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Worum es beim Streit um Uploadfilter und Leistungsschutzrecht geht

Foto: xaf, CC BY

Die EU-Richtlinie für ein neues digitales Urheberrecht steht. Nach jahrelangen Vorarbeiten und zuletzt monatelangen (Trilog-)Verhandlungen zwischen EU-Kommission, -Rat und -Parlament liegt eine Fassung vor, die der Rat bereits verabschiedete und über die nun noch die EU-Parlamentarier abstimmen müssen.

Wie fast nicht anders zu erwarten, sind nicht alle glücklich über den Vorschlag. Für Kontroversen sorgt vor allem die neue Haftung für Plattformbetreiber bei Urheberrechtsverletzungen, die in Artikel 13 der Reform formuliert ist. Sie wird unter dem Stichwort Uploadfilter vor allem von der Netzcommunity, aber auch von der Internetwirtschaft kritisiert, während viele Verwerter- und Urheberverbände sie verteidigen.

Wieso wird das EU-Urheberrecht reformiert?

Die letzte größere Reform des Urheberrechts auf EU-Ebene fand 2001 statt: Die Richtlinie 2001/29/EG zur „Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft". 2001 gab es Internet zwar schon, aber noch kein Facebook, Youtube oder Spotify. Google hatte erst fünf Jahre vorher angefangen. Napster führte das Filesharing in die Jugendzimmer ein und bereitete der Musik- und Filmindustrie ernsthaftes Kopfzerbrechen.

Es hat sich viel verändert. Ein neues Urheberrecht soll diese Veränderungen reflektieren. Um einen digitalen Binnenmarkt zu etablieren, muss außerdem die rechtliche Situation in den Mitgliedsstaaten einander angeglichen werden. Das ist das erklärte Ziel der EU-Politik, allen voran des gegenwärtigen Kommissars für den digitalen Binnenmarkt, Andrus Ansip.

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