Wien. Wie ein schrilles Surren, als würde eine Horde von Mini-Helikoptern starten. So hört es sich an, wenn eine Kameradrohne vom Boden abhebt. Jene, die ihre Daumen dabei am Joystick haben, sind aber meist illegal unterwegs. Am Freitag erst kam eine Drohne am Flughafen Schwechat einem Passagierflugzeug der AUA gefährlich nahe. Flugzeug und Drohne trennten nur 200 Meter. Im Flugverkehr ist das nur ein Wimpernschlag. Eine Kollision könnte sogar einen Flugzeugabsturz verursachen. Wer die Drohne bediente, ist nicht bekannt.
Eigentlich brauchen Drohnenbesitzer eine Bewilligung von der Luftfahrtbehörde AustroControl. Je nach Masse gelten dabei unterschiedliche Bestimmungen. Eine Bewilligung kostet einmalig circa 300 Euro, die notwendige Versicherung dazu noch einmal 60 Euro pro Jahr.
Warum die Anmeldung so komplex ist? Damit es im Luftraum sicher bleibt, meint Peter Schmidt, Sprecher von AustroControl. "Bevor es das Gesetz gab, waren Drohnen ein rechtlicher Graubereich. Niemand konnte dafür belangt werden, wenn er andere gefährdete." Seiner Meinung nach hat sich das Gesetz bewährt. "Im Unterschied zu anderen Ländern gab es in Österreich noch keine großartigen Zwischenfälle mit Drohnen." Vom Antrag bis zur Bewilligung vergehen mindestens ein paar Tage. Bei größeren, gewerblichen Drohnen kann es aber auch länger dauern. Sobald eine Drohne bewilligt ist, bekommt sie einen Registrierungsaufkleber. Ein Nummernschild sozusagen. Der Pilot erhält außerdem einen Bescheid, der vergleichbar mit einem Führerschein ist.
"Die meisten Leute haben keine Ahnung davon"
Die strengen Bestimmungen sorgen zwar für Sicherheit, allerdings wissen viele nicht über die Rechtslage Bescheid. "Die meisten Leute haben keine Ahnung davon", sagt Werner Noisternigg von der Infoplattform Drohnenbewilligung.at. Er stand gemeinsam mit einem Kollegen vor demselben Problem wie viele andere Drohnenbesitzer: Sie wussten nicht, wie sie ihre Drohne anmelden müssen. Also haben sie eine Online-Plattform ins Leben gerufen, auf der sie Hilfestellung bei der Anmeldung bieten.
Der Service kostet 49 Euro. Noisternigg weiß, dass sich viele vom Aufwand abschrecken lassen. "Manche kaufen sich von vornherein keine Drohne, weil es ihnen zu umständlich ist. Andere lösen das Problem typisch österreichisch nach dem Motto dann fliege ich halt ohne Bewilligung, wird schon passen." Wer ohne passende Bewilligung beim Fliegen erwischt wird, zahlt je nach Größe der Drohne bis zu 22.000 Euro Strafe. Bei kleineren Drohnen wie Kameradrohnen fällt die Strafe in der Regel etwas milder aus. "Sie liegt erfahrungsgemäß zwischen 3000 und 4000 Euro", weiß Benjamin Hetzendorfer, Drohnenverantwortlicher beim ÖAMTC. Auch er meint, dass das komplexe Gesetz die Leute abschreckt. "Vor allem bei kleinen Veranstaltungen fliegen viele Drohnen illegal. Den Organisatoren ist es zu aufwändig, die Drohne anzumelden." Für sinnvoll erachtet er die Regeln trotzdem.
"Drohnen sind kein Spielzeug. Selbst wenn sie nur 750 Gramm wiegen, können sie eine ernsthafte Gefahr darstellen. Wir haben auch schon mehrmals bei Einsätzen unserer Rettungshubschrauber Drohnen gesichtet. Da kann es besonders gefährlich werden. Wenn eine Drohne mit dem Hubschrauber kollidiert, kann er abstürzen." Unter anderem deshalb informiere der ÖAMTC besonders intensiv zum Thema Drohnensicherheit. Mittlerweile gibt es sogar eigene Drohnenflugtrainings. "Das große Problem ist, dass es immer mehr Drohnen gibt und im Verhältnis immer weniger Menschen Bescheid wissen, wie sie sicher damit fliegen und wie die Rechtslage ist. Das gilt es zu ändern", meint Hetzendorfer.
Laut Schätzungen des ÖAMTC sind in Österreich zurzeit knapp 50.000 Drohnen im Umlauf, für die es eine Bewilligung braucht. Die Schätzung basiert auf den Verkaufszahlen der letzten Jahre. Offiziell bewilligt sind laut AustroControl 6000 Drohnen.
Auch Unternehmen haben mit der komplizierten Rechtslage zu kämpfen, weiß Philipp Knopf. Er ist Geschäftsführer von Skyability und bietet mit seinem Unternehmen Dienstleistungen mit Drohnen an. "An unsere Anfangszeiten möchte ich nicht mehr zurückdenken. Da war es sehr kompliziert, die Bewilligungen zu bekommen." Heute sei die Situation besser. Die strengen Bestimmungen hält Knopf in jedem Fall für sinnvoll.
"Natürliche Selektion" in der Branche
"Ich bin glücklich, dass es die gesetzlichen Regeln gibt. Sie sorgen für natürliche Selektion. Wer sich fragt, warum brauche ich das alles, ist fehl am Platz", sagt er. Industriedrohnen wiegen zwischen 5 und 25 Kilogramm. Wer so etwas steuert, hat viel Verantwortung. Seiner Meinung nach sollte öfter kontrolliert werden, ob jemand eine Bewilligung für seine Drohne hat.
Durchgeführt werden die Kontrollen von der AustroControl oder von ihr beauftragten Organisationen wie Flughäfen. Die Polizei kann nur dann kontrollieren, wenn von einer Drohne eine konkrete Gefahr ausgeht oder ein Flug anderwärtig gegen das Gesetz verstößt. "Wenn wir in der Wiener Innenstadt eine Drohne bemerken, fragen wir schon nach der Bewilligung. Genauso bei großen Veranstaltungen", erklärt Christoph Pölzl, Sprecher des Innenministeriums. Rein auf Verdacht kontrollieren, wenn keine akute Gefahr besteht, könne die Polizei aber nicht. Dafür sei die AustroControl zuständig.
Drohnen sind rechtlich schwierig einzuordnen
Bei Drohnenflügen kommen weit mehr rechtliche Bestimmungen als nur das Luftfahrtgesetz zu tragen. Etwa das Recht am eigenen Bild, das Datenschutzgesetz und das Urheberrecht bei Kameradrohnen. Auch zivilrechtliche Ansprüche gelten. Wenn eine Drohne auf fremden Boden landet, kann der Grundstückseigentümer wegen Besitzstörung klagen. Es ist die Vielzahl an Bestimmungen, die es schwierig macht, Drohnen rechtlich einzuordnen.
Bis zum Jahr 2020 soll alles einfacher werden. Eine neue EU-Verordnung soll die Registrierung vereinheitlichen. "Der Plan ist, dass Drohnen dann einfach online registriert werden können. Das beutet viel weniger Aufwand. Wahrscheinlich wird die Anmeldung damit auch deutlich billiger", sagt Benjamin Hetzendorfer vom ÖAMTC. Die Verordnung soll ähnlich wie das österreichische Gesetz funktionieren: Mit mehreren Kategorien und jeweils unterschiedlichen Bestimmungen.
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