Grundsätzlich gilt: Grundstückseigentümer in Delmenhorst müssen Geh- und Radwege sowie den Straßenrandstreifen von Schnee und Eis befreien. Wenn es keinen befestigten Geh- oder Radweg gibt, ist laut Stadtverwaltung ein mindestens ein Meter breiter Streifen am Fahrbahnrand frei zu räumen. Falls kein Seitenstreifen vorhanden ist, muss mindestens ein Meter am äußeren Fahrbahnrand freigehalten werden. Dabei ist es verboten, den Schnee einfach vom Fußweg auf die Straße zu schaufeln. Zudem dürfen keine Chemikalien verwendet werden, die Straßen und Kleidung beschädigen oder gesundheitliche Schäden bei Menschen und Tieren hervorrufen können.
Bei Glätte müssen die Bereiche auch abgestumpft werden - etwa mit Sand, Granulat oder Splitt. "Verboten ist hierbei aber die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Mitteln", heißt es seitens der Delmenhorster Stadtverwaltung. Deren Einsatz sei nur in Ausnahmefällen erlaubt, beispielsweise bei Eisregen. Denn dabei könne der Glätte mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand nicht ausreichend begegnet werden.
Werktags muss der Winterdienst bis 7 Uhr erfolgt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Täglich muss bis 21 Uhr die Räumung bei Bedarf wiederholt werden. "Auch wenn sich der Hauseigentümer im Urlaub befindet, ist er nicht von seinem Winterdienst entbunden, sondern muss für eine Vertretung sorgen", informiert die Stadtverwaltung. Zudem wird Mietern empfohlen, sich zu informieren, ob die Winterdienstpflichten durch den Mietvertrag auf sie übertragen wurden.