2 subscriptions and 2 subscribers
Article

Steuererklärung: Das müssen Sie vor Jahresende noch tun

Wer möglichst viel aus seiner Steuererklärung 2019 rausholen will, sollte nun aktiv werden. Wichtige Steuertipps zum Jahresende.

Berlin.  Die meisten Menschen können sich wohl Schöneres vorstellen, als schon jetzt an die Steuerklärung 2019 zu denken. Doch wer sich dazu aufraffen kann, seine Ausgaben für Job, Handwerker, Gesundheit und Co. noch vor Jahresende zu kontrollieren, entdeckt womöglich so manches Steuersparpotenzial.


Denn mit ein wenig geschickter Planung lässt sich die Steuerlast mitunter ordentlich drücken - und Sie bekommen mehr Geld vom Finanzamt zurück. Denn vielleicht bräuchte es nur noch wenige Euro, um die sogenannten Pauschbeträge bei Werbungskosten und Sonderausgaben zu knacken. Und womöglich gilt das Gleiche für den zumutbaren Eigenanteil bei den Krankheitskosten.


Wir zeigen Ihnen, welche Tipps Sie für die Steuererklärung 2019 jetzt besonders beachten sollten.


Steuererklärung 2019: Diese Tipps sind viel Geld wert

1. Werbungskosten von der Steuer absetzen

Das Finanzamt gestattet Arbeitnehmern einen Pauschbetrag von 1000 Euro im Jahr – auch wenn die tatsächlichen Ausgaben für Werbungskosten geringer sind. Da dieser aber schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird, kann nur derjenige zusätzlich Steuern sparen, dessen Ausgaben höher sind als jene 1000 Euro.


Liegen sie knapp darunter, kann man tricksen: Will man etwa 2020 eine Fortbildung machen, zahlt man sie einfach schon 2019. Auch der Kauf eines Fachbuchs oder eines neuen Satzes Berufskleidung könnte helfen, den Pauschbetrag zu überschreiten.


Übrigens: Seit 2018 lassen sich teure Arbeitsmittel wie Laptop oder Smartphone bis zu einem Kaufpreis von 952 Euro brutto sofort von der Steuer absetzen. Früher musste man die Kosten auf mehrere Steuererklärungen verteilen. Die 1000-Euro-Grenze ist nun also schneller zu erreichen.


Aber auch wer die 1000-Euro-Grenze bereits geknackt hat - etwa weil er 15 Kilometer von zu Hause bis ins Büro fährt und damit bereits durch die Pendlerpauschale auf 1035 Euro kommt - sollte hellhörig werden. Denn jede weitere jobbedingte Ausgabe - zum Beispiel eine Weiterbildung oder der Kauf eines Tablets - bringt nun Steuerersparnis.


2. Handwerksarbeiten in der Steuererklärung angeben

Holt man sich Experten ins Haus, um zu tapezieren, die Terrasse zu erneuern oder den Dachboden auszubauen, erhält man dafür Steuerermäßigungen. Bis zu 1200 Euro werden direkt von der Steuerschuld abgezogen.


Wann der Handwerker kommt, ist allerdings egal. Wichtig für die Steuererklärung ist, wann die Rechnung beglichen wurde. Ist der Termin also erst für 2020 angesetzt, könnte man auch hier die Leistung im Voraus zahlen – oder einen anteiligen Abschlag, wenn die Arbeiten 2019 begonnen, aber nicht abgeschlossen wurden.


3. Krankheitskosten in der Steuererklärung

Krankheitskosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen. Einen bestimmten Teil von ihnen hält der Gesetzgeber für zumutbar. Wie hoch dieser Eigenanteil ist, hängt von Einkommen und Familienstand ab und davon, ob und wie viele Kinder man hat. Ein Rechner dafür findet sich zum Beispiel beim Bayerischen Landesamt für Steuern.


Alles darüber hinaus mindert die Steuerlast. Wer mit seinen Ausgaben schon an der Grenze kratzt, kann zum Beispiel überlegen, ob er Hilfsmittel wie Brille oder Zahnspange fürs Kind besser noch 2019 zahlt, wenn diese ohnehin verordnet wurden. Was Eltern absetzen können.


Als Krankheitskosten anerkannt sind Arzneien, Hilfsmittel und Therapien, die vom Arzt verordnet sind. War man in Kur oder in psychotherapeutischer Behandlung kann auch das geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese vom Amtsarzt oder dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen attestiert wurden.


4. Hochzeiten bringen viel Geld

Der Klassiker unter den Steuertricks, aber immer noch wirkungsvoll. Vor allem wenn sich die Einkommen stark unterscheiden. Denn selbst wer nur am letzten Tag des Jahres verheiratet war, profitiert auch für die übrigen 364 Tage vom Splittingtarif.


Weniger bekannt ist hingegen ein Tipp, den Stiftung Warentest verrät: Den Splittingtarif bekomme auch, wer bisher offiziell getrennt gelebt habe, vor Silvester aber wieder ebenso offiziell zusammenziehe. Ernsthafte Versöhnungsabsicht vorausgesetzt. Diese fünf typischen Fehler kosten bei der Steuererklärung viel Geld.


5. An Spenden denken

Wer an gemeinnützige Organisationen spendet, hat sogenannte Sonderausgaben. Sie werden bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Spenders steuerlich berücksichtigt. Ist einem der eigene Vorteil bei dieser Art der Ausgabe nicht ohnehin egal, kann man auch hier kühl kalkulieren: Hat man die 20-Prozent-Grenze schon erreicht, ist es für den Steuerzahler günstiger, mit einer weiteren Spende bis 2020 zu warten.

* Werbungskosten:


Das Finanzamt gestattet Arbeitnehmern einen Pauschbetrag von 1000 Euro im Jahr - auch wenn die tatsächlichen Ausgaben für Werbungskosten geringer sind. Da dieser aber schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird, kann nur derjenige zusätzlich Steuern sparen, dessen Ausgaben höher sind als jene 1000 Euro.


Liegen sie knapp darunter, kann man tricksen: Will man etwa 2019 eine Fortbildung machen, zahlt man sie einfach schon 2018. Auch der Kauf eines Fachbuchs oder eines neuen Satzes Berufskleidung könnte helfen, den Pauschbetrag zu überschreiten.


Bis zu einem Wert von 200 Euro reicht dem Finanzamt der Kontoauszug. Für alles darüber hinaus braucht es Spendenquittungen. Gut zu wissen: Nicht nur Geldspenden zählen, sondern auch Sachspenden wie Kleidung oder Spielzeug. Handelt es sich bei Sachspenden um Neuware, gibt man einfach den Rechnungsbetrag an, bei älteren Spenden orientiert man sich bei seinen Angaben am aktuellen Marktwert.


6. Wann Ausgaben in der Steuererklärung angeben

Generell gilt: Wer viel verdient, kann auch viel sparen. Fällt das Einkommen im kommenden Jahr höher aus, ist es daher oft schlauer, mit den Ausgaben bis dahin zu warten. Erwartet man hingegen ein sinkendes Einkommen, sollte man das Geld besser noch 2019 ausgeben.


Wer es genau wissen will: Der Grenzsteuersatzrechner der Stiftung Warentest zeigt, wie viele Steuern man durch zusätzliche Ausgaben sparen kann.


7. Geförderte Altersvorsorge ausreizen

Wer riestert - ob für die Rente oder fürs Wohnen - erhält vom Staat Zulagen bis zu 175 Euro im Jahr, plus 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder oder 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Voraussetzung vor die volle Zulage ist, dass man mindestens 4 Prozent seines rentenversicherungspflichten Einkommens (inklusive der Zulagen) überweist - maximal 2100 Euro. Als Berechnungsgrundlage gilt das Gehalt des Vorjahres.


8. Steuerklassen optimieren

Wer verheiratet ist und sich entweder Eltern- oder Arbeitslosengeld anbahnt, sollte prüfen, ob er schon in der optimalen Steuerklasse steckt: der Steuerklasse III. Dann in dieser ist das Nettoeinkommen, das als Basis für die Berechnung verwendet wird, am höchsten. Viel Zeit bleibt für einen Wechsel nicht mehr: Ehe- und eingetragene Lebenspartner können ihre Steuerklasse in der Regel einmal im Jahr bis zum 30. November ändern.


Werdende Mütter müssen besonders schnell handeln: Sie können nur bis sieben Monate vor dem Kalendermonat wechseln, in dem ihr sechswöchiger Mutterschutz beginnt. Das bedeutet, dass sie schon kurz nach Start der Schwangerschaft handeln müssen.

9. Fristen einhalten:

Am 31. Dezember laufen diverse Fristen ab. Bevor Steuerzahler also die Silvesterfeierlichkeiten planen, sollten sie lieber erst mal ihre Aktenordner checken. Ist die Arbeitnehmersparzulage beantragt? Die Wohnungsbauprämie für 2017? Die Riester-Zulage fürs gleiche Jahr?


Wer die Kriterien für diese Prämien und Zulagen erfüllt, sollte nichts verschenken. Auch das Kindergeld kann rückwirkend nur noch für die vergangenen sechs Monate beantragt werden.


Weitere Informationen zur Steuererklärung

An eine Steuererklärung werden vor allem Arbeitnehmer denken. Doch durch die gestiegenen Renten sind auch viele Rentner zur Steuererklärung verpflichtet. Allerdings muss nicht jeder eine Steuererklärung machen: Wer zur Steuererklärung verpflichtet ist. Alle wichtigen Fragen zum Thema beantworten wir hier: Steuererklärung 2019: Was man jetzt wissen muss.


Hamburger Abendblatt 2019 - Alle Rechte vorbehalten.













Original