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Erfolgreiche Klage vor dem OVG: Das Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr ist rechtswidrig und unverhältnismäßig - Nordstadtblogger

Eigentlich untersagt die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalens Versammlungen an Silvester. Die Dortmunderin Iris Bernert-Leushacke wollte diese Grundrechtseinschränkung aber nicht so einfach hinnehmen und klagte vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Das Gericht entschied, dass ein pauschales Versammlungsverbot „rechtswidrig" und „unverhältnismäßig" sei.

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