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Erfolgreich Widerspuch gegen den Einstufungsbescheid einlegen - Magazin Wohnen und Leben im Alter

Wenn Sie einen Antrag auf Pflegeeinstufung gestellt haben, heißt das lange nicht, dass Sie auch eine Pflegestufe erhalten. Zunächst werden Sie von einem Gutachter, der Ihren Hilfebedarf einschätzen soll, begutachtet. Nur wenn Sie den in Gesetz und Richtlinien vorgegebenen Hilfebdarf haben, erhalten Sie auch eine Pflegestufe. In vielen Fällen wird Pflegestufe 1 oder der Antrag auf eine höhere Pflegestufe abgelehnt. Der Versicherte, also der Pflegebedürftige, hat dann die Möglichkeit, gegen den Bescheid "Rechtsmittel" einzulegen.

Der erste Schritt des Pflegestufen-Widerspruchs

Das erste Rechtsmittel ist der Widerspruch. Mit ihm können Sie sich gegen einen nicht zutreffenden oder ungenügenden Einstufungsbescheid zu wehren. Sie können sich nach dem Eingang des Bescheides Ihrer Pflegekasse bei Ihnen einen ganzen Monat lang überlegen, ob Sie diesen Schritt gehen möchten. Es ist sinnvoll, diese Zeit dazu zu nutzen, um zu prüfen, ob Ihr Widerspruch auch Aussicht auf Erfolg hat. Dazu überprüfen Sie die Angaben im Gutachten zur Pflegeeinstufung.


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