Laut Grundgesetz dürfen private Schulen nicht dazu beitragen, dass Kinder nach der Herkunft oder dem Geldbeutel der Eltern getrennt werden. Doch die Praxis sieht anders aus.
Fabienne Hurst
Hamburg
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Laut Grundgesetz dürfen private Schulen nicht dazu beitragen, dass Kinder nach der Herkunft oder dem Geldbeutel der Eltern getrennt werden. Doch die Praxis sieht anders aus.