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Container als Übergangslösung für den Raum der Stille

Seit 2016 die muslimischen Gebetsräume an den Campussen in Duisburg und Essen geschlossen wurden, streitet der Islamische Studierendenbund Essen (ISB) mit der Universität Duisburg-Essen (UDE) über die Nutzung vom Raum der Stille. Über zwei Jahre nach den Planungen sind nun die Übergangslösungen von der UDE bestellt worden.

Auf beiden Campussen sollen Container aufgestellt werden, teilte UDE-Pressesprecherin Ulrike Bohnsack der akduell mit. „Die Container sind bestellt", schreibt sie. Die Übergangslösungen werden bleiben, „bis in ein paar Jahren die endgültigen Standorte in einem Gebäude bezogen werden können." Einen Eröffnungstermin gibt es noch nicht: „Es ist nicht wahrscheinlich, dass das noch in diesem Jahr ist", schätzt Bohnsack.

„In Duisburg ist der Container gedacht, für etwa vier Jahre unter dem Rundbau MG", hieß es im März 2018 bei einer Senatssitzung . Der dauerhafte Raum soll im Erdgeschoss der Zentralmensa (MM) entstehen. Bis der nutzbar ist, wird es also noch bis mindestens 2022 dauern. In Essen sollte das Provisorium ursprünglich im endgültigen Standort in R12 V00 für zwei Jahre bezogen werden. Offenbar wurde das durch eine Container-Lösung ersetzt, da 2020 die Sanierung am selben Standort starten sollen, wo sich Räume der Folkwang Universität der Künste befinden.

Nachdem sich im Mai 2017 der AStA aus Internationaler Liste, Liberaler Hochschulgruppe, Unabhängiger Demokraten, RCDS und Antihelden einschaltete und mit der Initiative für interreligiösen und interkulturellen Dialog die Verwaltung für einen „Raum der Stille und des Gebets" in den Räumen der Studierendenschaft einrichten wollte, schaltete sich die Hochschulleitung ein.

Die UDE berief im Mai 2017 einen Runden Tisch mit Vertreter*innen aller Statusgruppen, dem Justiziariat und der Initiative für interreligiösen und interkulturellen Dialog ein. So saß auch der ISB mit am Tisch. Während die UDE erklärte, die Entscheidung über das Nutzungskonzept sei im Konsens entstanden, bestreitet der ISB diese Darstellung. Die Hochschulleitung ging mit der Ankündigung für die Übergangslösung davon aus, dass „damit der Bedarf für etwaige andere, noch kurzfristigere Interimsplanungen entfallen ist."

Drei Jahre nach der Schließung hat die UDE laut ISB eine kurzfristige Umsetzung nicht realisiert: „Heute sind wir fortwährend erstaunt darüber, dass sich innerhalb der mittlerweile drei Jahre weder eine Übergangslösung hat finden lassen noch ein Datum für die Eröffnung dieser Räumlichkeiten bislang feststeht", schreibt der ISB und wünscht sich mehr Transparenz und Mitgestaltungsmöglichkeiten: „Das betrifft auch die künftige Nutzungsordnung." Daran soll sich laut UDE aber nichts ändern. Die Nutzungsordnung sei im Senat im März 2018 schon diskutiert worden: „Die UDE hält für keine an der UDE vertretene Glaubensrichtung oder Weltanschauung Räume vor. Das bleibt auch weiterhin so", schreibt Bohnsack. Muslimische Studierende und Beschäftigte hätten die Möglichkeit, Moscheen im Umfeld der Campusse aufzusuchen.

Was ist mit rituellen Handlungen?

Streit gibt es um „rituelle Handlungen". In den damaligen Gebetsräumen gab es Geschlechtertrennung und rituelle Waschungen. Das Nutzungskonzept soll das Recht gewährleisten „keine religiöse Überzeugung zu haben und religiösen Handlungen anderer nicht ausgesetzt zu sein", so die UDE.

Genau da wünscht sich der ISB Veränderungen: „In Bezug auf die unklare Definition der ‚rituellen Handlung' und der damit genannten Untersagung des muslimischen Gebetes sehen wir ein Konfliktpotenzial, wenn dies nicht geklärt ist". Das rituelle islamische Gebet müsse bei Tageslicht ohnehin still verrichtet werden: „Ansonsten kann man entsprechend der Nutzungsordnung seinen Gebeten auch individuell so nachgehen, dass der Sinn des Raumes bestehen bleibt", so der ISB.

In der Argumentation der UDE erkennt der ISB „keinen triftigen Grund pauschal rituelle Handlungen in der Nutzungsordnung des Raumes zu untersagen." Ein Verbot würde „eine Vielfalt unter Ausschluss religiöser Menschen suggerieren, dem wir klar widersprechen und unter diesen Umständen wohl auch den Raum gar nicht nutzen dürften." Der ISB bezieht sich auf die Religionsfreiheit: „Für Muslime gehört hierzu das Gebet als Pflichtbedürfnis, das in einem Raum der Stille zum einen ungestört verrichtet werden kann und zum anderen dort auch niemand anderen stört."

Dass die UDE auf die umliegenden Moscheen verweist, findet der ISB schwierig: „Das wäre nicht zuletzt auch ein erheblicher zeitlicher Aufwand, der ohne Einbußen im Studium so gar nicht zu realisieren wäre." Beim Gebet handele es sich um ein grundlegendes Bedürfnis, dass der ISB mit der Versorgung an den Campussen beim Essen und Trinken vergleicht: „Und nur weil es auch umliegende Restaurants gibt, macht es ja auch nicht gleich Sinn, die Mensa zu schließen."

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