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An Silvester kann sich Johann Hertl nicht mehr erinnern. Für ihn war das trotzdem ein wichtiger Tag. Es war sein erster Jahreswechsel im DemenzCentrum in Magdeburg. Seit dem 1. Januar 2017 greift das Pflegestärkungsgesetz II. Es soll gerade Menschen wie Hertl helfen, die an Demenz erkrankt sind. Das optimierte Gesetz soll sogenannte "eingeschränkte Altagskompetenz" stärker berücksichtigen.
Johann Hertl ist 90 Jahre alt und körperlich topfit. Ein stattlicher Herr mit festem Händedruck und einem eindringlichen Blick. Seit knapp zwei Monaten lebt er im DemenzCentrum in Magdeburg. Am Abend kann er sich meist nicht mehr daran erinnern, was er tagsüber gemacht hat. War er kegeln oder tanzen? Was hat er zum Mittag gegessen? Bis vergangenen Herbst hat er seinen Alltag selbst gemeistert, mit der Hilfe vom Pflegedienst. Hilfe bekam er auch ab und zu von Bekannten. Viele von ihnen sind aber bereits verstorben.
Das neue Gesetz ist für Patienten wie Johann Hertl gemacht, die an Demenz erkrankt, körperlich aber fit sind. Diese sogenannten "eingeschränkte Alltagskompetenz" wurde bisher nur geringfügig berücksichtigt.
Vor der Reform bedeutete das Pflegestufe null. Für die Betroffenen ein echtes Problem, vor allem wenn sie sich um einen Platz in einem Pflegeheim bemühten. Fast keine Pflegeeinrichtung nahm Klienten mit der Pflegestufe null auf. Nach der Reform wird Patienten mit "eingeschränkter Alltagskompetenz" statt Pflegestufe null der Pflegegrad zwei zugeordnet. Dadurch bekommen sie von der Pflegekasse mehr Geld und eine andere Einstufung bei den Pflegeheimen. Im Fall von Hertl veringert sich durch die Umstellung der Eigenanteil um 400 Euro. Außerdem regelt das neue Gesetz, dass die Zuzahlung bleibt, damit haben er und seine Angehörigen Planungssicherheit.
Grade statt Stufen Die Reform ersetzt die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade. Patienten werden durch ein neues Begutachtungsmodell in sechs Bereichen eingeschätzt. 1. Mobilität 2. Kognitive und Kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Umgang mit Krankheiten 6. Gestaltung des Alltagslebens
Auch wenn Johann Hertl vom Gesetz profitiert und leichter einen Platz in einem Pflegeheim bekommen hat, folgt das neue Gesetz dem Grundsatz "ambulant vor stationär". Damit wird die Pflege von Angehörigen zuhause deutlich besser gestellt. Das Bundesministerium für Soziales will mit dem neuen Gesetz Pflegehilfsmittel und Umbauten zuhause stärker fördern. Auch Angehörige sollen besser unterstützt werden.
Dieses Thema im MDR-Programm MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 11.02.2017 | 19:00 Uhr
Zuletzt aktualisiert: 09. Februar 2017, 10:36 Uhr