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Pflegegeld bei der Pflegekasse richtig beantragen - Magazin Wohnen und Leben im Alter

Ein Pflegebedürftiger, der in eine der Pflegestufen 0 bis III eingestuft ist, kann sich entscheiden, ob er Pflegesachleistungen oder Pflegegeld erhalten möchte. Das Pflegegeld wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit er damit selbst beschaffte Hilfen bezahlen kann. Die Verwendung des Pflegegeldes muss der Pflegebedürftige der Kasse nicht nachweisen. Allerdings muss er der Pflegekasse nachweisen, dass seine Pflege sichergestellt ist. Die Zeiträume, innerhalb derer die Kasse einen solchen Nachweis wünscht, sind von der jeweiligen Pflegestufe abhängig.

Pflegegeld erhalten Sie nur auf Antrag

Wenn Sie bei Ihren täglichen Verrichtungen, wie etwa Waschen, Ankleiden oder Aufstehen, Hilfe benötigen, können Sie einen Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe stellen. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:

Per Telefon Sie rufen bei Ihrer Pflegekasse, die ihren Sitz bei Ihrer Krankenkasse hat, an und teilen mit, dass Sie einen Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe stellen möchten. Der Sachbearbeiter der Pflegekasse wird Ihnen ein Antragsformular zuschicken, das Sie der Kasse ausgefüllt zurück senden. In diesem Formular werden Sie gefragt, ob Sie Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombination aus beidem beanspruchen möchten. Hier kreuzen Sie "Pflegegeld" an. Sie müssen in diesem Fall auch keine Angabe zur Standardfrage auf dem Formular nach einem Pflegedienst machen. AlsAntragsdatum gilt der Tag Ihres Anrufes bei Ihrem Sachbearbeiter. Das ist wichtig, weil die Leistungen der Pflegekasse ab dem Tag der Antragstellung an Sie gezahlt werden.

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