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Urheberrecht Grundlagen: Was ist erlaubt und wann drohen Strafen?

Diese Regeln sollten Influencer beachten: Urheberrecht, Copyright & Co. geistern nicht erst seit gestern durch den Influencer-Kosmos. Vor allem in der Zeit von Social Media besitzt der Schutz des geistigen Eigentums einen hohen Stellenwert. Egal ob Selfie, Schnappschuss oder allgemeine Fotografie - das Urheberrecht stellt all diese Bilder von Influencern unter Schutz. Zu den wichtigsten Normen für urheberrechtlich geschützte Fotografien zählen die Urheberpersönlichkeitsrechte, die Verwertungsrechte sowie die entsprechenden Nutzungsrechte.

Wir geben einen Einblick über die wichtigsten Fakten zum Thema Urheberrecht und klären die Fragen, worauf Influencer sowohl beim Knipsen von eigenen Fotografien als auch bei der Verwendung von fremden Inhalten unbedingt achten sollten.

Was genau ist das Urheberrecht?

Das Urheberrecht ist Teil des deutschen Zivilrechts und erstreckt sich von Paragraph 1 bis 143 UrhG. Es legt fest, wer die Nutzungs- und Verwertungsrechte an Fotografien sowie an anderen künstlerischen Objekten besitzt. Nach § 3 UrhG ist das in der Regel der Schöpfer des jeweiligen Werks. Für Influencer ist es wichtig zu wissen, dass als Urheber von Fotografien derjenige gilt, der die Kamera auslöst. Das Urheberrecht gewährt dem Fotografen sämtliche Rechte an seinen Bildern. Bedeutet: Nur er kann entscheiden, ob und inwiefern seine Bilder veröffentlicht oder verwertet werden dürfen.

Das Urheberrecht schützt Fotos jeglicher Art und direkt bei Schöpfung des Werkes entsteht. Es bedarf keiner Anmeldung und keiner Veröffentlichung. Ob die Fotografien analog oder digital entstanden sind, ist total irrelevant.

Ist ein Bild urheberrechtlich geschützt, entstehen für den Fotografen also eine Vielzahl von Rechten:

- Das Recht, das Bild zu vervielfältigen.

- Das Recht, das Bild für jedermann öffentlich zugänglich zu machen.

- Das Recht, das Bild zu bearbeiten. 

- Das Recht, als Urheber genannt zu werden.

- Das Recht, diese Rechte durch u.a. Lizenzen an andere zu übertragen. 

Das Recht am eigenen Bild

Grundsätzlich lassen sich die Vorschriften für Fotos und Bilder im deutschen Recht unter dem Oberbegriff „Bildrechte“ zusammenfassen. Neben dem Urheberrecht ist vor allem auch das sogenannte „Kunsturheberrechtsgesetz“ von großer Bedeutung. Sicherlich ist vielen Influencern „das Recht am eigenen Bild“ ein Begriff - genau das wird im Kunsturheberrechtsgesetz geregelt. In diese Rubrik fallen also alle Bilder, die den Influencer als Person auf etwaigen Social Media Kanälen, Blog, und, und, und zeigen. Beim Recht am eigenen Bild handelt es sich um einen Sonderfall des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt“,
nach § 22 KunstUrhG.

Hier ist zu beachten, dass sich eine Einwilligung des Influencers in der Regel ausschließlich auf den geplanten Verwendungszweck der Abbildung bezieht. Dies sollten sich Influencer von den jeweiligen Geschäftspartnern auf jeden Fall auch in schriftlicher Form geben lassen. Das erspart im Nachhinein Missverständnisse und unschöne Überraschungen.

Was tun bei unerlaubter Nutzung der eigenen Bilder?

Die Verführung ist groß - schnell mal eben per Copy & Paste das neue Bild seines Lieblingsbloggers auf dem eigenen Social Media Account teilen. Keine gute Idee! Egal ob kommerziell oder privat, sobald Bilder ohne Einverständnis von Dritten genutzt werden, stehen Influencern Ansprüche aus Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und im Falle einer berechtigten Abmahnung durch einen Anwalt auch ein Anspruch auf Kostenerstattung zu.

Augen auf bei der Motivwahl: Abmahngefahr wegen Urheberrechtsverletzung

Zwar unterliegen die eigenen Werke dem Urheberrecht des Influencers, aber einfach so drauf los fotografieren ist nicht immer die beste Idee. Vor allem Personen, die auf dem jeweiligen Bild erkennbar sind, müssen einer Veröffentlichung des Fotos zustimmen. Andernfalls wird das Recht am eigenen Bild verletzt. Wenn keine Abmahnung riskiert werden soll, dann sind erkennbare Personen bei fehlender Einwilligung stets zu anonymisieren. Auf Nummer sicher gehen Influencer, wenn das Foto gar nicht erst veröffentlicht wird. Wie in allen rechtlichen Belangen gibt es hier natürlich auch Ausnahmen. So dürfen Abbildung von Personen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung genutzt werden. Fremde Personen vor einer Sehenswürdigkeit gelten als sogenanntes Beiwerk. Auch hier ist eine Veröffentlichung in der Regel zulässig, da es einfach nicht möglich ist, sich von jeder einzelnen Person eine Einwilligung einzuholen.

Übrigens ist eine Abmahnung auch für Gebäude, die im Fokus der Fotografie stehen, absolut rechtens. Ohne Einwilligung des Eigentümers wird von einer Veröffentlichung abgeraten.

So können sich Influencer vor Strafen schützen

Neben selbst abgelichteten Motiven greift das Urheberrecht selbstverständlich auch beim Teilen von Fremdinhalten. Dass Fotos, die persönlich gefallen, in der Regel nicht ohne die Zustimmung des Urhebers veröffentlicht werden dürfen, versteht sich von selbst. Gerade im großen Social Media Dschungel wird dieses Recht dennoch gerne ignoriert. Nutzer binden fremde Inhalte fröhlich in den eigenen Feed ein, ohne einen Credit zu setzen. Ein Hinweis auf den Urheber ist wirklich das mindeste, was in so einem Fall verwendet werden sollte. Noch besser: Sich die Einverständniserklärung des Schöpfers einholen! Dazu schließt der Influencer mit dem Urheber einen Vertrag, in dem die Nutzung des Werkes in einem bestimmten Umfang gestattet wird. Gerade bei Urheberrechtsverstößen bezüglich einer Fotografie kann für einen Urheber die Reverse-Bildersuche hilfreich sein. Damit kann er überprüfen, wo eines seiner Bilder geteilt wurde und wenn ja, ob überhaupt eine entsprechende Berechtigung dazu vorlag.

Achtung! Sollte dies nicht der Fall sein, dann ist der Urheber dazu berechtigt eine Abmahnung an den Rechteverletzer zu übersenden. Die Strafe ist immer abhängig vom konkreten Einzelfall.

Urheberrecht vs. Copyright! Wo liegt der Unterschied?

Für Influencer ist es wichtig zu wissen, dass es im internationalen Rechtsraum kein gemeinsam geltendes Urheberrecht gibt. Zwar gelten allgemeine Vorschriften der EU, jedoch ist das Urheberrecht stets Ländersache. Grundsätzlich wird beim Schutz geistiger Schöpfung weltweit zwischen dem kontinentaleuropäischen Urheberrecht und dem angloamerikanischen Copyright unterschieden. Daraus geht schon einmal hervor, dass das Urheberrecht eben nicht gleichbedeutend zum Copyright verwendet wird.

Der Grundsatz des Urheberrechts besteht darin, dass das Werk als geistiger und kreativer Ausdruck des Urhebers untrennbar mit seiner Person verbunden ist. Er kann zwar Lizenzen erteilen, dass sein Werk auf eine bestimmte Art und Weise von Fremden genutzt werden darf. Aber die Rechte ganz abzutreten, ist in der Regel nicht möglich. Das Urheberrecht ist gleichbedeutend mit dem Recht des geistigen Eigentums und wird dem Schöpfer automatisch zugeordnet. So ist der Urheber vor nicht autorisierter Vervielfältigung und Veröffentlichung des Werkes geschützt. Das Copyright hingegen gilt nur für Originalwerke in einer materiellen Form, die niedergeschrieben oder aufgenommen worden sind. Das klassische Copyright-Zeichen © kann Fotografien zwar vor unerlaubten Kopien schützen, hat aber lediglich eine international transparent hinweisende Wirkung. Die Eigentumsrechte wirken auch ohne dieses Zeichen. Zudem wird durch das Copyright für jeden ersichtlich, dass eine wirtschaftliche Verwertung erfolgt und für die legale Nutzung unter Umständen Gebühren anfallen können. Dennoch ist dieser explizite Vermerk in Deutschland nicht notwendig. Das Copyright generell als Synonym für das Urheberrecht zu verwenden ist schlicht und ergreifend falsch! 

Kurz und knapp …

Nach dieser Einführung in die Grundlagen des Urheberrechts wird einmal mehr deutlich, warum das UrhG oftmals auch als Schutzgesetz für Urheber bezeichnet wird. Egal ob Blogger, YouTuber oder Instagramer: Jeder, der einer kreativen Tätigkeit im digitalen Bereich oder offline nachgeht, kommt auf lange Sicht mit dem Urheberrecht in Berührung. Um in keine Abmahnfalle zu tappen oder um sich bei einer unerlaubten Verwendung der eigenen Bilder erfolgreich zur Wehr zu setzen, ist es ratsam, sich rechtzeitig mit der Thematik des Urheberrechts vertraut zu machen.