Der Europäische Gerichtshof schränkt die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein - und viele finden das toll. Nicht nur CDU, FDP und AfD, die sowieso. Sondern auch viele aus dem linksalternativen Milieu oder der SPD. Wie kann das sein? Ganz einfach: Es geht gegen die Religion, und dann auch noch speziell gegen den Islam. Und: Die Leidtragenden sind praktisch nur Frauen.
Dass es sich bei dem Urteil, wonach Unternehmen ihren muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs während der Arbeit verbieten können, wenn bestimmte Formalien eingehalten werden, um eine "mittelbare Diskriminierung" handelt, haben die Luxemburger Richter selbst zugegeben. Offenbar ist so ein bisschen Diskriminierung hinzunehmen, wenn es um die unternehmerische Freiheit geht. Anders kann man das nicht verstehen.
Ohnehin können Unternehmen in Form von Betriebsvorschriften stark in die Bekleidungsfreiheit ihrer Angestellten eingreifen. Sie können Männer zwingen, Krawatte zu tragen und Frauen dazu, ihre Gesundheit mit hohen Absätzen zu ruinieren. Fast immer haben diese Anweisungen auch eine sexistische Komponente. Donald Trump hat erst kürzlich mit seiner Aufforderung an die weiblichen Mitglieder seiner Belegschaft, sich doch bitte "wie Frauen zu kleiden", ein paar Wellen im Internet verursacht. Aber im Allgemeinen haben wir uns an den Konformitätsdruck am Arbeitsplatz längst gewöhnt. Auch deshalb sind wohl beim "Kopftuchstreit" viele nicht unbedingt solidarisch mit den Betroffenen: Sie selbst zwängen sich ja auch jeden Morgen in Pumps und Kostümchen, wieso soll es da religiöse Extrawürste geben? Es ist halt nun mal so, dass man bei der Arbeit nicht anziehen kann, was man will. Das ist eben Kapitalismus!
Nicht vollständig unterordnenInsofern spiegelt dieses Urteil tatsächlich eine bestimmte Form des säkularen Zeitgeists wider, in dem unternehmerische Freiheit für wichtiger gehalten wird als Religionsfreiheit, wie Heribert Prantl in der SZ sehr treffend analysiert hat. Statt die unternehmerischen Zugriffsrechte auf das Erscheinungsbild ihrer Angestellten noch weiter auszudehnen, hätten wir als Gesellschaft die Debatte um das Kopftuch aber auch nutzen können, um diese Entwicklung noch einmal zur Diskussion zu stellen. Es ist ja in der Tat nicht nachvollziehbar, warum allein religiöse Beweggründe eine Möglichkeit sein sollen, sich dem optischen Konformitätszwang am Arbeitsplatz zu verweigern. Der Streit um das Kopftuch könnte ein Anlass sein, zu fragen, wie viel von unserer Individualität Arbeitgeber eigentlich für sich vereinnahmen können, und wo wir deren Ansprüche berechtigterweise zurückweisen können.
Muslimische Frauen, die am Arbeitsplatz ein Kopftuch tragen möchten, sind momentan ja fast die einzigen, die diese Frage überhaupt noch stellen. Die bereit sind, für ihre Kleidungsfreiheit auch Konflikte einzugehen. Die darauf bestehen, dass sie als Arbeitnehmerinnen ihren eigenen Kopf, ihre eigenen Vorstellungen, ihre persönlichen Vorlieben haben dürfen, und die auf ihr Recht pochen, sich nicht vollständig den Ansprüchen des Jobs unterordnen zu müssen.
Vorschriften durch IslamverbändeIn ihrem Roman Er, Sie und Es beschreibt Marge Piercy die Dystopie einer Gesellschaft, in der Unternehmen nicht nur die Arbeitskraft ihrer Angestellten kaufen, sondern die gesamte Person mit Haut und Haar. Die Zugehörigkeit zu einem Konzern bestimmt dort die Identität eines Menschen vollständig, prägt das Aussehen, die Kleidung, die Werte, die Freizeitbeschäftigungen. Seit dem Erscheinen des Buchs im Jahr 1991 sind wir dem schon ein gutes Stück näher gekommen. Wenn für Musliminnen, die das Kopftuch nicht ablegen möchten, in Zukunft nur noch bestimmte Unternehmen in Frage kommen und andere nicht, wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur nach Qualifikation auszusuchen, sondern auch im Hinblick auf deren weltanschauliche Kompatibilität (und nichts anderes bedeutet ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz), dann sind das kleine Schritte in genau diese Richtung.
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Bündnisse zwischen "Linken" und "Muslimen" für die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen lägen da eigentlich auf der Hand. Dass es dazu nicht kommt, liegt allerdings auch an den Islamverbänden, die nämlich keineswegs für die Glaubensfreiheit von Musliminnen eintreten, sondern ihnen im Gegenteil selber Vorschriften machen wollen. So hat die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) kürzlich erklärt, das Kopftuchtragen sei eine religiöse Pflicht für Frauen. Deutsche Islamverbände argumentieren ähnlich, wenn auch etwas verklausuliert, wenn sie sich gegen die Interpretation des Kopftuchs als "Symbol" wehren.