Rashid, Ende 40, sorgsam getrimmter Bart, gebrochenes Deutsch, sitzt barfuß auf einer Wiese in der Nähe der Wiener Universität. Seine Stimme wird lauter, wenn er von den vergangenen Jahren erzählt, von dem, was ihm in diesem Land passiert ist. Er ist Flüchtling, Mitte 2005 kam er nach Österreich. Aus Angst und Misstrauen gegenüber den Behörden will er weder seinen richtigen Namen noch sein Herkunftsland in der Zeitung lesen. Er traut dem System nicht. An einem Freitag drei Jahre später hielt er den letztinstanzlichen Bescheid in der Hand: Asylantrag abgelehnt. Er solle das Bundesgebiet verlassen, stand da. Doch Rashid kann nicht, er besitzt keine Papiere, keinen Reisepass, nicht einmal einen befristeten. So kann der Staat keine "Außerlandesbringung" durchführen, wie es im Amtsdeutsch heißt. Eine Pattsituation. Rashid ist "nicht abschiebbar".
Rashid ist der Sand im Getriebe eines komplizierten Rechtsapparats. Einer von Tausenden, die im staatlichen System hängen bleiben und zugleich aus offiziellen Statistiken verschwinden. Es ist eine paradoxe Situation: Menschen wie Rashid können Österreich nicht verlassen, dürfen aber auch nicht da sein. Monatelang müssen sich viele von ihnen jeden Tag bei der Fremdenpolizei melden, sonst kommen sie in Haft. Erwischt sie ein Fremdenpolizist auf der Straße, stellt er eine Verwaltungsstrafe von 500 bis 2.500 Euro aus; bei erneutem Aufgriff können es bis zu 7.500 Euro sein. Weil diese Menschen keinen Ausweis haben, kein Dokument, obwohl das Innenministerium sie eigentlich im Computer führt. "Rechtswidriger Aufenthalt" heißt das dann.
Wer sich auf die Suche nach diesen Verdammten des Systems macht, findet keine Zahlen. Weder das Innenministerium noch das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR, die Internationale Organisation für Migration, Amnesty International oder die Caritas können oder wollen schätzen, wie viele nicht abschiebbare Flüchtlinge sich derzeit in Österreich aufhalten und wie viele jedes Jahr hinzukommen. Wer illegal im Land ist, sei auch nicht zählbar. Klar ist aber, dass hinter dem Verbleib von tausenden Menschen ein Fragezeichen steht.
Man kann versuchen, sich dieser Zahl anzunähern. Der Asylgerichtshof als zweite und letzte Instanz im Asylverfahren entschied im Jahr 2012 laut seinem Tätigkeitsbericht in 4.712 Fällen, dass eine Ausweisung zulässig ist. Das bedeutet, dass diese Menschen unverzüglich Österreich verlassen müssen. Lediglich bei gut 1.500 von ihnen weiß das Innenministerium, was mit ihnen passiert ist: 1.020 haben freiwillig und mit finanzieller Unterstützung das Land verlassen, 461 hat die Fremdenpolizei abgeschoben. Bleiben rund 3.200 Fragezeichen alleine im vergangenen Jahr. Hinzu kommen Flüchtlinge, für die das Asylverfahren schon nach dem erstinstanzlichen Bescheid durch das Bundesasylamt endgültig vorbei war. Jedes Jahr sei der Verbleib von 3.000 bis 5.000 Asylwerbern unklar, schätzt Brigitte Kukovetz, Soziologin an der Universität Graz. Auch der Asylrechtsexpertin Anny Knapp erscheint das realistisch. Es bleibt aber eine Annäherung, immerhin unterscheiden sich die Statistiken des Innenministeriums zum Teil vom Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofs. Knapp zuckt dazu nur die Schultern. Sie ist es gewohnt, von den Behörden unterschiedliche Zahlen zu erhalten.
Wie auch immer gerechnet wird: Am Ende fehlen tausende Asylwerber mit gültigem Ausweisungsbescheid. Von vielen weiß der Staat nicht, was mit ihnen passiert ist und wo sie sich aufhalten. Eine mögliche Erklärung: Sie begeben sich auf die Heimreise, ohne den Behörden Bescheid zu geben. Wahrscheinlicher ist, dass sie untertauchen oder ihr Glück in einem anderen Land versuchen. Sie werden zu U-Booten und meiden jeden Kontakt mit Polizei und Staat, solange es geht - manchmal jahrelang, manchmal für immer. Und dann gibt es noch Fälle wie den von Rashid: Von ihm wissen die Behörden zwar, wo er sich aufhält, wegen fehlender Reisedokumente kann er aber nicht abgeschoben werden.
Das Problem kochte hoch, als im Winter eine Gruppe von Asylwerbern die Wiener Votivkirche in ein Protestcamp verwandelte und damit verfrüht den Wahlkampf einläutete. Die Wiener Caritas vermittelte zwischen Kirche und Flüchtlingen und brachte sie später im Servitenkloster unter, die FPÖ forderte Zwangsernährung für die Hungerstreikenden und die sofortige Abschiebung. Die meisten Pakistaner unter den Protestierenden waren in derselben Lage wie Rashid: Sie hatten negative Asylbescheide, aber keine Heimreisezertifikate. Und ohne Identitätspapiere nehmen die Herkunftsländer niemanden zurück. Mittlerweile wurden acht Pakistaner doch abgeschoben - die Botschaft hatte ihnen überraschend doch noch Reisedokumente ausgestellt. Das Innenministerium dementierte, Druck auf die pakistanische Botschaft in Wien ausgeübt zu haben. Alles sei einfach ein Zufall gewesen.
Auch wegen Vorfällen wie diesem möchte Rashid seinen Namen nicht in der Zeitung lesen. Seine Geschichte will er trotzdem erzählen. Sie beginnt an einem Tag vor acht Jahren, als er frühmorgens an der Philadelphiabrücke in Wien-Meidling aus einem Lastwagen steigt. Er hat Männern viel Geld bezahlt, damit sie ihn auf einer wochenlangen Reise aus seinem Heimatland hierherbringen, nun steigt er in die Badner Bahn und fährt die 25 Kilometer ins niederösterreichische Traiskirchen. Im dortigen Erstaufnahmezentrum will er um Asyl ansuchen. Rashid wird ins System aufgenommen, sein Antrag behandelt. Die ersten zwei Wochen lebt er im Lager, danach kommt er bei Bekannten unter, hat Anspruch auf eine staatliche Grundversorgung von 200 Euro im Monat. Drei Jahre später hat er es Schwarz auf Weiß: Der österreichische Staat glaubt ihm nicht, dass er in seinem Heimatland politisch verfolgt wird. Asylantrag abgelehnt.
Rashid bekommt kein Geld mehr und macht erst einmal gar nichts. Er hätte auch nicht gewusst, was er tun könnte. Einen Reisepass habe er noch nie besessen, sagt er. Seine Asylwerberkarte, seinen einzigen Ausweis, hat ihm die Fremdenpolizei abgenommen, sein Verfahren war schließlich beendet. Die Beamten stellen ihn vor eine Wahl, die keine ist: Schubhaft oder das "gelindere Mittel", bis ihm die Botschaft seines Heimatlandes ein Heimreisezertifikat ausstellt. Rashid wählt Zweiteres und muss sich von nun an jeden Tag auf derselben Polizeistation melden, wo ihm ein Beamter einen Stempel und eine Unterschrift auf ein leeres Blatt drückt. Eine halbe Stunde wartet er, manchmal eine ganze. Um zu beweisen, dass er nach wie vor im Land ist, nach wie vor erreichbar zur jederzeit möglichen Abschiebung. Er füllt alle Formulare aus, die ihm die Fremdenpolizei vorlegt, lässt sich Fingerabdrücke abnehmen, macht mit. Acht Monate lang geht das so. Ende 2008 setzt ein Anwalt, der ihn auch im Asylverfahren vertreten hat, ein Schreiben auf. Rashid habe bewiesen, dass er mithelfe, seine Identität zu klären - ob man ihn nicht aus dem gelinderen Mittel entlassen könne? Kurz darauf muss er das letzte Mal zur Polizeistation. Am Ende hat er 18 A4-Seiten gesammelt, auf jeder ein paar Dutzend Stempel, säuberlich geordnet in einem giftgrünen Aktenordner.
Das Heimreisezertifikat? Hat er noch immer nicht. "Manche Botschaften stellen so ein Dokument ohne irgendein Zutun der Betroffenen aus, andere bearbeiten die Anfragen der Fremdenpolizei erst gar nicht", sagt der Wiener Asylanwalt Wilfried Embacher. Einige Staaten würden bewusst nicht kooperieren, weil sie Abschiebungen ablehnen, es ihnen wirtschaftlich, politisch oder einfach grundsätzlich nicht passt, berichtete Ende vergangenen Jahres eine neue Studie des Europäischen Migrationsnetzwerks. Andere Länder würden zwar wollen, könnten aber nicht, da staatliche Strukturen wie ein zentrales Melderegister fehlen. Und gibt es das nicht, müssen sie jemanden bis in die entlegensten Provinzen schicken und nachfragen: Ist das dein Sohn, ist das dein Neffe? Gibt es diese Person wirklich?
"Manchen Staaten ist so ein Verfahren einfach zu mühsam", sagt Gerhard Reischer. Für ihn bedeutet ein Fall wie jener von Rashid vor allem eines: Papierarbeit. Reischer leitet die Abteilung II/3 im Innenministerium, die Fremdenpolizei. Ein Labyrinth aus dunklen Gängen führt in sein Büro am Minoritenplatz 9, Innere Stadt, Wien. "Republik Österreich. GRENZÜBERGANG", steht auf einem Schild an der Wand. Ein Relikt aus vergangenen Zeiten, als es noch eigene Grenzbeamte gab. Gerhard Reischer steckt in einem Dilemma: Er muss Menschen des Landes verweisen und damit umsetzen, was die Asylbehörden entscheiden. Gibt es aber kein Reisedokument, geht das nicht. Die ausländischen Botschaften hindern ihn daran. Um das Problem zu lösen, blickte ÖVP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner im Vorjahr in die Schweiz. Dort wird in bilateralen "Migrationsabkommen" Entwicklungshilfe als Köder verwendet. "Die konsequente Wahrung des Schweizer Gesamtinteresses kann Auswirkungen auf andere Bereiche - darunter auch die Entwicklungshilfe - haben", schreibt das Schweizer Bundesamt für Migration auf Anfrage von DATUM. Ende Juni reichte ein Abgeordneter der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei die Forderung im Parlament ein, dass die Regierung gegenüber Ländern, die in der Flüchtlingsfrage nicht kooperieren, "Sanktionen in Form von deutlich reduzierter Entwicklungshilfe" verhängen soll. Behandelt wurde der Antrag noch nicht.
"Unterstützung und Wissenstransfer müssen an die Bereitschaft der Rückübernahme gekoppelt werden", haben auch SPÖ und ÖVP in ihr Koalitionsabkommen geschrieben. Um das umzusetzen, gehen österreichische Politiker und Beamte vermehrt auf Reisen: Vergangenen Sommer flog ÖVP-Außenminister Michael Spindelegger nach Nigeria, um ein Wirtschaftsabkommen auszuhandeln. Im Gepäck hatte er einen Deal, der helfen sollte, nigerianische Flüchtlinge schneller ins Land zurückzubringen. Es gehe um rund 1.000 Nigerianer mit abgelehnten Asylanträgen, sagte er damals. Ein paar Monate später ging es in ähnlicher Mission nach Afghanistan. Auch Beamte des Innenministeriums reisten mit in die Hauptstadt Kabul mit dem Ziel, "eine Verbesserung der Ausstellung der Heimreisezertifikate anzustreben".
Während die Staaten
verhandeln, steckt Rashid in ihrem Getriebe fest. Eingeklemmt zwischen
einem Land, das ihn nicht aufnehmen will, und einem, das ihn nicht
zurücknimmt. Und in das er auf keinen Fall zurückmöchte. Fünf Jahre lang
lebte er bis zum Sommer illegal im Land. Er bekommt beim Magistrat
keinen Meldezettel, obwohl das Gesetz vorschreibt, den Wohnsitz zu
melden. Die Fremdenpolizei schickt ihm eingeschriebene Briefe – doch
weil die Post sie ihm ohne Identitätsnachweis nicht aushändigt, muss er
sie ohnehin in deren Büros abholen. Er liefert Pizzas aus, angemeldet
auf den Namen eines Landsmanns, weil er selbst nicht arbeiten darf.
Rashid kann kein Bankkonto eröffnen und hortet das wenige Geld, das er
besitzt, zu Hause.
Dabei wollte der Gesetzgeber genau das verhindern. Seit dem Jahr 2009 können heimische Behörden die sogenannte Duldung aussprechen. Sie ist ein Ausweis, eine Art Beweis, dass man existiert, auch wenn man nicht erwünscht ist. »Die Idee dahinter war, einen Nullzustand zu verhindern«, sagt Asylanwalt Embacher. »Im Grunde ist das nur eine Bestätigung darüber, dass jemand nicht abgeschoben werden kann.« Die Duldung sollte von Amts wegen vergeben werden, also automatisch, wenn ein abgelehnter Asylwerber aufgrund des fehlenden Heimreisezertifikats nicht abgeschoben werden kann. Die Tücken liegen im Detail. Die betroffene Person kann nur »anregen«, dass ihr eine Duldungskarte ausgestellt wird. Wer wirklich eine bekommt, entscheidet die Fremdenpolizei nach eigenem Ermessen. Ausgesprochen werden Duldungen kaum, im Vorjahr waren es 276. Die wichtigste Bedingung dafür: Der Flüchtling muss kooperieren und sich bemühen, dass ihn sein Herkunftsland als Staatsbürger identifiziert.
Hier beginnt für den obersten Fremdenpolizisten Reischer das Problem. Denn viele Flüchtlinge kämen bereits während ihres Verfahrens der »Mitwirkungspflicht« nicht nach. Das könnte heißen: Sie unterschreiben keine Antragsformulare für die Botschaft, geben ein falsches Geburtsdatum oder einen falschen Namen an. Manche haben dafür möglicherweise gute Gründe. »Wenn jemand wirklich verfolgt wird und die österreichischen Asylbehörden anders entscheiden, wehrt er sich natürlich mit Händen und Füßen gegen eine Abschiebung«, sagt die Grüne Alev Korun, die dem Menschenrechtsausschuss im Parlament vorsitzt, »denn auch Behörden können sich irren.« Doch selbst wenn die Identität stimmt, geht damit nicht automatisch die Duldung einher. »Wenn die Botschaft sagt, sie kann nicht feststellen, ob eine Person ihr Staatsbürger ist oder nicht, dann glaubt die Fremdenpolizei in vielen Fällen den Angaben des Flüchtlings nicht«, sagt Asylanwalt Embacher. Die österreichischen Beamten nähmen dann an, dass er lügt. »Hier dreht man sich im Kreis.«
Es steht noch eine weitere Vermutung im Raum, warum so wenige Duldungen ausgestellt werden: Die Flüchtlinge könnten dann legal im Land bleiben. So unterstellen das den Fremdenpolizisten zumindest einige Asylanwälte, die nicht mit Namen genannt werden wollen. Denn wer eine Duldung bekommt, kann nach einem Jahr die »Rot-Weiß-Rot-Karte plus« beantragen. Und die bedeutet eine befristete Niederlassungsbewilligung mit freiem Arbeitsmarktzugang. In anderen Worten: Wer kein Asyl bekommt und laut Gesetz abgeschoben werden sollte, könnte trotzdem einen Aufenthaltstitel erlangen. Automatisch passiert das jedoch nicht, die »Rot-Weiß-Rot-Karte plus« wurde im Anschluss an die Duldung bisher nur 93-mal vergeben.
Ob es nicht besser wäre, mehr Duldungen auszusprechen, um zu vermeiden, dass Menschen wie Rashid ohne Ausweis im Land leben und alleine dadurch eine Straftat begehen, dass sie auf der Straße stehen? »Wenn ich das mache, wäre es eigentlich egal, ob einer mit der Behörde zusammenarbeitet oder nicht. Auf lange Zeit erhält er damit Zugang zum Arbeitsmarkt«, sagt Fremdenpolizist Reischer.
Also geschieht es nicht. Die Folge: eine Gruppe von tausenden Rechtlosen im Land. Man lässt Flüchtlinge lieber bangen, verhängt hohe Geldstrafen und hofft, dass sie das Land freiwillig verlassen, auch ohne Pass. Wer ohne Papiere eingereist ist, kann auch ohne wieder ausreisen, so die Logik der Fremdenpolizei. »Die Regierung versucht mit Gesetzesverschärfungen und der Verweigerung von Duldungen Abschreckungspolitik zu betreiben«, sagt Alev Korun. Geht es nach ihr, sollten nicht abschiebbare Personen zumindest Duldungskarten erhalten, damit sie nicht weiter rechtlos in der Illegalität bleiben müssen. Eine sinnvolle Duldung sollte darüber hinaus die Möglichkeit beinhalten, arbeiten zu gehen.
Rashid kooperierte mit der Fremdenpolizei, gab seine Fingerabdrücke ab und wartete. Acht Jahre lang war er bereits in Österreich, fünf davon hatte er keinen Ausweis. In diesem Sommer wurde ihm endlich eine Duldungskarte ausgehändigt, 26,30 Euro kostete sie an Gebühren. »Diese Karte stellt keinen Aufenthaltstitel dar«, steht in Großbuchstaben darauf. Wenn seine Heimatbotschaft ihm überraschend doch ein Reisedokument ausstellt, wird die Duldung kurzerhand aberkannt. Dann setzt ihn die Fremdenpolizei in das nächste Flugzeug Richtung Heimat. Zumindest muss er jetzt keine Verwaltungsstrafen mehr befürchten, wenn er auf der Straße kontrolliert wird. Noch heute zahlt er mehrere hundert Euro in monatlichen 15-Euro-Raten ab. Die Duldungskarte macht ihn ein bisschen sicherer, wenn er das Haus verlässt. Er kann wieder angstfrei zu Deutschkursen und seinem ehrenamtlichen Job bei einer Hilfsorganisation fahren. Er bekommt jetzt 200 Euro monatlich an staatlicher Grundversorgung, legal arbeiten darf er noch immer nicht. Ein weiteres Zwischenstadium, bis vielleicht auch er einmal die »Rot-Weiß-Rot-Karte plus« erhält.
Im Park ist es dämmrig geworden. Rashid redet seit Stunden, spricht immer langsamer, er ist müde geworden. Er würde gerne heiraten, den Führerschein machen, ein normales Leben führen. Das ewige Warten raube ihm die letzte Energie, sagt er, »mein Leben ist auf null«.
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mit Benjamin Breitegger