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Terrorismus: GdP fordert Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung

Kaum ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland endgültig beschlossen, werden bereits Rufe nach deren Ausweitung laut. In diesem Sinne äußerte sich am Wochenende der Vizechef der Gewerkschaft der Polizei ( GdP), Jörg Radek. Er forderte reaktiv auf die Terrorserie von Paris am vergangenen Freitag, die vorgesehenen Speicherfristen erheblich zu verlängern.

Vorratsdatenspeicherung soll „neu überdacht" werden

Am Samstag sagte Radek gegenüber der „Rheinischen Post": „Das eng gefasste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung muss überdacht werden". Ihm und seiner Gewerkschaft geht das Gesetz nicht weit genug. Deswegen forderte er, künftig sowohl Verbindungs- als auch Standortdaten für mindestens ein Jahr zu archivieren. Im aktuellen Gesetz ist vorgesehen, dass Verbindungsdaten zehn, Standortdaten vier Wochen lang gespeichert werden. Im 2010 vom Bundesverfassungsgericht kassierten ersten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hatte eine sechsmonatige Speicherung für beides gegolten - und selbst das hatten die Verfassungsrichter als unverhältnismäßig lange kritisiert.

Radek aber hält die Vorratsdatenspeicherung für ein wichtiges Instrument zur Terrorismusbekämpfung. Die Polizei müsse in der Lage sein, Terrorakte wie die in Paris „unter allen Umständen zu verhindern". Dazu könne die Vorratsdatenspeicherung maßgeblich beitragen, da sie die Kommunikation und das soziale Netz von Terroristen offen lege. Dem dürfe die immer wieder auflebende „unsinnige Debatte" über den „sogenannten Überwachungsstaat" nicht im Wege stehen. Nötig sei eine „intensive nachrichtendienstliche und polizeiliche Überwachung potenzieller Gefährder". Dazu, dass bei der Vorratsdatenspeicherung nicht allein Terroristen, sondern alle Menschen, die in Deutschland Telekommunikation nutzen, unabhängig von einem konkreten Verdacht überwacht werden, nahm Radek nicht Stellung.

Arnold Plickert, der GdP-Chef Nordrhein-Westfalens, unterstützte den Appell seines Kollegen nach einer ausgeweiteten Vorratsdatenspeicherung: „Wir können damit möglicherweise zukünftige Terroranschläge verhindern, weil wir so an Informationen über die Terroristen kommen, an die wir sonst nicht gelangen". Auch er sprach sich deswegen für eine Speicherfrist von mindestens einem Jahr aus.

Invasive Sicherheitsgesetze in Frankreich

In Frankreich allerdings gelten bereits die Vorratsdatenspeicherung und andere invasive Sicherheitsgesetze. Im Sommer wurden die Befugnisse der Behörden mit dem Geheimdienstgesetz noch einmal deutlich ausgeweitet. Die Anschläge verhindern konnte dies indes nicht. Ob es bei ihrer Aufklärung hilft, bleibt noch abzuwarten - Studien konnten bislang keinen signifikanten Anstieg der Aufklärungsquote bei schweren Verbrechen durch eine Vorratsdatenspeicherung feststellen.

Quelle: heise online

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