Bei Verstößen gegen Corona-Auflagen in Bremer Restaurants drohen nicht nur den Betreibern, sondern auch den Gästen Bußgelder. Das hat die Innenbehörde mitgeteilt. Halten sich Besucherinnen und Besucher eines Lokals nicht an das Abstandsgebot, drohen ihnen demnach bis zum 1. Juni jeweils Bußgelder von 50 bis 200 Euro. Danach treten neue Regelungen in Kraft, die Veranstaltungen in der Gastronomie ermöglichen. Bei Verstößen könnten auch dann gegen die Gäste Bußgelder verhängt werden. Wie hoch sie sein könnten, ist nach Angaben der Innenbehörde noch unklar.
Wie viele Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder in der Bremer Gastronomie bisher verhängt wurden, gab die Behörde nicht an. Seit Beginn der Pandemie zählte sie bisher 2504 Ordnungswidrigkeiten sowie 411 Strafanzeigen (Stichtag: 25. Mai) wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung - insbesondere gegen das Kontaktverbot. 1316 Bußgeldbescheide von zusammen 175.800 Euro wurden seither erlassen.
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