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UNESCO-Liste Immaterielles Kulturerbe

Foto: Helga Waess

Deutschen UNESCO-Kommission

 Neun Neuaufnahmen in Deutschlands Verzeichnis und die UNESCO-LISTE des Immateriellen Kulturerbes

Moderner Tanz, Flößerei und Hohl- und Flachglasfertigung für internationale UNESCO-Listen nominiert


Die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben die Empfehlung des Expertenkomitees der Deutschen UNESCO-Kommission sieben Kulturformen für die Liste des Immateriellen Kulturerbes bestätigt.


Ein handwerklich gebrautes Bier oder auch die deutsche Friedhofskultur und zwei Gute Praxisbeispiele zählen seit gestern zum Immateriellen Kulturerbe Deutschlands.

Zwei Modellprogramme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes (Gute Praxisbeispiele) finden sich in der Revitalisierung des Spiels auf der diatonischen Handharmonika in Mecklenburg-Vorpommern und in synagogaler Chormusik des 19. und 20. Jahrhunderts Mittel- und Osteuropas.


Ferner bestätigten die Konferenzvorsitzenden drei Nominierung für die weltweiten UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit : den modernen und zeitgenössischen Tanz, die Beteiligung Deutschlands an den multinationalen Nominierungen der Flößerei und die manuelle Fertigung von mundgeblasenem Hohl- und Flachglas.


Kulturschaffende und Bewahrer aus den Bereichen Musik, Tanz, Handwerk und Träger der Erinnerungskultur freuen sich über die Neuaufnahmen in die UNESCO-Liste, da hierdurch die Pflege, die Förderung und der Erhalt immaterieller Kulturgüter von offizieller ......... 

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