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Kulturgutschutzgesetz

Berlin, Regierungsviertel, Foto: Helga Waess (Archiv)

Kulturgutschutzgesetz

 Das im Jahr 2016 verabschiedete Kulturgutschutzgesetz ist laut Kultur-Staatsministerin Monika Grütters insgesamt ein Erfolg

 Kunst als Ware kann nicht mehr einfach mal so gehandelt werden - aber lückenlose Provenienzen gibt es kaum - so die "Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel"


Berlin. Kultur-Staatsministerin Monika Grütters (CDU) hat ihre Bewertung über zwei Jahre Kulturgutschutzgesetz in einer Pressemeldung am Freitag, den 18. Januar 2019, durchweg als Erfolg verbucht. In einer offiziellen Presse-Meldung betonte Monika Grütters, das die Mehrbelastungen für jene, die Kunst zwischen verschiedenen Ländern hin und her bringen wollen, viel niedriger seien als zuvor angenommen - so der Bericht für den Bundesrat und Bundestag. 

In Zahlen: insgesamt wurden 950 Ausfuhranträge für Kunstgüter pro Jahr eingeleitet, die den Handel innerhalb der EU betreffen. Ausfuhranträge in so genannte Drittländer wurden pro Jahr 1200 gestellt. Kunsthandel und Sammler hatten bei der Einführung des Gesetzes an die 130.000 Ausfuhranträge erwartet.


Bedeutsame und "Identitätstiftende" Kunstwerke bleiben im Land

 Monika Grütters:

Die Ergebnisse zeigen: Die Schätzungen der Bundesregierung zur Mehrbelastung bei der behördlichen Ausführung des Gesetzes waren weitestgehend zutreffend, sie wurden sogar tendenz ..........

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Die "Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel" meint: Das Problem bestehe unter anderem darin, dass kaum ein Kunstwerk lückenlos zurückverfolgt werden kann!

Die Sprecherin der Interessengemeinschaft Christina Berking gab im....

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