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Verwirrspiel um Kapitalertragsteuer

Wer mit Aktien, die er länger gehalten hat, Gewinne macht, soll diese nicht mehr versteuern müssen, fordert Finanzminister Brunner. Bei seinen Plänen für die Kapitalertragsteuer ignoriert er nicht nur die Vorschläge der hiesigen Finanzbranche, sondern auch seine eigene ökosoziale Steuerreform.


Geht es nach dem Willen von Bundesfinanzminister Magnus Brunner (ÖVP), soll möglichst bald die Kapitalertragsteuer (KESt) auf Wertpapiere gekippt werden. Zumindest dann, wenn die Aktien eine bestimmte Haltefrist überschritten haben. Zwar überrascht die Forderung an sich nicht wirklich, das Timing dahinter aber sehr wohl. Denn die ökosoziale Steuerreform ist wenige Wochen her, für Erträge aus Kryptowährungen wurde eine KESt erst jüngst beschlossen und selbst die Finanzbranche spricht sich gegen Brunners Pläne aus.


Neuregelung der Kapitalertragsteuer

Die sehen vor, dass Erträge, die mit dem Kauf und Verkauf von Aktien gemacht wurden, nicht mehr versteuert werden sollen. Aktuell werden 27,5 Prozent fällig. Voraussetzung ist eine bestimmte Haltefrist. Spekuliert wird, dass diese ein Jahr betragen könnte. Der Plan ist nicht neu, er ist schon eine ganze Weile im aktuellen Regierungsprogramm 2020-2024 auf Seite 51 nachzulesen.


Dort steht auch, wie die private Altersvorsorge attraktiver gestaltet werden könnte. In diesem Rahmen ist die Abschaffung der KESt nämlich eingebettet. Und zu dieser Frage hätte sich auch die hiesige Finanzbranche von Brunner entsprechende Vorschläge erhofft. Ihr geht es weniger darum, Österreicher:innen, die mit einzelnen Aktien handeln, von der Steuer zu befreien, sondern darum, die Rendite einer privaten Altersvorsorge nicht zu stark zu belasten. Der Vorschlag ist daher, die Haltefrist auf fünf Jahre zu verlängern.


Manfred Bartalszky, Vorstand der Wiener Städtischen Versicherung, brachte gar eine Steuerfreiheit nur für nachhaltige Fonds ins Spiel. Auch um damit den Green Deal und den Strukturwandel zu unterstützen. Auch Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Steuerrechtsprofessorin bei der Universität Wien, kommentiert die Pläne Brunners sehr deutlich: „Das halte ich für Nonsens."


Wie hoch sind Österreichs Einnahmen durch die Kapitalertragsteuer?

Um wie viel Steuergeld es bei der Abschaffung der KESt auf Kursgewinne überhaupt geht, ist vollkommen unklar. Grundsätzlich nimmt der Staat etwa zwei bis drei Milliarden Euro über die KESt ein. Dabei unterscheidet das Finanzministerium aber nicht nach der Ertragsquelle. Das bedeutet, dass in dieser Summe auch Steuern auf Zinsen vom Sparbuch inkludiert sind.

Im Jahr 2017 stellten die NEOS einmal eine parlamentarische Anfrage. Dabei kaum heraus, dass die KESt auf Kursgewinne und Derivate in den Jahren 2014 bis 2016 insgesamt 453 Millionen in die Staatskasse gespült hat. Wobei die Einnahmen stark schwankten - zwischen 101 Millionen im Jahr 2016 und 225 Millionen im Jahr 2015. Allerdings handelt es sich bei diesen Zahlen nicht um alle KESt-Zahlungen. Denn die können im Budget auf verschiedene Positionen gebucht werden, da es dafür keinen eigenen Budgetposten gibt.

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