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Friedenskonzert Mo 27.1.2020, 19h Pfarrsaal St. Margaret

Friedenskonzert Mo 27.1.2020, 19h Pfarrsaal St. Margaret

Friedenskonzert


Wort und Musik für Menschenrechte


zum 75. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz


am 27. Januar 1945 durch Soldaten der Roten Armee


am Montag, 27. Januar 2020, 19:00 Uhr


Pfarrsaal St. Margaret, Margaretenplatz 5c, 81371 München


(U 6 Harras, Eintritt frei, Spenden erwünscht)


Ausführende sind wieder:


MICHAEL LESLIE, Pianist


mit Werken von Bach, Mozart, Beethoven, Brahms, Schumann, Chopin, Bartók und Schönberg


JÜRGEN JUNG, Schauspieler

mit Gedichten und Texten von ERICH FRIED

„Wer will, dass die Welt so bleibt wie sie ist, der will nicht, dass sie bleibt.“


Veranstalter: INI HISTORISCHE LERNORTE SENDLING c/o Sendlinger Kulturschmiede – Daiserstr. 22 – 81371 München: Wir hoffen, Sie am 27.01.20 möglichst zahlreich zum Friedenskonzert begrüßen zu dürfen.


 

Karte-Friedenskonzert Mo 27..1.2020


Wie jedes Jahr war auch 2020 geplant, dass SALAM SHALOM am 14. Februar 2020 an der 15. Münchner Friedenskonferenz mit einem Infotisch im Alten Rathaus teilnimmt.


Wie Sie der Presse entnehmen konnten, wurde die Friedenskonferenz von Seiten der Veranstalter nach einem insbesondere medial ausgetragenen beispiellosen Hin und Her um die Einladung des SPD-Stadtrats Marian Offmann als Vertreter des OB Dieter Reiter für ein Grußwort der Stadtregierung abgesagt.


Das OB-Büro hatte Thomas Rödl als Verantwortlichem mit einer Mail vom 17.12.19 mitgeteilt, dass OB Reiter aufgrund vielfältiger Verpflichtungen kein Grußwort sprechen könne und StR Marian Offmann vorgeschlagen, woraufhin von Seiten den Veranstalter „Bedenken“ angemeldet wurden. Angesichts der Tatsache, dass Offman die völkerrechtswidrige israelische Politik stets gerechtfertigt und Kritiker dieser bellizistischen Politik als Antisemiten verunglimpft hat, sind diese Bedenken im Zusammenhang einer „Friedens“-Konferenz immerhin nachvollziehbar.


Hinzu kommt, dass Marian Offman in der Vergangenheit nicht nur wiederholt Einladungen zu Gesprächen ausgeschlagen hat, sondern er war auch federführend beteiligt an der Resolution des Münchner Stadtrats (vom Dezember 2017) „gegen die antisemitische BDS-Kampagne“ und insofern mitverantwortlich für die Sperrung von Räumen der Stadt und von ihr subventionierten Räumlichkeiten für Veranstaltungen, auf denen die Thematisierung der Boykottbewegung – selbst wenn diese kritisiert wird – auch nur zu „befürchten“ sei. In der Praxis erweist sich dies als allzu häufig leider erfolgreicher Versuch, Israelkritik möglichst zu verhindern, sogar wenn diese von renommierten jüdischen bzw. israelischen Akademikern oder Intellektuellen vorgetragen wird.


Dies ist aus unserer Sicht ein klarer Verstoß gegen die im Grundgesetz garantierte Rede- und Versammlungsfreiheit, was auch von einem wegweisenden Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts bestätigt wurde.


Bereits am 18. 12. 19 hatte T. Rödl sein Team informiert, dass Frau Bach vom OB-Büro „volles Verständnis für unsere Probleme mit H. Offman “ und dass die DFG-VK Bayern „gern bereit , mit Herrn Offman zu diskutieren“, wozu dieser nicht bereit war. Festzuhalten bleibt, dass von einer „Ausladung“ Herrn Offmans keine Rede sein kann, dennoch berichteten alle Münchner Presseorgane über die tatsächlichen Vorkommnisse sehr einseitig, indem sie fast durchweg die ungeheuerliche Behauptung von StR Marian Offmann wiederholten: „ Ich werde ausgegrenzt, weil ich jüdisch bin.“ (BILD-Zeitung vom 28. 12.19)


Daraufhin sagten die Veranstalter die Friedenskonferenz ab, weil sie befürchteten, dass es Störaktionen geben könnte und Themen die Friedenskonferenz dominieren würden, die von den Inhalten und der Zielrichtung der Konferenz abzulenken geeignet seien.


In einer Erklärung vom 21. 1. (siehe Anhang 3) hat die DFG-VK Bayern noch einmal klargestellt: „Wir haben Herrn Offman selbstverständlich nicht wegen seiner Religionszugehörigkeit, sondern wegen seiner politischen Positionen und Aktivitäten in der Rolle des Grußwortsprechers abgelehnt.“


Es bleibt abzuwarten, ob die Stadt der Münchner Friedenskonferenz im nächsten Jahr wie üblich einen städtischen Saal zur Verfügung stellen wird. Wir können nur hoffen, dass sich die Wogen bis dahin geglättet haben und eine anhängige Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Vermietung von städtischen Räumen eventuell zur Klärung beiträgt.


Karte-Friedenskonzert Mo 27..1.2020


Schon jetzt möchten wir Sie auf einen Termin von Donnerstag, 13. Februar 2020, 20:00 Uhr aufmerksam machen.


SALAM SHALOM zeigt zwei


Kurzfilme zu starken Frauen aus Palästina


im Beisein der palästinensischen Regisseurin Mariam Shahin,


die im Rahmen von Vorführungen in Deutschland auch nach München kommen wird.


1. „Nours Gaza“ Dokumentarfilm, 38 Minuten, OV (engl. Untertitel, deutsch eingesprochen)


2. „Seed Queen of Palestine“ (Die Samenkönigin von Palästina), Dokumentarfilm 2018, 26 Minuten,


OV (engl. Untertitel, deutsch eingesprochen)


Sprecherkreis SALAM SHALOM


SALAM SHALOM Arbeitskreis Palästina-Israel e.V.


salamshalom@online.de


Verwaltungsgericht verpflichtet Stadt Bonn, Palästina-Gruppen für Fest „Vielfalt!“ zuzulassen


BDS-Aufruf ist durch Meinungsfreiheit geschützt


Das Verwaltungsgericht Köln verpflichtet die Stadt Bonn in einer Eilentscheidung, den Deutsch Palästinensischen Frauenverein und die Palästinensische Gemeinde Bonn zu dem Kultur- und Begegnungsfest „Vielfalt!“ zuzulassen, das am 29. September stattfinden wird.


Die Stadt Bonn hatte diesen beiden Vereinen sowie dem Institut für Palästina-Kunde und der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft (DPG) eine Teilnahme an dem Fest verweigert. Anlass war ein Stadtratsbeschluss vom 14.5. 2019, der alle Gruppen ausschließt, die die israelkritische BDS-Bewegung (Boycott, Divestment, Sanctions) unterstützen. Dagegen hatten drei der betroffenen Vereine geklagt.


Das Gericht sieht Artikel 5 des Grundgesetzes verletzt. Der BDS-Aufruf sei durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt. „Der BDS-Kampagne fehlt es an verfestigten organisatorischen Strukturen und einer hinreichenden Homogenität, um den Unterstützern der BDS-Kampagne zwangsläufig eine antisemitische Haltung zuzuschreiben.“


Das Gericht kommt ferner zu der grundsätzlichen Feststellung, dass die Beschlüsse des Stadtrates Bonn, des Landtags NRW oder des Bundestags, in denen die BDS-Bewegung als antisemitisch bezeichnet wird, rechtlich irrelevant sind, sie seien nur „Willensbekundungen“.


Da die DPG ihren rechtlichen Sitz nicht in Bonn hat, sah das Gericht keine Verpflichtung, sie zu dem Fest zuzulassen. Inzwischen hat die Stadt Bonn jedoch auch ihr einen Stand angeboten, denn die Deutsch-Israelische Gesellschaft, die ihren Sitz in Berlin hat, wird ebenfalls auf dem Fest „Vielfalt!“ vertreten sein.



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