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Kleiner Waffenschein, große Nachfrage

Die Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland, der Terrorangriff in Paris am 13. November 2015, die Übergriffe in der Silvesternacht in Köln und anderen Großstädten – all diese Ereignisse verunsichern die Bevölkerung. Manche sind offenbar so verängstigt, dasss sie zu Waffen greifen, um sich gegen vermeintliche oder tatsächliche Gefahren zu schützen. Insbesondere in den Tagen und Wochen nach Silvester haben sehr viele Menschen den Kleinen Waffenschein beantragt. Köln stand damals besonders im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Welche Entwicklung gibt es dort bei den Anträgen auf den Kleinen Waffenschein seit Jahresbeginn? Und wie ist die Situation in Deutschland?


Das Kölner Polizeipräsidium verzeichnete zu Beginn des Jahres für Köln und Leverkusen einen drastischen Anstieg bei den Anträgen auf den Kleinen Waffenschein: Waren es im Januar 2015 lediglich 41 Anträge gewesen, stieg die Zahl im Janaur dieses Jahres auf 1.614. Die Zahl der Anträge ging anschließend zwar schnell wieder zurück: Im Februar waren es 676, im März 336, und seit April liegt die Zahl einigermaßen konstant zwischen 150 und 200. Dies sind jedoch immer noch fünfmal so viele Anträge wie im Vorjahr, in dem monatlich um die 30 Anträge bei der Kölner Polizei eingingen.


Dies sorgte übrigens für Schlagzeilen, indem sie in einem Facebook-Post selbst Informationen zum Kleinen Waffenschein veröffentlichte. Sie rufe dadurch zu mehr Waffengewalt auf, monierten die Kritiker vor einem halben Jahr. Die Nachgfrage sei auch in umliegenden Staädten groß, entgegnete das Polizeipräsidium. Es habe mit dem Post die zuständigen Beamten entlasten wollen.


Die Daten für Köln und Leverkusen entsprechen der deutschlandweiten Entwicklung: Im Nationalen Waffenregister (NWR) waren 2013 und 2014 um die 250.000 Kleinen Waffenscheine registriert. 2015 stieg die Zahl auf 285.000 – Ende April 2016 waren es bereits mehr als 375.000.


Wer solch einen Schein besitzt, darf so genannte SRS-Waffen mit dem PTB-Zulassungszeichen führen, also Signal-, Reizstoff- und Schreckschusspistolen. Dazu muss man mindestens 18 Jahre alt und körperlich und geistig geeignet sein. Außerdem dürfen die Besitzer höchstens mit einer Freiheits-, Jugend- oder Gefängnisstrafe von weniger als 60 Tagessätzen vorbestraft sein, dürfen nicht drogen- oder alkoholabhängig sein. Zwar werden die Angaben der Antragsteller mit den Daten der Staatsanwaltschaft abgeglichen, doch ist fraglich, inwiefern die vorausgesetzte „persönliche Eignung“ im Einzelfall überhaupt überprüft wird bzw. werden kann.


Nur bei Notwehr dürfen Gas- und Schreckschusspistolen in der Öffentlichkeit abgefeuert werden, bei Veranstaltungen wie Fußballspielen oder Demonstrationen ist es sogar verboten, sie dabei zu haben. Die Waffen können schwere, sogar tödliche Verletzungen verursachen, wenn sie beispielsweise aus nächster Nähe abgefeuert oder am Kopf aufgesetzt werden. Experten der Polizei raten deshalb von diesen Waffen ab, auch weil sich ungeübte Besitzer damit – vor allem in Stresssituationen – selbst verletzen können.

Die Menschen beantragen den Kleinen Waffenschein in der Hoffnung, sich damit sicherer zu fühlen. tatsächlich sorgen siue mit solchen Waffen selbst für größere Unsicherheit, indem sie etwa brenzlige Situationen zusätzlich verschärfen. Von scharfen Waffen sind Schreckschuss- und Gaspistolen nämlich kaum zu unterscheiden.


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