Wer seinen Führerschein wegen Drogen- oder Alkoholkonsums abgeben musste, muss im Rahmen der MPU einen Abstinenzbeleg beibringen, der eine Änderung des Konsumverhaltens dokumentiert. Dieser Beleg kann durch ein Urin-Screening oder eine Haaranalyse erbracht werden. Während eine Haaranalyse einen bestimmten Zeitraum überprüfen kann, kann eine Urin-Kontrolle nur die Werte zu einem bestimmten Zeitpunkt erfassen. Für ein Urin-Screening sind mehrere Kontrollen notwendig, meist vier Kontrollen in einem halben Jahr oder sechs innerhalb eines gesamten Jahres.
Viele Gutachter sehen zwar gerne ein Urin-Screening, doch in der Praxis setzt sich aufgrund einiger Vorteile die Methode der Haaranalyse durch. Eine Haaranalyse ist weniger aufwendig als Urin-Screenings. Oft kann der notwendige Nachweis bereits mit einer einzigen Haarprobe erbracht werden, während immer mehrere Urin-Kontrollen erforderlich sind. Und auch die Probenentnahme ist angenehmer: Die für die Kontrolle erforderlicher Urinprobe muss der Betroffene unter Aufsicht eines Arztes oder einer Ärztin abgeben, um Täuschungsversuche zu vermeiden.
Die Entnahme von Haaren ist für die meisten Menschen deutlich angenehmer. Urin-Kontrollen dürfen den Betroffenen maximal 48 Stunden vorher angekündigt werden, Abwesenheiten der Probanden sind nicht möglich oder müssen plausibel erklärt und angekündigt werden. Haaranalysen hingegen sind auch für die Betroffenen einfacher zu planen und durchzuführen. Auch finanziell gesehen sind Haaranalysen vorteilhafter als Urin-Screenings.
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