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Wer sich Journalist nennen darf

Journalismus ist ein so genannter "Tätigkeitsberuf". 

Das heißt, wer bei Presse, Rundfunk oder in Online-Medien arbeitet und den Beruf des Journalisten ausübt, kann sich auch so nennen.

Diese Tätigkeit übe ich nun schon seit vielen Jahren aus. Immerhin befinde ich mich fast im Rentenalter. Wenn ich also unter anderem für den Konsumentendienst Schweiz  einen Artikel verfasse, so ist das eine journalistische Tätigkeit.

Die Berufsbezeichnung "Journalist" ist nicht geschützt. Aus diesem Grund gibt es auch nicht den richtigen Studiengang, der auf den Beruf vorbereitet. (Im Vergleich dazu weiß man beim Arzt oder Rechtsanwalt sofort, welches Studium absolviert wurde).

Das jetzt zur Information, weil ein Hater ( Stalker) meint, er muss meine Arbeit, Fotos und Artikel für Internet und Printmedien schreiben, verunglimpfen- und über mich Lügen im Internet streuen.

Mit besten Grüssen
Fred Kaier