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Neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Arbeit?

Europäische Union

Die EU-Kommission plant eine Wiedereinführung der umstrittenen anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Das berichtet das Blog "Netzpolitik.org" unter Berufung auf Quellen im Umfeld des EU-Parlaments.

Die vorherige Richtlinie war im April dieses Jahres vom EU-Gerichtshof wegen Unvereinbarkeit mit diversen Grundrechten und EU-Richtlinien - vor allem wegen der Erzeugung einer massiven Rechtsunsicherheit - gekippt worden. Auch die Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung und ihre Vereinbarkeit mit den EU-Datenschutzgesetzen wurde von den Richtern angezweifelt. Nach dem Urteil kam es zu Diskussionen, ob die umstrittene Überwachungsmaßnahme komplett ad acta gelegt wird oder ob ein Versuch unternommen wird, sie in modifizierter Form wieder einzuführen. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hatte zunächst angekündigt, keine Wiedereinführung anstreben zu wollen.

Nun läuft es aber wohl doch auf eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung hinaus. Eine Sprecherin des Innenkommissars sagte gegenüber Netzpolitik, es gehe in diesem Zusammenhang nicht mehr um das "ob", nur noch um das "wie". Demnach will Dimitris Avramopoulos, EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft bereits Mitte 2015 einen neuen Vorschlag für eine Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Angeblich finden bereits Gespräche unter anderem mit Strafverfolgungs- und Datenschutzbehörden statt, wie die Richtlinie zukünftig umgesetzt werden kann.

Für Gegner einer Vorratsdatenspeicherung sind die geplanten Entschärfungen der Richtlinie wohl ein schwacher Trost. "Selbst, wenn die neue Kommission jetzt ein paar kürzere Speicherfristen, stärkere Datensicherheits-Anforderungen und Abruf-Vorschriften wie einen Richtervorbehalt einbauen würde, das Grundproblem einer Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt die Anlasslosigkeit: Es sollen die Daten der kompletten EU-Bevölkerung gespeichert werden, weil ein paar der Daten mal hilfreich zur Aufklärung sein könnten. (Von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit - eigentlich rechtsstaatliche Grundprinzipien - hat sich die EU-Kommission seit Jahren verabschiedet.)," schreibt Netzpolitik-Redakteur André Meister zu diesem Thema.

Ob und wann die Pläne für eine Vorratsdatenspeicherung von der EU tatsächlich umgesetzt werden, kann natürlich noch nicht mit Sicherheit gesagt werden. Für diejenigen, die seit Jahren gegen diese Überwachungsmaßnahme protestieren, dürften aber die nun geäußerten Absichten der EU-Kommission Grund genug zur Besorgnis - und womöglich neue aktivistische Unternehmungen - sein.

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