An „gefährlichen Orten" darf die sächsische Polizei ohne konkreten Verdacht Personen durchsuchen. Dabei gelten weniger Auflagen als in anderen Ländern.
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An „gefährlichen Orten" darf die sächsische Polizei ohne konkreten Verdacht Personen durchsuchen. Dabei gelten weniger Auflagen als in anderen Ländern.
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