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Ein Gesetz für die Raubkunst

Im Februar 2014 hatte die bayerische Landesregierung dem Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Verjährungsfristen für NS-Raubkunst aufhebt - bisher erlischt der Anspruch auf Rückgabe nach 30 Jahren. Juristen sind jedoch skeptisch: Sie sagen, es sei verfassungswidrig, die Verjährungsfrist außer Kraft zu setzen. Kulturstaatsministerin Monika Grütters hatte die bayerische Initiative schon damals begrüßt und prüfe nun den Entwurf erneut mit dem neu gegründeten Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste (DZK)....

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