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Maskenpflicht, Hotspot-Regeln, Supermarkt: Welche Corona-Regeln im April gelten

Eine FFP2-Maske liegt auf dem Boden einer Fußgängerzone. (Symbolbild) © Quelle: Boris Roessler/dpa

Ab Sonntag gilt bundesweit einheitlich nur noch eine Maskenpflicht in Flugzeugen und im Fernverkehr. Zusätzlich können die Länder mit dem Basisschutz etwa eine Maskenpflicht erlassen, die in Krankenhäusern sowie in Bussen und Bahnen gilt. Alle weiteren Maßnahmen müssen die jeweiligen Landesparlamente mit einer Hotspot-Regelung beschließen.

Spätestens ab Sonntag gelten in Deutschland keine flächendeckenden Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mehr. Das geänderte Infektionsschutzgesetz der Ampel-Koalition erfordert von den Bundesländern einen jeweils eigenen Beschluss zu einer Vielzahl von Maßnahmen – eine seit dem 20. März geltende Übergangsfrist läuft am 2. April aus.

Dabei sind den Ländern jedoch enge Grenzen gesetzt. Ab Sonntag können nur noch wenige allgemeine Regeln im Rahmen eines sogenannten Basisschutzes umgesetzt werden. Hierzu gehören Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens. Der Basisschutz erlaubt auch eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie Testpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen.

In Flugzeugen und im Fernverkehr gilt weiterhin bundesweit eine einheitliche Maskenpflicht. Eine Maskenpflicht in anderen Bereichen, etwa in Geschäften oder bei Veranstaltungen, ist mit dem Basisschutz nicht möglich. Die Länder können nur dazu appellieren, dort eigenverantwortlich eine Maske zu tragen. Auch können etwa Supermärkte nach Hausrecht eine Maskenpflicht verhängen.

Mehr Maßnahmen nur mit der Hotspot-Regelung

Auflagen, die darüber hinausgehen, sind nur mit der Verhängung eines sogenannten regionalen Hotspots möglich. Den Beschluss darüber müssen die Landesparlamente in den Bundesländern fällen. Zu diesen Maßnahmen können dann etwa eine Maskenpflicht in weiteren Bereichen, Abstandsgebote, Nachweispflichten für Impfungen oder Tests – also Regelungen wie 2G+, 2G oder 3G – sowie weitere Hygieneauflagen gelten, wie das Bundesgesundheitsministerium bekannt gab.

Für den Beschluss eines Corona-Hotspots gelten Kriterien, die sich nicht mehr nur an den Inzidenzzahlen orientieren. Ausschlaggebend ist etwa, ob Krankenhäuser planbare Eingriffe nicht mehr durchführen können, die Notfallversorgung gefährdet ist, in der Pflege Untergrenzen unterschritten werden oder Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden müssen. Lauterbach appellierte an die Länder, die Hotspot-Regelung zu nutzen.

Von allen 16 Bundesländern machen vorerst nur Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg von dieser Möglichkeit Gebrauch. Andere Länder hatten die Regelung zuvor als rechtlich zu unsicher kritisiert. „Alle 16 Länder halten die derzeitige Rahmensetzung für verfehlt“, sagte etwa der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Montag nach einem Treffen zwischen den Gesundheitsministern der Länder mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Hamburg und MV beschließen Hotspot-Regelung

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte das Gesetz am Freitag erneut verteidigt. Es sei „streng, aber nicht schlecht“, so der Minister im ARD-„Morgenmagazin“. „Das Gesetz ist sehr klar und handwerklich gut gemacht. Aber einigen gefällt nicht, dass die Voraussetzungen für die Hotspot-Regelung genauso präzise gefasst sind und eben, wenn missbräuchlich von der Regelung Gebrauch gemacht würde, Gerichte dann auch ein Stoppschild aufstellen würden.“

In Hamburg hat die Bürgerschaft am Mittwoch die Einstufung der Stadt als Hotspot beschlossen. Schutzmaßnahmen wie eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Einzelhandel wird es in Hamburg vorerst bis Ende April geben. Ein entsprechender Antrag wurde mit der rot-grünen Regierungsmehrheit bei Unterstützung der Linken angenommen. Die CDU forderte zwar weitere Maßnahmen, stimmte jedoch wie AfD und FDP gegen den Antrag.

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hatte zuvor bereits die Hotspot-Regelung für alle Landkreise, Städte und Regionen beschlossen. Die Schweriner Regierung ist sich sicher, dass die Kriterien hierfür erfüllt sind. „Bis zu 30 Prozent des Personals fallen aus, Stationen werden geschlossen, Operationen verschoben, Notfallpatienten in Nachbarhäuser umgelenkt, Beschäftigte in Kernbereichen zentralisiert“, sagte die zuständige Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) vergangene Woche. Die Hotspotregelung greift ab dem heutigen Freitag.

(01.04.2022)

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