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Adel in Österreich | Eure Majestät? - Streng verboten!

Küss die Hand, Gnä' Frau! Das ist in Österreich nicht nur erlaubt, sonder auch erwünscht. Küss die Hand, Eure Majestät! Das ist dagegen verboten. Nicht wegen des Küssens, sondern weil die Anrede mit Majestät unter Strafe steht. Genauso die Anrede mit Baron, Herzog oder Freiherr sowie ein „von" oder „zu" im Namen. So wird aus dem letzten Kaisersohn der Habsburger nicht etwa Otto von Habsburg, nein, Otto Habsburg hat er sich zeit seines Lebens genannt. 

Auch wenn der Titel in weiterhin als Angehörigen des Herrschergeschlechts auswies. Der Grund dafür ist ein Gesetz von 1919: Das Adelsaufhebungsgesetz oder Anti-Adels-Gesetz, das bis heute Verfassungsrang hat. Mit der Gründung der Ersten Republik brach man in Österreich radikal mit der Monarchie und dem Adel. Mit dem sogenannten Habsburger-Paragrafen verbot das neue Parlament den Nachfahren des letzten Kaisers nicht nur den Titel, sondern auch, dass sie politische Ämter bekleiden dürfen. Für damalige Verhältnisse war das eine logische Handlung, wollte man sich doch lossagen vom Erbe der ehemaligen Donaumonarchie. Auch die Strafe war für damalige Verhältnisse empfindlich: 20 000 Kronen musste man bezahlen oder es drohte sogar ein Gefängnisaufenthalt, wenn man das „von" im Namen behielt. Heute ist die Geldstrafe dann doch eher niedrig, umgerechnet etwa 14 Cent soll es betragen. Zu wenig finden die österreichischen Grünen und haben Anfang Mai beantragt, das Strafmaß zu erhöhen, weil das Gesetz sonst seine Wirkung verlieren würde. Dass der Antrag umgesetzt wird, ist utopisch. Zwei Drittel des Parlaments müssten dafür zustimmen. Aber auch wenn versehentlich ein „von" und „zu" im Namen auftaucht, wird ein solches Vergehen von den Behörden kaum geahndet: Wo kein Kläger, da kein Richter. Die Regelung gilt als antiquiert.

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