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Wasserspielzeug kann krankmachen

Weichmacher im Wasserspielzeug – das kann Kinder wirklich krankmachen. Bild: © fotolia.de

Sommer, Sonne, Urlaub und hohe Temperaturen: eigentlich eine ideale Kombination und beste Voraussetzung für Badespaß im Meer oder am See. Und zu einem Tag am Wasser gehört natürlich auch das richtige Wasserspielzeug. Schön bunt, wasserfest und absolut unschädlich für die lieben Kleinen soll es selbstverständlich sein. Doch leider sind die farbigen Plastikteile nicht so harmlos, wie man denkt. Sie enthalten unter anderem Weichmacher, sogenannte Phthalate, die den Kunststoff geschmeidig und flexibel machen. Diese Weichmacher stehen allerdings schon länger in der Kritik, denn sie können auf die Dauer Gesundheitsschäden verursachen. Der Gesetzgeber hat zwar Grenzwerte festgelegt, doch diese werden oft genug nicht eingehalten, wie ein aktueller Test der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt.


Grenzwerte weit überschritten

Eine Schadstoffanalyse von zwölf Badespaßartikeln aus PVC (Polyvinylchlorid) ergab eine Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte für Weichmacher um das mehr als Hundertfache. Jedes zweite der aufblasbaren Schwimmtiere und -bälle enthielt bedenkliche Schadstoffe. Diese Schadstoffe stehen im Verdacht bei Dauereinwirkung Nieren und Leber zu schädigen, den Hormonhaushalt zu verändern und Krebs auszulösen. »Solche stark belasteten Wasserspielzeuge dürfen nicht verkauft werden«, so die Kritik der Verbraucherzentrale NRW. Sie fordert Hersteller und Händler dazu auf, Kinderspielzeug mit gefährlichen Weichmachern nicht mehr zu produzieren oder zu verkaufen.

Die Schadstoffanalyse der Wasserspielzeuge führte im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW ein Labor durch. Untersucht wurden acht Wasserbälle und vier Schwimmtiere, die in verschiedenen Online-Shops – unter anderem auch Amazon – zu Preisen zwischen 0,99 Euro und 12,99 Euro angeboten werden. Im Mittelpunkt standen nicht nur Markenartikel, sondern auch No-Name-Produkte. Getestet wurden die Spielzeugfolie und das Aufblasventil (im Verhältnis 2:1) auf Phthalate (Weichmacher), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Organozinnverbindungen. Auffallend war, dass sieben der Wasserbälle und -tiere aus chinesischer Produktion stammten. Die restlichen fünf Spielzeuge waren unbekannter Herkunft.


Nicht nur Weichmacher im Spielzeug

Jedes zweite Wasserspielzeug enthielt viel zu viele Schadstoffe. Fünf Spielzeuge überschritten um ein Vielfaches den gesetzlichen Grenzwert von 0,1 Prozent für bestimmte Weichmacher:

Ein farbiger Delfin der Firma Sandy enthielt 43 Prozent des bedenklichen Weichmachers Diethylhexylphthalat (DEHP). Ein Delfin in der Farbe Rosa des Importeurs Godan wies immerhin noch 40 Prozent der giftigen Phthalate auf. Ein Wasserball der Firma Wehncke brachte es auf 39 Prozent giftige Weichmacher und enthielt darüber hinaus noch die schädliche zinnorganische Verbindung Dibutylzinn (DBT). Ein über LG-Imports bestelltes Seepferdchen war mit 32 Prozent belastet, ein von der Firma Toy Trade BV importierter Wasserball enthielt 30 Prozent Weichmacher. In einem rot-karierten Wasserball des Herstellers Rice fanden die Verbraucherschützer eine stark erhöhte Belastung mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Solch ein Spielzeug sollte nicht in Kinderhände gelangen.

Wasserspielzeug zum Aufblasen besteht normalerweise aus dem chlorierten Kunststoff PVC. Dieser Kunststoff wird ohne den Zusatz von Weichmachern hart und brüchig und wäre somit für ausgiebige Wasserspiele nicht geeignet. Bei Planschbecken und Schwimmhilfen für Kinder werden inzwischen auch PVC-freie Produkte angeboten. Sorgenvolle Eltern bekommen beim Kauf von Wasserspielzeugen jedoch kaum Informationen über die eingesetzten Kunststoffe. Nur zwei der zwölf bestellten Spielzeugartikel hatten die Kennzeichnung »PVC« auf der Verpackung. Bei den restlichen zehn wurden keinerlei Materialangaben gemacht. Nur sechs Spielzeuge waren als »phthalatfrei« oder »frei von schädlichen Weichmachern« gekennzeichnet und hielten auch wirklich die gesetzlichen Grenzwerte ein. Auf allen Artikeln war das CE-Zeichen zu finden, das aber nur den erlaubten Zugang zum europäischen Markt dokumentiert. Es zählt nicht als Prüfsiegel und belegt nicht die Unbedenklichkeit eines Produktes.


Mehr Kontrollen notwendig

»Die geprüfte Sicherheit von Kunststoffspielzeug – speziell von Wasserspielzeugen und Schwimmhilfen – muss dringend im Interesse unserer Kinder verbessert werden«, lautet der Kommentar der nordrhein-westfälischen Verbraucherschützer auf die Laboranalysen. Besonders Kleinkinder, die nicht nur mit den bunten Spielzeugen im Wasser planschen, sondern auch täglich mit anderen Kunststoffprodukten in Kontakt kommen, sind gefährdet. Der Organismus von Kindern ist besonders empfindlich für Schadstoffe und über Mundkontakt nehmen gerade kleine Kinder mehr Schadstoffe auf als Erwachsene. »Produzenten und Händler sollten mehr Verantwortung übernehmen und qualifizierte Nachweise vorlegen, dass ihre Spielzeuge den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Darüber hinaus ist es nötig die Kontrollbehörden personell und finanziell besser auszustatten, um mehr Kontrollen zu ermöglichen. Der Gesetzgeber sollte verbindliche Standards einführen, beispielsweise von Fabrikanten und Importeuren aktuelle, unabhängige und qualifizierte Gutachten fordern, damit zweifelhafte Produkte nicht mehr auf den Markt kommen«, fordert die Verbraucherzentrale NRW.

Die Ergebnisse des Tests sowie Empfehlungen für den Umgang mit aufblasbarem Wasserspielzeug finden Sie unter: www.vz-nrw.de/wasserspielzeug (PDF: 115,40 KB).

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