Dörthe Krohn

Texterin.Autorin.Redakteurin , Frankfurt am Main

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Geplantes Bundesteilhabegesetz ist für alle von Bedeutung

Der Vorsitzende des Vereins Mobil mit Behinderung, Heinrich Buschmann (re.), überreicht der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Verena Bentele (li.), ein Präsent. Foto: Dörthe Krohn

Die Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele, der Kölner Rechtsanwalt Carl-Wilhelm Rössler vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ), der Düsseldorfer Sozialexperte Dr. Harry Fuchs und Kobinet Nachrichten-Redakteur Ottmar Miles-Paul ermittelten auf Einladung des Vereins Mobil mit Behinderung bei einer gut besuchten Diskussionsveranstaltung am Pfingstwochenende in Lobbach notwendige Inhalte und die politische Stimmung für das geplante Bundesteilhabegesetz.


Das Gesetz soll Mitte nächsten Jahres als Entwurf vorliegen. Mehrere Behindertenorganisationen und -verbände haben sich zur Kampagne „Für ein gutes Bundesteilhabegesetz" zusammengeschlossen und bereits einen Gesetzentwurf erarbeitet.


Sich mit Teilhabe zu beschäftigen bedeute auch zu sehen, was sie anderen, d.h. Menschen ohne Handicap bringen könnte, sagte Verena Bentele. Sie nannte als Beispiel die Leichte Sprache. Der Staat müsse seiner Aufgabe gerecht werden, jedem zu ermöglichen, seine Potenziale - und ausnahmslos jeder Mensch habe Potenziale - in die Gesellschaft einzubringen. Die allgemeine Diskussion sollte sich um die Frage drehen: Was bringt Vielfalt einer Gesellschaft?


Spätestens seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention steht außer Frage, dass Menschen mit Behinderung in Deutschland ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe haben. Das Bundesteilhabegesetz soll nun dafür sorgen, dass sie auch tatsächlich derart finanziell, materiell und mit Zugangsmöglichkeiten zu allen Lebensbereichen ausgestattet werden, dass die Grundvoraussetzungen für eine Teilhabe gewährleistet sind.


Drei Beispiele, wo es mit der Teilhabe hakt 


1. Breit und heiß diskutiert wird augenblicklich das Thema schulische Inklusion. Dass es ein inklusives Bildungssystem geben muss, ist in der UN-Konvention längst geklärt. Von ein paar Vorbildschulen abgesehen, sieht die Praxis gegenwärtig aber in der Regel so aus: überforderte Lehrer_innen, überforderte behinderte und nicht-behinderte Schüler_innen, viel zu wenig Fachpersonal, kaum finanzielle Mittel und Ausstattungen, um einer inklusiven Beschulung und Pädagogik gerecht werden zu können. Das ruft Kritiker_innen auf den Plan, die jedoch selten die miserablen Bedingungen für Inklusion kritisieren sondern viel mehr ein inklusives Bildungssystem in Frage stellen.

2. Die individuelle Mobilität ist eine Grundvoraussetzung, am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Derzeit liegt der Versorgungsfokus auf der Beförderung von Menschen mit Handicap durch Fahrdienste. Ein eigenes Auto wird nur denen zugestanden, die längerfristig im Berufsleben stehen. Neben der Tatsache, dass der Arbeitsmarkt viel zu wenig Menschen mit Behinderung aufnimmt, ist das auch insofern problematisch, da beispielsweise Rollstuhlfahrer_innen nur eingeschränkt öffentliche Verkehrsmittel nutzen können. In der Regel mangelt es an der baulichen Barrierefreiheit. Ein Fahrdienst muss oftmals Tage im Voraus bestellt werden und ist nicht immer flexibel, die eigenen Termine und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Eltern behinderter Kinder, Erwerbslose, aber sogar ehrenamtlich Engagierte müssen die Kosten für einen eigenen PKW und kostspielige Umbauten selber tragen. Reha-Umbauten an PKWs kosten schnell mehrere tausend Euro.

Die Mutter eines mehrfachbehinderten und weiterer Kinder erzählte bei der Veranstaltung, dass sie und ihr Mann einen Kredit aufnehmen mussten, um die PKW-Umbauten bezahlen zu können. Das zuständige Amt habe ihr empfohlen, das mehrfachbehinderte Kind in ein Heim zu geben. Dafür würde der Staat sofort sämtliche Kosten übernehmen. Für eine vergleichsweise geringe Investition in einen PKW-Umbau, damit das Kind in seiner Familie aufwachsen kann, wurde kein Cent gezahlt. Eine solche Entscheidung kann eine ganze Familie behindern.

3. Selbst wenn Akademiker_innen mit Assistenzbedarf einen gut bezahlten Job haben, leben sie auf Hartz IV-Niveau. Eine persönliche Assistenzkraft wird über das so genannte Persönliche Budget (SGB IX) abgerechnet, einer Sozialleistung. Sowohl das Einkommen und Vermögen des Assistenznehmers als auch das des Lebenspartners wird beim Bezug angerechnet. Ein berufstätiger Mensch, der wirtschaftlich für sich selbst sorgt und daher gar keine Sozialleistung beziehen müsste, wird wegen seines Assistenzbedarfs trotzdem zum Sozialhilfeempfänger. Das hat gravierende Auswirkungen für die persönliche Lebensgestaltung.


Die Liste schädlicher Zustände ließe sich deutlich verlängern. Sozialexperte Dr. Harry Fuchs sprach von „Vollzugsdefiziten". Dreh- und Angelpunkt sei die falsche oder Nicht-Anwendung von Vorschriften des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX), das die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland bisher regelt bzw. regeln sollte, und der „Eingliederungshilfe" (SGB XII). Letztere sei schon von der Begrifflichkeit her diskriminierend. Es gebe Regelungslücken, die, so Carl-Wilhelm Rössler, zu Menschenrechtsverletzungen führten. Hoch problematisch insgesamt ist, wie das dritte Beispiel zeigt, dass die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft unter Anrechnung von Einkommen und Vermögen erbracht werden. Deshalb will die Kampagne „Für ein gutes Bundesteilhabegesetz" die Teilhabe-Leistungen aus der Sozialhilfe herausgelöst sehen.


Von den Bundesministerien über die Sachbearbeiter_innen der Leistungsabteilungen bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern gebe es noch einen hohen Informationsbedarf, war der einhellige Tenor der Zusammengekommenen in den Räumen der Manfred-Sauer-Stiftungin in Lobbach. Rössler ermutigte, dass parteiübergreifend die Stimmung für Verbesserungen noch nie so positiv gewesen sei. Fuchs dämpfte die Erwartungen an ein Bundesteilhabegsetz, da die Finanzierungsdebatte bei den von den Kommunen bis hin zur Europäischen Union eingezogenen Schuldenbremsen und -grenzen alles andere dominiere.


„Ökonomie spielt in Wahrheit gar keine Rolle"


Wenn man sich jedoch intensiv mit der unkoordinierten, oftmals jeglicher Logik entbehrenden Ausgabenseite beschäftigt, teilt man wahrscheinlich Dr. Harry Fuchs' Ansicht, die er in Lobbach äußerte: „Ökonomie spielt in Wahrheit gar keine Rolle". Mehrere hundert Behörden und Dienststellen befassen sich beispielsweise landauf, landab täglich parallel mit ähnlichen Sachverhalten und treffen mitunter gegensätzliche Entscheidungen. Ein einzelner Mensch hat zu tun mit der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, ggf. dem Unfallversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, ggf. der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge, dem Jugend- oder Sozialhilfeträger, dem Landeswohlfahrtsverband und ggf. weiteren. Hinzu kommen wechselnde Zuständigkeiten innerhalb dieser Institutionen. Obwohl seit über zehn Jahren trägerübergreifende Reha-Servicestellen den individuellen Bedarf feststellen und die geeigneten Angebote und Leistungen koordinieren sollen, scheint die Praxis, hört man sich die Erfahrungen der Betroffenen an, vollkommen anders zu sein, ist die eine und der andere sogar gezwungen, unerlässliche Hilfsmittel in langwierigen Prozessen zu erstreiten. Sowohl der Mensch mit Handicap als auch der zuständige Sachbearbeiter, oft ohne spezialisierte Kenntnisse, sind in der Regel als Einzelkämpfer im Verordnungsdschungel unterwegs. Und dieser Dschungel ist so gestrickt, dass erst ein nachweisbarer „Schaden" vorliegen muss, anstatt präventiv anzusetzen. Die trägerübergreifende Beratung, in die nach derzeitigem Stand Selbsthilfegruppen und Behindertenverbände einbezogen werden können, aber nicht müssen, sollte nach Dr. Harry Fuchs so gestaltet werden, dass sämtliche Träger zur Zusammenarbeit verpflichtet werden.

Die Beratung müsste zudem eine unabhängige sein, damit die Betroffenen tatsächlich bedarfsgerecht, passgenau und promt unterstützt werden.

Einsparungspotenziale und damit freiwerdende Mittel gibt es darüber hinaus bei den enormen Kosten für einzelne Hilfsmittel, Pflegeprodukte und im Reha-Bereich. Hier machen Hersteller und Anbieter richtig viel Geld. Aufgrund ihrer Monopolstellung können zudem Fahrdienste ordentlich abkassieren. Hier krankt ganz offensichtlich ein System.


System von Fürsorge auf Selbstbestimmung umschalten


Das ganze Unterstützungssystem für Menschen mit Handicap muss von Fürsorge auf Selbstbestimmung umschalten. Es widerspricht dem inklusiven Gedanken, wenn ein teurer Heimplatz problemlos finanziert wird, aber alle anderen individuellen Wege, mit Behinderung in der Gesellschaft zu leben und ihr beizutragen, mit Steinen gepflastert sind.


„Mich müssen Sie nicht überzeugen", sagte Verena Bentele, nachdem sie sich zahlreiche Beispiele für Missstände von Veranstaltungsteilnehmer_innen angehört hat.

Ja, so eine Veranstaltung müsste eine inklusive sein, an einem zentralen Ort, mit größerer Aufmachung. Denn „Behinderung" kann jede_n treffen, jederzeit.


Foto und Text: Dörthe Krohn


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