz. Foto: Initiative Urheberrecht/Gerald Zörner

Die Konferenz der Initiative Urheberrecht findet seit 2013 jährlich statt. Wie kaum anders zu erwarten, stand dieses Jahr die EU-Richtlinie zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt" im Mittelpunkt. Sie hat zum Ziel, das Urheberrecht in den Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen. Da sie als Richtlinie bindend ist, müssen sie alle EU-Länder bis Frühjahr 2021 in nationales Recht umgesetzt haben. Wie genau das geschehen soll, darüber wird jetzt diskutiert ( auch bei iRights.info).

Der Tenor vieler Reden und Beiträge war allgemeine Zufriedenheit mit der Richtlinie, etwa in den Eröffnungs- und Einleitungsreden von Jeanine Meerapfel, Präsidentin der Akademie der Künste; der afrikanischen Musikerin Angelique Kidjo; Kulturstaatsministerin Monika Grütters; European-Writers-Council-Präsidentin Nina George und Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht. Sie nehme große Internetplattformen durch neu eingeführte Haftungspflichten endlich in die Verantwortung, damit Rechteinhaber und Urheber, deren Werke sie öffentlich zugänglich machen, für diese Nutzungen auch Geld bekommen.

Erweiterte Kollektivlizenzen als Lösung

Im Laufe weiterer Redebeiträge und Podiumsdiskussionen, die stets Publikumsfragen einbezogen, erläuterten die Verbandsvertreterinnen und Juristen, dass die Einführung pauschaler Lizenzierungen, erweiterteter Kollektivlizenzen (ECL) und damit verknüpfter Vergütungspflichten der Schlüssel sein könnten, um die Plattformen nicht nur zur Kasse zu bitten, sondern vielmehr zum Bezahlen zu zwingen.

Da solche Kollektivlizenzen aber keine „Muss-", sondern eine „Kann"-Bestimmung der EU-Richtlinie seien, käme es hier darauf an, dass der deutsche Gesetzgeber sie explizit in den neu zu schaffenden Regelungen verankert. Das betonten unter anderem Urban Pappi von der Verwertungsgesellschaft VG Bildkunst und Robert Staats von der VG Wort.

Außerdem müssten sich die Verwertungsgesellschaften in mehrerer Hinsicht auf die neuen Lizenzierungspraktiken und Lizenzarten vorbereiten, so Robert Staats. Hierzu gehöre auch, dass sie gemeinsam mit den Rechteinhabern, die mit den Verwertungsgesellschaften Wahrnehmungsverträge abgeschlossen haben, an neuen Lizenzmodellen und erweiterten Rechtseinräumungen arbeiten (siehe auch unser Bericht zur Zugang gestalten!-Konferenz).

In diesem Zusammenhang weist Sylvia Willkomm vom Deutschen Museumsbund daraufhin, dass für Museen und Archive die Digitalisierung ebenso Pflicht wie alltägliche Aufgabe sei. Doch um den Online-Zugang zu Digitalisaten noch nachhaltiger gestalten zu können, seien die rechtlichen Rahmenbedingungen noch verbesserungswürdig. Darüber habe der Museumsbund kürzlich beraten, um sich für die Museen in den Umsetzungsprozess zur Richtlinie einzubringen.

Da sich die erweiterten Kollektivlizenzen auch auf Urheber erstrecken, die noch keiner Verwertungsgesellschaft angeschlossen sind (im Rechtsjargon „Außenseiter" genannt), müssten sich die Gesellschaften mit weiteren Urhebergruppen verständigen, beispielsweise mit Youtubern. Diese und weitere Rechteinhaber neuen Typus' sollten sich, so der Verfassungsrechtler Bernd Holznagel (Westfälische Wilhelms-Universität Münster), auch in den politischen Diskussionsprozess einschalten, um ihre womöglich spezifischen Interessen einzubringen und ihre urheberrechtlichen Ansprüche wahrzunehmen.

weiterlesen bei iRights.info

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