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Warum die EU Vorschriften für Lebensmittelimporte aus Fukushima gelockert hat

In einem Facebook-Post der Seite „Netzfrauen“ wird behauptet, dass die EU-Kommission die Importbeschränkungen für Lebensmittel aus Fukushima gelockert hat. In dem Text steht auch, dass nach einer Verordnung der Europäischen Gemeinschaft Bananen mindestens 14 cm lang und 27 mm dick sein müssen. Beides ist richtig, hat aber nichts miteinander zu tun.


Das EU-Freihandelsabkommen mit Japan (JEFTA)  ist am 1. Februar 2019 in Kraft getreten und wird derzeit kontrovers in der Öffentlichkeit diskutiert. Einen Artikel über das Abkommen, der am 8. November 2018 auf dem Blog netzfrauen.org veröffentlicht wurde, teilen seit Wochen reihenweise Nutzer sozialer Netzwerke. Zuletzt wurde der Beitrag zum Beispiel in der Facebook-Gruppe „Für ein freies und demokratisches Deutschland“ geteilt.


Am 1. Februar teilte die Facebook-Seite „Netzfrauen“ den Artikel mit folgendem Text: „Bananen in der EU: Die Länge muss mindestens 14 cm und die Dicke mindestens 27 mm betragen. …aber Lockerung der Vorschriften für Lebensmittelimporte aus Fukushima!“ CORRECTIV hat die Behauptungen im Post überprüft.

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